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E-Mobilität

Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Wallbox beim Netzbetreiber anmelden müssen oder wo in Lübeck Sie öffentliche Ladesäulen finden?

In diesem Bereich geben wir Antworten auf Ihre Fragen zum Thema E-Mobilität.

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich nicht. Allerdings muss ein Elektroinstallateur zunächst Ihren Hausanschluss überprüfen und dies bestätigen. Hierbei wird geschaut, ob Ihr Hausanschluss die nötige Ladeleistung aufbringen kann, die Absicherung dessen genügt und welche Geräte mit hoher Ladeleistung bereits verwendet werden.

Ja, eine Wallbox mit einer Ladeleistung von bis zu 11 kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Wallboxen mit mehr als 11 kW Ladeleistung müssen zudem vom Netzbetreiber genehmigt werden. Diese gesetzliche Regelung existiert, damit der Energiebedarf besser geplant und eine lokale Überlastung des Netzes verhindert werden kann. Im Rahmen unseres Produktpakets übernehmen wir die Anmeldung beim Netzbetreiber gern für Sie, wenn Sie sich für den Kauf einer Wallbox entscheiden.

Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings sollte das Laden an einer haushaltsüblichen Schuko-Steckdose eher eine Notlösung darstellen. Schutzkontaktsteckdosen sind auf den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen ausgelegt und nur für begrenzte Zeiträume mit dem maximalen Bemessungsstrom von 16 Ampere belastbar.

Eine Wallbox ist deutlich sicherer als eine Haushaltssteckdose, da die Sicherheitseinrichtungen Gefahren durch Überlastung oder fehlerhafte Verbindungen verhindern. Zudem kann eine Wallbox durch die höhere Ladeleistung von bis zu 22 kW Ihr Auto deutlich schneller aufladen als eine Haushaltssteckdose (2,3 kW). Mit einer steuerbaren Wallbox können zudem PV-Anlagen oder Heimspeicher integriert und zum Beispiel Dienstwagen-Verbräuche gesondert erfasst werden.

Dies ist vom genutzten Fahrzeug, den gefahrenen Kilometern und der Jahreszeit abhängig. Ein warmer Akku verbraucht beispielsweise weniger Strom als ein kalter Akku.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass etwa 1.500 kWh an Autostrom zusätzlich anfallen. Hierbei gehen wir von 10.000 km jährlicher Kilometerleistung und einer ausschließlichen Ladung an der eigenen Wallbox aus.

Um die Wallbox anzumelden nehmen Sie bitte Kontakt zum Kundeservice Ihres zuständigen Netzbetreibers auf. Im Zuständigkeitsgebiet der TraveNetz finden Sie die entsprechenden Unterlagen auf folgender Webseite: Mobilität im Wirtschaftsraum Lübeck - TraveNetz GmbH. Die Anmeldung muss durch die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft erfolgen. Wenn Sie sich für eine Wallbox entscheiden, übernehmen wir für Sie die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Ja, im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lübeck. Der Zweizeitentarif gilt zwischen 21 und 7 Uhr. In dieser Schwachlastzeit können Sie Strom zu einem vergünstigten Arbeitspreis beziehen. Eine aktuelle Übersicht der Preise im Zweizeitentarif finden Sie hier. Um diesen Tarif nutzen zu können, benötigen Sie einen Zweitarifzähler. Kontaktieren Sie für den Zählertausch bitte den Kundenservice des Netzbetreibers, in diesem Fall die TraveNetz GmbH.

Aktuell haben wir dafür keinen gesonderten Tarif. Es empfiehlt sich jedoch Ihren Abschlag an einen höheren Jahresverbrauch anzupassen. Einen Richtwert für den Stromverbrauch Ihres E-Autos finden Sie hier.

Suchen Sie nach einem neuen Stromtarif? Eine Auswahl unserer attraktiven Ökostrom-Produkte finden Sie unter strom.swhl.de.

Wenn Sie Ökostromkunde der Stadtwerke Lübeck sind, stellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Grünstromzertifikat zur Verfügung. Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail an kundenservice@swhl.de. Nichtkund:innen der Stadtwerke richten sich an ihren Stromvertragspartner.

