Bei Fernwärme handelt es ich um Wärme aus einem effizienten und umweltschonenden Kreislauf. Unsere Blockheizkraftwerke (BHKW) arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Das bedeutet, dass die Wärme, die bei der Stromproduktion quasi als „Nebenprodukt” entsteht, genutzt wird. Diese Wärme kommt über ein Rohrsystem als Fernwärme direkt zu Ihnen ins Haus. Hier erwärmt sie in der Hausstation über einen Wärmetauscher das Hausheizungswasser – dass Sie dann zum Heizen oder zur Brauchwassererwärmung nutzen. Das durch die Wärmenutzung abgekühlte Wasser wird zum BHKW zurückgepumpt und dort wieder aufgeheizt. Fernwärme ist also ein Kreislauf, der einen Großteil der Energie verwendet, – statt verschwendet. Das macht die Fernwärme so effizient, so günstig und so klimafreundlich.
Fernwärme
Sie möchten wissen, welche Vorteile Ihnen Fernwärme bietet oder welche Umlagen für Sie relevant sind?
In diesem Bereich geben wir Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Fernwärme.
Dezentrale Wärmeversorgung wird in Gebieten angeboten, die perspektivisch nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Die Regelungen für eine dezentrale und klimaneutrale Wärmeversorgung werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
Klimaneutrale und dezentrale Wärmelösungen können für Einzelobjekte, Quartiere, Industrie und komplexe Liegenschaften umgesetzt werden, insbesondere für:
Eigentümer:innen; Verwalter:innen und Gesellschaften der Wohnungswirtschaft
Projekt- und Quartiersentwickler:innen sowie Investierende
Industrieunternehmen, Hotellerie und Krankenhäuser
Öffentliche Sektoren wie Hansestadt Lübeck, Städte und Gemeinden in der TraveRegion
Wir bieten Ihnen eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Wärmeversorgung an, die technisch, wirtschaftlich und vertraglich den neuesten Vorgaben entsprechen.
Fernwärme bietet viel Komfort für weniger Kosten:
Sie beziehen Fernwärme problemlos und direkt über die Leitung in Ihr Haus.
Fernwärme ist jederzeit verfügbar – Sie drehen einfach nur am Thermostat.
Mit Fernwärme gibt es keinerlei Geruchs- und Schmutzbelästigung mehr im Haus.
Bei Fernwärme ersetzt eine deutlich kleinere Hausstation die klassische Heizungsanlage inkl. Schornstein, Tanks und Kessel.
Fernwärme vermeidet Feuerstellen im Haus, da es keine Verbrennung von Brennstoffen gibt.
Durch die Entkopplung vom Ölpreis ist Fernwärme wesentlich günstiger als herkömmliche Wärme.
Fernwärme erfordert geringere Wartungskosten als herkömmliche Wärmeanlagen. Diesen Vorteil geben wir über Ihre Nebenkostenabrechnung direkt an Sie weiter.
Mit der dezentralen Wärmelösung beziehen Sie saubere Wärme aus erneuerbaren Energien und schützen die Ressourcen vor Ort.
Dezentral ist immer eine Option, wenn Sie Ihr Unternehmen oder Ihren Betrieb besonders umweltfreundlich versorgen wollen
Sie erhalten ganzheitliche auf Ihre Kundenbedürfnisse individuell abgestimmte Wärmeversorgung
Sie verlassen sich auf technisch anspruchsvollen Lösungen, die von uns sicher und kostengünstig umgesetzt werden
Ihre Energiekosten können Sie senken und sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren
Für Ihren Wechsel zur Fernwärme bieten wir Ihnen einen Rundum-sorglos-Service. Schon der erste Schritt ist ganz einfach: Sie vereinbaren einen Termin mit uns!
Sie haben sich bewusst entschieden, nachhaltig die Natur und die Ressourcen zu schützen? Sie möchten Ihre Energiekosten senken und sich voll auf Ihr Kerngeschäft fokussieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Gemeinsam werden wir eine dezentrale Wärmeversorgung konzipieren - von der Beratung bis zur Umsetzung. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns.
TraveWärme ist das moderne Fernwärme-Produkt der Stadtwerke Lübeck. Ausführliche Informationen und Preise finden Sie hier.
Seit 1. Januar 2021 ist ein Emissionspreis als neues Preiselement eingeführt. Dieser gilt zusätzlich zu den bisherigen Preiselementen Arbeitspreis, Grundpreis, Verrechnungspreis und ggf. dem Servicepreis. Rechtsgrundlage der Preisänderung ist Ziffer 8.3 der Preisbestimmungen für TraveWärme zu Ihrem Wärmeliefervertrag, wonach die Preise auch während der Vertragslaufzeit durch Einführung von zusätzlichen Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen geändert werden können.
