Was ist das BEHG?
Das am 12. Dezember 2019 vom Bundestag beschlossene Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (kurz: Brennstoffemissionshandelsgesetz bzw. BEHG) sieht ab dem 1. Januar 2021 die Einführung eines CO2-Preises auch für kleinere Erzeugungsanlagen vor. Hierbei sind für sämtliche Erdgasmengen, die durch ein Energieversorgungsunternehmen in Verkehr gebracht werden, Emissionszertifikate zu erwerben und zu entwerten. Dies betrifft nicht nur Erdgas, das von Letztverbrauchern in Gaskesseln zur Wärmeerzeugung genutzt wird, sondern auch Erdgas, das Energieversorgungsunternehmen in BHKWs einsetzen.
Warum muss für CO2-Emissionen bezahlt werden?
Weil CO2-Emissionen wesentlicher Treiber der Klimaerwärmung sind und es für den Erhalt der Lebensqualität auf unserem Planeten wichtig ist, diesen Ausstoß zu reduzieren. Deutschland hat sich deshalb auf europäischer Ebene zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen verpflichtet. Diese gilt es nun auch zu erreichen. Dadurch, dass die Emissionszertifikate von den Energiehandelsunternehmen gekauft werden müssen, können sich Heizen und Autofahren verteuern. Ziel ist es, Verbraucher zu motivieren, entweder auf klimaschonende Alternativen umzusteigen oder weniger zu verbrauchen. CO2 – Kohlenstoffdioxid – ist eines von mehreren Treibhausgasen; Lachgas und Methan zum Beispiel gehören auch zu den Klimakillern.
Welche Energieträger betrifft die CO2-Bepreisung?
Es geht vor allem um fossile Energieträger für Wärme und Mobilität: Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, alle fossilen Treibstoffe wie Diesel, Normal- und Superbenzin, außerdem um Kohle. Zu anderen Energieträgern wie Biomethan oder Siedlungsabfällen gibt es noch keine abschließende Bewertung.
Ab wann gelten die Regelungen für den nationalen Emissionshandel?
Am 1. Januar 2021 geht es los. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet mit einer Festpreisstruktur, das heißt, die Bepreisung pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Bis 2025 steigt dieser Preis Jahr für Jahr. Ab 2026 werden die Festpreise je Tonne CO2 durch ein freies Handelssystem abgelöst. Die genauen Details der Umsetzung legt der Gesetzgeber noch fest.
Gilt die neue Regelung auch für Strom?
Nein. Bei diesem Energieträger gibt es eine andere Regelung, die bereits seit vielen Jahren europaweit greift: Große Stromerzeuger wie Kohle- und Gaskraftwerke müssen die Rechte zur CO2-Emission auf einer europäischen Handelsplattform erwerben. Strom aus erneuerbaren Energien ist da fein raus – dafür sind keine Zertifikate notwendig, denn Ökostrom ist stets klimaneutral.
Wie setzt sich Ihr Fernwärmepreis in Zukunft zusammen?
Zum 1. Januar 2021 wird ein Emissionspreis als neues Preiselement eingeführt. Dieser gilt zusätzlich zu den bisherigen Preiselementen Arbeitspreis, Grundpreis, Verrechnungspreis und ggf. dem Servicepreis. Rechtsgrundlage der Preisänderung ist Ziffer 8.3 der Preisbestimmungen für TraveWärme zu Ihrem Wärmeliefervertrag, wonach die Preise auch während der Vertragslaufzeit durch Einführung von zusätzlichen Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen geändert werden können.
Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe verbleiben nicht bei uns. Wir geben diese unmittelbar weiter: Die Bundesregierung will die Einkünfte in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.
Ist es möglich, die CO2-Kosten zu senken?
Durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, z. B. durch Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz, können Sie auch langfristig Kosten sparen. Sprechen Sie uns gern dazu an.
Stand der hier aufgeführten Informationen ist der 15. Dezember 2020.