Generell ist eine Wallbox witterungsbeständig und auch für den Außeneinsatz geeignet.

Rufen Sie uns gerne unter der 0451 888 1419 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an e-mobil@swhl.de.

Nein, aktuell leider nicht.

Um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern, sind Unternehmen aus der Mineralölwirtschaft seit 2015 dazu verpflichtet, ihre Emissionsbilanz jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz zu reduzieren. Hierbei gilt es, die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) zu erfüllen.  Kann diese Vorgabe nicht erreicht werden, besteht die Möglichkeit, durch den Kauf von Zertifikaten von emissionssparenden Unternehmen oder Einzelpersonen einen Ausgleich der Emissionsbilanz zu erzielen.  Auch als Fahrer eines Elektroautos können Sie hiervon finanziell profitieren, indem Sie Ihre eingesparten Treibhausgase weiterverkaufen und dafür eine THG-Prämie erhalten.

Besitzer können durch die THG-Quote ganz einfach mit ihrem E-Auto Geld verdienen. Dafür müssen sie ihr Fahrzeug in wenigen Schritten bei Prämien-Anbietern registrieren, die dann die THG-Quote verkaufen. Wichtig ist allerdings, dass es sich hierbei um ein reines Elektroauto handelt. Die Stadtwerke Lübeck bietet ein solches Programm derzeitig leider noch nicht an.

Für Privatpersonen sind die Einnahmen steuerfrei.

Produkte

Unsere Wallbox-Service-Pakete beinhaltet die Hardware, einen Online Installations-Check und die Angebotserstellung, die Installation, die Inbetriebnahme sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber. Im Grundpreis enthalten ist die Hardware der Alfen-Wallbox. Zusätzlich benötigte Leitungswege, Sicherungskomponente etc. werden separat berechnet.

Die KfW-Förderung für Privatpersonen ist aktuell ausgesetzt. Im Kreis Segeberg gibt es einen Fördertopf, der sowohl für private Wallboxen, als auch für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gültig ist. Aktuelle Informationen zu den Verfügbarkeiten sowie Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie hier. Passende Fördermöglichkeiten finden Sie außerdem in dieser Förderdatenbank.

Die Wallbox ist im gesamten TraveNetz-Gebiet erhältlich. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Wohnort in unser Liefergebiet fällt, dann nutzen Sie einfach unsere Bestellstrecke.

Mit Hilfe des Lastmanagements ist es möglich die Anschlussleistung auf verschiedene Wallboxen bzw. Ladepunkte zu verteilen. Dabei wird die Leistung entsprechend der Bedarfe der E-Autos in Abhängigkeit der verfügbaren Leistung auf die Ladepunkte verteilt. Somit ist es selbst bei eingeschränkter Anschlussleistung im Idealfall möglich alle vorhandenen Ladepunkte gleichzeitig zu nutzen und E-Autos aufzuladen.

Eine intelligente Ladestation oder die Einbindung auf Abrechnungssystemen ermöglicht die genaue Erfassung von Ladevorgängen und dem anfallenden kWh-Verbrauch. Auf diese Weise müssen keine Zählerstände mehr abgemessen werden, wodurch Ressourcen gespart und möglichen Fehlerquellen vorgebeugt werden kann. Zudem bietet die Automatisierung der Ladestationen Sicherheit und Transparenz.

Die Wallbox kann durch einen Elektroinstallateur demontiert und an Ihrem neuen Wohnort wieder angeschlossen werden. Denken Sie bitte im Vorhinein daran, die Voraussetzungen für die Installation der Wallbox am neuen Wohnort überprüfen zu lassen.

Ja, Sie können die Wallbox selbstverständlich behalten, da der Kauf der Wallbox nicht an einen Stromvertrag der Stadtwerke Lübeck gebunden ist.