Am 1. Januar 2021 startete das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) mit einer Festpreisstruktur, das heißt, die Bepreisung pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Bis 2025 steigt dieser Preis Jahr für Jahr (Aufgrund des Entlastungspakets der Bundesregierung wurde die Steigerung von 2022 auf 2023 einmalig ausgesetzt). Ab 2026 werden die Festpreise je Tonne CO2 durch ein freies Handelssystem abgelöst. Die genauen Details der Umsetzung legt der Gesetzgeber noch fest.
Es betrifft vor allem fossile Energieträger für Wärme und Mobilität: Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, alle fossilen Treibstoffe wie Diesel, Normal- und Superbenzin und auch Kohle. Zu anderen Energieträgern wie Biomethan oder Siedlungsabfällen gibt es noch keine abschließende Bewertung.
CO2-Emissionen sind wesentlicher Treiber der Klimaerwärmung und für den Erhalt der Lebensqualität auf unserem Planeten ist es wichtig, diesen Ausstoß zu reduzieren. Deutschland hat sich deshalb auf europäischer Ebene zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen verpflichtet. Diese gilt es nun auch zu erreichen. Dadurch, dass die Emissionszertifikate von den Energiehandelsunternehmen gekauft werden müssen, können sich Heizen und Autofahren verteuern. Ziel ist es, Verbraucher:innen zu motivieren, entweder auf klimaschonende Alternativen umzusteigen oder weniger zu verbrauchen. CO2 – Kohlenstoffdioxid – ist eines von mehreren Treibhausgasen; Lachgas und Methan zum Beispiel gehören auch zu den Klimakillern.
Durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, zum Beispiel durch Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz, können Sie auch langfristig Kosten sparen. Sprechen Sie uns gern dazu an.
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe verbleiben nicht bei uns. Wir geben diese unmittelbar weiter: Die Bundesregierung will die Einkünfte in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.
Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist eine Maßnahme zur Sicherung der Füllstandsvorgaben der Gasspeicheranlagen. So soll die Versorgungssicherheit in Deutschland erhöht werden. Dazu wird von der Trading Hub Europe (THE) ab 01.10.2022 die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh erhoben, um die zusätzlichen Kosten, die durch die ausreichende Befüllung der Gasspeicher entstehen, abzudecken. Das Umlagesystem ist zeitlich begrenzt und gilt vom 01.10.2022 bis 01.04.2025. In diesem Zeitraum sind immer zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres Anpassungen der Umlagen-Höhe möglich, sodass sich die Gaspreise ändern können. Weitere Informationen zur Gasspeicherumlage finden Sie in den FAQs der Trading Hub Europe.
Unsere Fernwärme wird mit Erdgas erzeugt. Mit Einführung der neuen Umlage wird damit der Gasbezug mit Mehrkosten belastet, die wir in Form des Umlagepreises 2 an Sie weitergeben müssen.
Das Umlagesystem ist zeitlich ebenfalls begrenzt und gilt vom 01.10.2022 bis 01.04.2025. In diesem Zeitraum sind immer zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres Anpassungen der Umlagen-Höhe möglich. Weitere Information zur Gasspeicherumlage erhalten Sie in den Pressemitteilungen der Trading Hub Europe (www.tradinghub.de).
Die Belieferung mit Fernwärme ist nicht mit einer Erdgaslieferung vergleichbar. Mit unserer Fernwärmelieferung erhalten Sie das Endprodukt „Wärme“, welches sofort genutzt werden kann. Wenn Sie eine Gasheizung betreiben, kaufen Sie mit der Erdgaslieferung nur den Brennstoff. D. H. die Wärme muss in Ihrem Gaskessel zunächst erzeugt werden. Bedingt durch die Umwandlungsverluste des Heizkessels ist der Gaseinsatz höher als die für Sie nutzbare Wärmemenge. Damit erhöhen sich die spezifischen Wärme- und Umlagenkosten. Auch bei der Erzeugung der Fernwärme entstehen Umwandlungsverluste. Auf Basis des Erdgasverbrauches in den Erzeugungsanlagen des Jahres 2021 wurden die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten, die durch die Erhebung der Gasumlagen anfallen, ermittelt und auf die abgerechneten Wärmemengen umgelegt. Demzufolge fallen höhere Kosten für die Umlagen an.
Für die Gasspeicherumlage fallen folgende Beträge an:
Netto | Brutto 19 % USt* | Brutto 7 % USt.* | |
---|---|---|---|
€/MWh | 1,17 | 1,39 | 1,25 |
ct/kWh | 0,12 | 0,14 | 0,13 |
*Bruttobeträge sind kfm. gerundet und enthalten die angegebene Umsatzsteuer
Um eine Nachzahlung infolge der ansteigenden Energiepreise zu vermeiden, werden wir Ihren Abschlag ab 01.01.2023 unter Berücksichtigung der Umlagen und der gültigen Fernwärmepreise für das Jahr 2023 für Sie anpassen.