Eine intelligente Ladestation oder die Einbindung auf Abrechnungssystemen ermöglicht die genaue Erfassung von Ladevorgängen und dem anfallenden kWh-Verbrauch. Auf diese Weise müssen keine Zählerstände mehr abgemessen werden, wodurch Ressourcen gespart und möglichen Fehlerquellen vorbeugt werden kann. Zudem bietet die Automatisierung der Ladestationen Sicherheit und Transparenz.

Da der Verbrauch der Wallbox in der Regel über den Haushaltszähler läuft, ist eine separate Auswertung des Zählerstands der Wallbox nicht möglich. Allerdings können Sie während der Ladevorgänge auf dem Display der Wallbox alle relevanten Ladedaten einsehen. Eine intelligente Ladestation oder die Einbindung auf Abrechnungssystemen ermöglicht die genaue Erfassung von Ladevorgängen und dem anfallenden kWh-Verbrauch. Auf diese Weise müssen keine Zählerstände mehr abgemessen werden, wodurch Ressourcen gespart und möglichen Fehlerquellen vorbeugt werden kann. Zudem bietet die Automatisierung der Ladestationen Sicherheit und Transparenz.

Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt in der Regel über den gewöhnlichen Haushaltsstromzähler und damit über Ihre jährliche Stromabrechnung. In Einzelfällen kann eine Umrüstung des Zählers erforderlich sein. Dieses überprüfen wir im Rahmen eines Vorab-Checks.

Nur mit Ihrer Einwilligung. Da der Ladevorgang standardmäßig mit Hilfe einer RFID-Karte gestartet wird, ist Ihre Wallbox vor Fremdladen geschützt.

Bestellung & Bereitstellung

Die Wallbox können Sie ganz einfach in unserem E-Mobilitätsportal über den Reiter Wallbox in unseren Konfigurator nach Ihren Wünschen konfigurieren und unverbindlich anfragen.

Im Rahmen des Vorab-Check werden die örtlichen Gegebenheiten und die technische Machbarkeit überprüft. Hierbei schaut sich der Experte an ob und wie weit z. B. Sicherungskomponenten eingebaut oder ausgetauscht werden müssen, wieviel Meter Leitungskabel wahrscheinlich benötigt werden, wieviel Wanddurchbrüche ggf. erforderlich sind. Es ist auch möglich, dass bei der Überprüfung festgestellt wird, dass zusätzliche Vorarbeiten notwendig sind. Damit wir dieses direkt berücksichtigen können, erhalten Sie Ihr vollständiges Angebot erst nach dem Vorab-Check. 

Nachdem Sie die Wallbox in unserem E-Mobilitätsportal angefragt haben und sich für den Online-Installationscheck entschieden haben, bekommen sie einen Link zu einem kostenfreien Online-Installationscheck geschickt in dem sie unkompliziert Bilder und Daten des geplanten Installationsortes hochladen können. Ein von uns beauftragter Elektroinstallateur wird kurzfristig anhand der Angaben ein Angebot erstellen. Zudem bieten wir weiterhin einen Vor-Ort-Check durch einen Elektroinstallateur an, der jedoch kostenpflichtig ist. Kund:innen der Stadtwerke Lübeck erhalten einen Rabatt.

Der Fachpartner benötigt Zugang zum gewünschten Installationsort und zum Hausanschlussraum, um die Anschlussbedingungen zu überprüfen.

Der kostenfreie Online-Installationscheck und der kostenpflichtige Vor-Ort-Check ist nur im Rahmen einer Anfrage für eine Wallbox möglich. 

Der Elektroinstallateur prüft die Umsetzbarkeit, da jeder Stellplatz/Garage individuelle Gegebenheiten hat. Dabei wird auch Ihr Hausanschluss auf die mögliche Ladeleistung überprüft, die Absicherungen des Hausanschlusses werden kontrolliert und es wird abgefragt, welche Geräte mit hoher Ladeleistung bereits im Haushalt verwendet werden. Aufgrund dieser Information stellt der Elektroinstallateur eine Liste der notwendigen Arbeiten auf, um den Hausanschluss für die Installation einer Wallbox zu ertüchtigen.

Nach Annahme des Angebotes wird der Auftrag direkt an die Installationsfirma weitergeleitet. Die Terminierung erfolgt über unsere Elektro-Installationsfirma in Absprache mit den Kund:innen. Momentan haben wir eine Vorlaufzeit von max. 4 Wochen. Wird Tiefbau benötigt kann sich diese Frist jedoch verlängern.

Bei einer Wallbox mit 11 kW Leistung reicht es, wenn das Anmeldungsschreiben an den Netzbetreiber verschickt wurde. Sie können die Wallbox danach sofort benutzen.
Sollten Sie eine Wallbox mit 22 kW Leistung besitzen, muss das Gerät durch den Netzbetreiber genehmigt werden, bevor es in vollem Umfang genutzt werden darf. Der Genehmigungsvorgang kann mehr als einen Monat in Anspruch nehmen. Währenddessen können Sie Ihre Wallbox jedoch gedrosselt auf 11 kW Leistung nutzen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Wallbox zum Laden entsperren können. Zum einen startet der Ladevorgang automatisch, wenn Sie das Auto mit der Wallbox verbinden. Sie können Ihre Wallbox jedoch auch gegen Fremdladen sichern. Dann ist das Freischalten mittels RFID-Karte die ideale Lösung. Die RFID-Karte funktioniert wie ein Schlüssel für Ihre Wallbox. So kann der Ladevorgang nur mit der passenden RFID-Karte gestartet werden.

Installation & Inbetriebnahme

Da für die Installation ein Starkstromanschluss benötigt wird, darf die Wallbox nur von einer ausgebildeten Fachkraft angebaut werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt ebenfalls durch einen Elektrofachbetrieb. Im Rahmen unseres Produktpakets übernehmen wir die Anmeldung beim Netzbetreiber gern für Sie, wenn Sie sich für den Kauf einer Wallbox entscheiden.

Grundsätzlich ist das möglich, allerdings muss ein Elektroinstallateur zunächst Ihren Hausanschluss überprüfen und dies bestätigen.

Nein, derzeit können wir keine Tiefbauarbeiten über unseren Elektroinstallateur anbieten.

Der Stromliefervertrag kann nach Ablauf der entsprechenden Laufzeiten regulär gekündigt werden.

Wenn der Stellplatz angemietet ist benötigen Sie die Einwilligung der Eigentümer:innen. Wenn ihr Stellplatz zu einer Wohnungseigentümer:innengemeinschaft gehört, darf der Aufbau einer Wallbox grundsätzlich nicht untersagt werden. Allerdings haben die anderen Eigentümer:innen ein Mitspracherecht bei der Art der Baumaßnahmen und können z. B. auch die Begrenzung der Ladeleistung einer Wallbox festschreiben. Gerne stellen wir Ihnen einen Musterantrag zur Verfügung.

Der optimale Installationsort ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Hier kann ggf. der Elektro-Fachpartner im Rahmen des Vorab-Checks unterstützend beraten. Generell ist die Wallbox witterungsbeständig und auch für den Außeneinsatz geeignet. Für eine optimale Ladeleistung der Wallbox sollte diese während eines aktiven Ladevorgangs nicht dauerhafter, direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein.

Technische Fragen

Wenn Ihre Wallbox keine Funktion zeigt, prüfen Sie zunächst einmal die Sicherung in Ihrem Sicherungskasten. Sollte dieses nicht der Grund der Störung sein oder die Sicherung springt erneut raus, rufen Sie bitte die technische Hotline unter der 0451 888 2407 an.

Nutzen Sie die gleiche Ladekarte zum Beenden des Ladevorgangs, wie zum Starten. Sollte das Ladekabel nicht Entriegeln, versuchen Sie das Kabel auf der Fahrzeugseite zu Entriegeln. Meist geschieht dies über die Zentralverriegelung des Fahrzeuges. Wenn Sie das Kabel aus dem Fahrzeug entfernt haben, können sie es aus der Wallbox ziehen. Sollte dies nicht funktionieren rufen Sie die technische Hotline unter der 0451/888-2407 an.