Mit Inkrafttreten das Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 01.01.2024 wurde vom Gesetzgeber das strategische Ziel ausgegeben, dass die fossile Wärmeerzeugung schrittweise abgelöst und in eine treibhausgasneutrale Wärmeinfrastruktur übergeleitet wird.
Die zukunftsfähige Ausrichtung unserer Wärmenetze und die damit notwendigen Investitionen, sowie die Entwicklungen an den Energiemärkten erfordern, dass wir unser Preissystem zum ersten Mal nach 12 Jahren anpassen müssen.
Die Preisänderungsklauseln sind ein wichtiger Bestandteil des Wärmeversorgungsvertrags. Sie geben die mathematischen Regeln vor, in welchem Umfang der Fernwärmepreis nach oben oder nach unten angepasst wird. Gesetzlich geregelt sind Preisänderungsklauseln in § 24 Abs. 4 der AVBFernwärmeV.
In der neuen Preisanpassungsklauseln werden neben der aktualisierten Kostenstruktur für die Fernwärmeerzeugung und Bereitstellung, die Kosten des allgemeines Wärmemarktes stärker berücksichtigt.
Im verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (AP) werden die Kosten für die Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie die allgemeinen Entwicklungen am Wärmemarkt berücksichtigt. Bisher orientierte sich die Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis (AP) an den Entwicklungen der Kosten für Erdgas und leichtes Heizöl. Weil immer weniger Haushalte mit Öl heizen, bildet der Heizölpreis nicht mehr die Verhältnisse am Wärmemarkt ab. Daher ersetzen wir den bisher verwendeten Heizölpreis HEL-Rheinschiene durch einen Wärmepreisindex.
Der Wärmepreisindex stellt den Heizungsmix am deutschen Wärmemarkt dar und beinhaltet anteilig Kostenentwicklungen u.a. für den Bezug von Fernwärme, dem Betrieb von Gaszentralheizungen. Weiterhin passen wir die Gewichtungsfaktoren an die Entwicklung unserer Erzeugungskosten an.
Mit der Umstellung des Erdgas Referenzpreises, bilden wir unsere Beschaffungssystematik genauer ab.
Verbrauchsunabhängige Kosten sind z.B. Investitionskosten in den Netzausbau und in Erzeugungsanlagen. Diese werden zum großen Teil im Leistungspreis (LP) dargestellt, Entsprechend der geänderten Kostenstruktur hat sich vor allem die Gewichtung der jeweiligen Faktoren geändert
Konkret bedeutet das:
Die neuen Preisgleitformeln für den Arbeits- und Leistungspreis werden eingeführt, um eine transparente Grundlage für zukünftige Preisänderungen zu schaffen. Durch die Anknüpfung der Formelbestandteile an die Preisentwicklungserhebungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhalten Sie als Verbraucher: innen eine transparente Anpassungsgröße.
Die Formelerklärungen finden Sie hier:
Seit der letzten Anpassung der Verträge sind mehr als 12 Jahre vergangen. Unterdessen sind auf europäischer und nationaler Ebene neue Verordnungen und Gesetze verabschiedet worden. Das bedeutet, dass wir unseren Fernwärmeliefervertrag an die neuen Anforderungen anpassen und ergänzen mussten.
Damit verändert sich die rechtliche Grundlage und veranlasst uns, die Belieferung auf eine neue vertragliche Basis zu stellen.
Sollten Sie den Vertrag nicht unterschrieben an uns zurücksenden und Sie nach dem 31.12.2024 weiterhin Wärme von uns beziehen, kommt es durch die weitere Wärmeentnahme zu einem konkludenten Vertragsschluss zu den Bedingungen des Tarifs TraveWärme Next.
Grundsätzlich wird der Liefervertrag für die Wärmebelieferung mit dem Eigentümern des Gebäudes geschlossen. Wenn der Vermieter SWL mit der Abrechnung des Wärmeverbrauchs direkt mit den Mieter:innen beauftragt, erhalten diese ebenfalls bei Einzug in die Wohnung einen Wärmeliefervertrag.
In Fällen in denen der Hauptliefervertrag mit dem Eigentümer: innen zum 01.01.2025 auf den neuen Tarif umgestellt wird, erhalten Mieter:innen ebenfalls angepasste Vertragsunterlagen.
Die Preisänderungsklauseln werden erstmals zum 01.01.2026 angewendet.
Gern informieren wir Sie unter 0451 888-1616 telefonisch. Alternativ können Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an TraveWaerme@swhl.de senden. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
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In diesem Bereich geben wir Antworten auf Ihre Fragen zum Kundenportal der Stadtwerke Lübeck.
Die Preissteigerungen für Energie und Wärme stellen für Verbraucher:innen eine große Herausforderung und Belastung dar. Um diese abzufedern, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen, die ab 1. März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, umgesetzt werden.
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