Die Wallboxen des Herstellers Alfen sind mit einer CE-Kennzeichnung versehen und erfüllen damit alle EU-weiten Anforderungen in Bezug auf Produktsicherheit. Geprüft und zertifiziert wurden die Wallboxen zudem von der Prüfgesellschaft DEKRA, einer unabhängig anerkannten Stelle. Dabei hat die DEKRA bestätigt, dass die Alfen Ladestationen alle gängigen EU-Normen erfüllen, inklusive der Produktnorm IEC 61851.
Unsere Wallboxen des Herstellers Alfen sind absolut sicher und zuverlässig.

Ein Überspannungsschutz schützt Ihre Wallbox vor möglichen Schäden durch Überspannungen, diese können z.B. durch einen Stromausfall, einen Belastungsanstieg oder Schalthandlungen im Stromnetz entstehen. Der Überspannungsschutz ist nicht verpflichtend, kann allerdings auf Ihren Wunsch kostenpflichtig verbaut werden. Wenn Sie unser Installationspaket “Premium” bestellen, ist der Überspannungsschutz bereits inkludiert.

In unserem Stromnetz fließt Wechselstrom (AC) mit 230 V / 400 V (einphasig / dreiphasig). Batterien können nur mit Gleichstrom (DC) geladen werden. Deshalb muss Wechselstrom zuerst mit einem Gleichrichter zu Gleichstrom umgewandelt werden. Bei niedrigen Strömen reicht der Gleichrichter, der im Fahrzeug verbaut ist. Bei höheren Strömen bedarf es einem größeren Gleichrichter, der extern in der Ladestation integriert ist. Damit kann die Ladestation direkt an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden und es können deutlich höhere Ladeleistung erreicht werden (zukünftig mit bis zu 350 kW). Mit Wechselstrom kann entweder einphasig oder dreiphasig geladen werden. Bei einphasiger AC-Ladung kann mit maximal 7,4 kW und bei dreiphasiger AC-Ladung mit bis zu 22 kW geladen werden.

Die Wallboxen sind standardmäßig mit einer Typ-2-Steckdose bzw. mit einem Typ-2 Ladekabel ausgestattet. Dieses entspricht der europäischen Norm.

In der Regel benötigt eine Wallbox einen dreiphasigen Anschluss. Dies entspricht einer Spannung von 400 Volt. Bei einer Stromstärke von 16 Ampere können Sie mit einer Leistung von 11 kW laden. Bei einer Absicherung mit 32 Ampere können Sie mit bis zu 22 kW laden. Unser Elektro-Fachpartner kann im Rahmen des Vorab-Checks prüfen, ob die Kapazitäten an Ihrem Hausanschluss vorhanden sind. 

Ja, dies ist bei unseren Wallboxen möglich, jedoch ist eine Genehmigung durch den Netzbetreiber nötig und bei einem Wechsel sind ggf. die Sicherungskomponenten aus zu tauschen. 

Eine 11 kW Wallbox ist für den Großteil der Bevölkerung mehr als ausreichend. Ein E-Auto mit einer Batteriegröße von 40 kWh benötigt mithilfe der 11 kW Wallbox weniger als 5 Stunden, um wieder vollgeladen zu sein. Da die meisten ihr Elektroauto über Nacht laden, ist die Zeit mehr als ausreichend. Auch für größere Batterien von 60 kWh benötigt eine Wallbox mit 11 kW Ladeleitung 5-8 Stunden. Einer Vollladung über Nacht steht somit nichts im Wege.

Die Ladedauer eines E-Autos hängt von zahlreichen Faktoren ab.  So dauert der Ladevorgang, um die Batterie eines E-Autos vollständig aufzuladen zwischen 30 Minuten und mehreren Stunden. Dabei beeinflussen die Akkukapazität (kWh) des Fahrzeugs, die Ladeleistung (Kw) des Ladepunkts und die Ladetechnik des Fahrzeugs die tatsächliche Ladezeit. Das eingebaute Ladegerät (der „On-Board-Charger“) entscheidet, ob die angebotene Leistung eines Ladepunktes überhaupt genutzt werden kann. Die Ladezeit lässt sich überschlagsweise mit folgender Formel berechnen: Akkukapazität/Ladeleistung = Ladedauer in Stunden. 

Rufen Sie uns gerne unter der 0451 888 3991 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an e-mobil@swhl.de.

Das ist problemlos möglich. Die Wallbox erkennt, wenn Ihr Fahrzeug aufgeladen ist und beendet den Ladevorgang automatisch. Hierdurch kann es zu keiner Überladung oder Schädigung Ihrer Fahrzeugbatterie kommen.

öffentliches Laden – Ladevorgang

Im Bereich der Elektromobilität bezieht sich "Roaming" auf die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge an verschiedenen Ladestationen aufzuladen, unabhängig vom Betreiber der Ladestation. Ähnlich wie beim Roaming für Mobiltelefone ermöglicht das Roaming im Bereich der Elektromobilität den Fahrzeugbesitzern, ihre Fahrzeuge an verschiedenen Ladestationen aufzuladen, ohne separate Verträge mit jedem einzelnen Ladestationsbetreiber abschließen zu müssen. An den Ladestationen der Stadtwerke Lübeck können Sie bereits heute mit einer Vielzahl von Fahrstromanbietern laden.

Unsere Ladesäulen finden Sie entweder über unsere Ladesäulenkarte, Ihr Navi oder Ihre Ladesäulen-App.

Achten Sie bitte auf die Beschilderung vor Ort. Grundsätzlich gilt, dass die Parkplätze nur von Fahrzeugen mit einem "E"-Kennzeichen genutzt werden können. Zusätzlich müssen sie sich im Ladevorgang befinden und eine Parkscheibe reinleget sein. Sie können für max. 2 Stunden zwischen 08:00 bis 24:00 Uhr laden.

Eine ausführliche Anleitung finden sie hier.

Das vollständige Laden eines Elektroautos hängt von der Batteriekapazität und der Ladeleistung ab. Auch das Modell des Fahrzeugs und die Ladestation beeinflussen die Ladedauer.  Zum Berechnen der Ladezeit Ihres E-Autos gibt es eine einfache Formel: Akkukapazität (kWh) / Ladeleistung (kW) = Ladezeit (h).

Achten Sie jedoch bitte zusätzlich auf die am Ladeparkplatz festgelegten Parkvorschriften und/oder Parkschilder.

Mit Mobility-Vertrag:

Ladevorgang kontaktlos mit RFID-Karte oder App des Mobility-Vertragspartners starten. Der Tarif ist abhängig von Ihrem Vertrag mit dem Mobility-Partner. Eine Übersicht aller akzeptierten Roaminganbieter finden Sie hier.

 

Ohne Vertrag:

Ladevorgang kontaktlos mit Girocard starten oder QR-Code scannen und webbasiert mit dem Smartphone freischalten. Über den QR-Code haben Sie die Möglichkeit mit PayPal oder digitaler Kreditkarte zu zahlen.

 

Weitere Informationen rund um den Ladevorgang finden Sie hier.

Unsere aktuellen Ladekosten und weitere Informationen rund um den Ladevorgang finden Sie hier.

Dies kann sich von Parkplatz zu Parkplatz unterscheiden. Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung des Parkplatzes.

Auf den öffentlichen Parkplätzen der Hansestadt Lübeck dürfen Sie an AC-Ladesäulen 3 Stunden und an DC-Ladesäulen 2 Stunden laden. Zwischen 20 und 8 Uhr besteht keine Zeitbeschränkung.

Sofern Sie den Ladevorgang kontaktlos oder über Giro-Card starten, fallen bei uns grundsätzlich keine allgemeinen Blockiergebühren an, die bei zu langer Belegung eines Ladeparkplatzes anfallen. In einzelnen Fällen können dennoch Gebühren anfallen. Auf diese werden Sie beim Start des Ladevorganges hingewiesen.

Nein, aktuell bieten die SWL keine Ladekarte an. Sie haben aber die Möglichkeit mit einer Kontaktlosen Girocard oder per Smartphone (QR-Code) zu bezahlen. Bei der sogenannten Ad-Hoc-Nutzung über Girocard oder Smartphone (QR-Code), laden Sie im Vergleich zu anderen Anbietern in oft am günstigsten.

Nein, aktuell gibt es keinen Preisvorteil für Bestandskunden der Stadtwerke Lübeck. Bei der sogenannten Ad-Hoc-Nutzung über Girocard oder Smartphone (QR-Code), laden Sie im Vergleich zu anderen Anbietern oft am günstigsten.

Es gibt viele Apps und Websites, die Echtzeitinformationen über die Verfügbarkeit von Ladestationen anzeigen. Dazu gehört auch unsere Website.

Grün: Grünes Licht zeigt in der Regel an, dass die Ladestation frei ist und ein Fahrzeug aufgeladen werden kann.

Rot: Rotes Licht kann anzeigen, dass ein Fehler aufgetreten ist oder dass die Ladung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Dies könnte darauf hinweisen, dass ein Problem mit der Verbindung zwischen dem Fahrzeug und der Ladestation besteht.

Blau: Blaues Licht zeigt an, dass die Ladestation oder nur der Ladepunkt belegt ist und der Ladevorgang noch läuft.

Dies dient dem Schutz vor Lichtverschmutzung. Viele Gebiete im Gebiet der Hansestadt Lübeck stehen unter besonderem Denkmalschutz, sodass die Stadtbildpflege leuchtende Ladesäulen nicht gestattet.

Die Geschwindigkeit, mit der ein Auto lädt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bitte überprüfen Sie ob ggf. Einstellungen für Ladestrom, Ladepläne und Batterieschonung in Ihrem Fahrzeug die Ladegeschwindigkeit beeinflussen. Grundsätzlich kann es zeitweise an Standorten mit mehreren Ladestationen kurzeitig zu reduzierten Ladeströmen kommen. Wenn alle Ladepunkte in Gebrauch sind, wird die zur Verfügung stehende Gesamtleistung über ein automatisches Lastmanagementsystem gleichmäßig aufgeteilt.         

Bitte versuchen Sie zunächst das Ladekabel am Fahrzeug zu lösen. Dazu müssen Sie das Fahrzeug in der Regel mit dem Fahrzeugschlüssel einmal öffnen oder das Ladekabel per Knopfdruck (“Steckersymbol”) entriegeln. Sobald das Ladekabel aus dem Fahrzeug gezogen wird, entriegelt das Kabel an der Ladestation automatisch. Sollte dies nicht der Fall sein rufen Sie unsere Hotline an. Sie erreichen diese unter der folgenden Nummer: 0451 888 2407.

 

Dank unserer standardisierten Ladesäulen der neusten Generation, erhält Ihr E-Auto immer genau die Leistung, die es benötigt. Bei Standorten mit mehreren Ladepunkten sorgt unser intelligentes Lastmanagement außerdem dafür, dass die verfügbare Anschlussleistung optimal auf alle Fahrzeuge verteilt wird. So kann jeder Ladevorgang zuverlässig und schnellstmöglich erfolgen. Dabei kann es notwendig sein, dass die Ladeleistung an den Ladepunkten für kurze Zeit etwas reduziert wird.

Rufen Sie uns gerne unter der 0451 888 2407 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an e-mobil@swhl.de.

Ja, gemäß der aktuellen Beschilderung durch die Hansestadt Lübeck mit dem Zusatzzeichen 1010-66 EmoG (PKW mit Stecker), ist für die Nutzung der Parkflächen ein E-Kennzeichen vorgeschrieben. Für ausländische und leichte Fahrzeuge ohne allgemeines Kennzeichen, kann bei den Zulassungsstellen die „blaue E-Plakette“ zur Anbringung an der Heckscheibe erworben werden.

Bei Missachtung der Schilder gemäß StVO kann ein Fahrzeug von einem E-Parkplatz abgeschleppt werden, wenn es dort unerlaubt und/oder über die erlaubte Parkdauer hinaus geparkt ist.

Nein, die Parkplätze mit Ladesäulen sind den E-Fahrzeugen vorbehalten, die tatsächlich geladen werden.

Die Parkordnung richtet sich nach der Beschilderung. Nach geltendem Beschluss der Hansestadt Lübeck ist aktuell auf E-Parkplätzen kein Parkentgelt zu entrichten, sondern die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben.

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck.

Nein. Für das Laden eines E-Bikes wird in der Regel lediglich eine Haushaltsteckdose benötigt.

öffentliches Laden – Ladeinfrastruktur

In den Jahren 2024-2026 werden insgesamt mindestens 200 Ladesäulen in der Hansestadt Lübeck errichtet.

Die in Betrieb befindlichen Ladesäulen können auf unserer Website eingesehen werden.

Der Strom der öffentlichen Ladesäulen besteht zu 100 % aus Ökostrom und stammt überwiegend aus Wasserkraft mit kontrollierten Herkunftsnachweisen. Teilweise wird der Strom auch direkt vor Ort mit Photovoltaik-Anlagen erzeugt.

Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Experten zum Thema “Zuhause laden”. Hier finden Sie weitere Informationen.

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir nicht unmittelbar auf Wünsche nach einer Ladesäule an bestimmten Orten eingehen. Stattdessen verfolgen wir einen mit der Hansestadt Lübeck abgestimmten Ausbaupfad, um eine breite Verteilung an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet zu erreichen.

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir leider nicht auf Wünsche nach einer Ladesäule an bestimmten Orten eingehen. Stattdessen verfolgen wir einen mit der Hansestadt Lübeck abgestimmten Ausbaupfad, um eine breite Verteilung an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet zu erreichen.

Obwohl das Konzept der Ladetechnologie an Laternen attraktiv scheint, sind die technischen Herausforderungen groß. In Lübeck ist der Aufbau von Ladestationen der schnellste und wirtschaftlichste Ansatz.

Wir verfolgen beim Ausbau einen bedarfsorientierten Ansatz. Dabei richtet sich die aufgebaute Technologie nach der typischen Verweildauer an einem Ort. Entsprechend werden wir in Wohngebieten und Quartieren vermehrt AC-Ladesäulen errichten, wohingegen wir an Orten von kürzerer Aufenthaltsdauer vermehrt DC-Ladesäulen errichten werden. Dazu kommt, dass der Aufbau von DC-Säulen nicht an allen Orten möglich ist (Netzanschlusskapazitäten und Platz).

Förderungen

Laufende Fördermaßnahmen auf Bundes- oder Landesebene finden Sie u. a. bei der KFW oder auf E-Mobilität.SH.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom für die Ladesäule zu 100% aus erneuerbarer Energie stammt, wie z.B. in allen Tarifen der Stadtwerke Lübeck.

  • Typ-2-Anschluss

  • Installationsort im Kreis Segeberg

  • 11– 22 kW Ladeleistung

  • Ökostrom-Bezug (Nachweis über Ökostrom-Zertifikat und gebuchten Tarif erforderlich)

  • Förderung von maximal 50 % der Investitionssumme, aber maximal 1.000 € pro Vorhaben

Maximal 6 Wochen.

Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines Antrages in schriftlicher oder elektronischer Form. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. 

Der Zuschuss beträgt pauschal 1.000 € pro Vorhaben/Flurstück. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.

Anträge müssen unbedingt vor der Bestellung der Wallbox gestellt werden.

Der Zuschuss ist 12 Monate lang „reserviert“. Bis dahin können alle nötigen Unterlagen eingereicht werden.

Nach der Installation der Wallbox müssen Sie die Rechnung und den Nachweis über den Ökostrom-Bezug erbringen; dann werden Ihnen die 1.000 € überwiesen.

Träger:innen von Investitionsmaßnahmen, also Privatpersonen, Kommunen, Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger:innen und Gewerbetreibende.

Der Antrag ist zu richten an:

Kreis Segeberg, der Landrat
Klimaschutzleitstelle
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

oder per Mail an: klimaschutz@segeberg.de

Wir sind für Sie da!

Online – rund um die Uhr

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Mann mit Headset im Servicecenter