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Fernwärme

Sie möchten wissen, welche Vorteile Ihnen Fernwärme bietet oder welche Umlagen für Sie relevant sind?

In diesem Bereich geben wir Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Fernwärme.

Allgemeine Informationen

Fernwärme wird in Heizkraftwerken erzeugt. Dabei kommen verschiedene Energieträgern  mit unterschiedlicher Nachhaltigkeit zum Einsatz. Diese Wärme kommt über ein Rohrsystem als Fernwärme direkt zu Ihnen ins Haus. Hier erwärmt sie in der Hausstation über einen Wärmetauscher das Hausheizungswasser – dass Sie dann zum Heizen oder zur Brauchwassererwärmung nutzen. Das durch die Wärmenutzung abgekühlte Wasser wird zum Erzeugungsstandort zurückgepumpt und dort wieder aufgeheizt. Fernwärme ist also ein Kreislauf, der einen Großteil der Energie verwendet, – statt verschwendet. Das macht die Fernwärme so effizient, so günstig und so klimafreundlich.

Fernwärme bietet viel Komfort für weniger Kosten:

  • Sie beziehen Fernwärme problemlos und direkt über die Leitung in Ihr Haus.

  • Fernwärme ist jederzeit verfügbar – Sie drehen einfach nur am Thermostat.

  • Mit Fernwärme gibt es keinerlei Geruchs- und Schmutzbelästigung mehr im Haus.

  • Bei Fernwärme ersetzt eine deutlich kleinere Hausstation die klassische Heizungsanlage inkl. Schornstein, Tanks und Kessel.

  • Fernwärme vermeidet Feuerstellen im Haus, da es keine Verbrennung von Brennstoffen gibt.

Für Ihren Wechsel zur Fernwärme bieten wir Ihnen einen Rundum-sorglos-Service. Schon der erste Schritt ist ganz einfach: Sie vereinbaren einen Termin mit uns! 

Kontakt für Eigentümer:innen: 


Sie sind Mieter:in? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Service-Center.

TraveWärme

TraveWärme ist das moderne Fernwärme-Produkt der Stadtwerke Lübeck. Ausführliche Informationen und Preise finden Sie hier.

CO2-Bepreisung

Seit 1. Januar 2021 ist ein Emissionspreis als neues Preiselement eingeführt. Dieser gilt zusätzlich zu den bisherigen Preiselementen Arbeitspreis, Grundpreis, Verrechnungspreis und ggf. dem Servicepreis. Rechtsgrundlage der Preisänderung ist Ziffer 8.3 der Preisbestimmungen für TraveWärme zu Ihrem Wärmeliefervertrag, wonach die Preise auch während der Vertragslaufzeit durch Einführung von zusätzlichen Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen geändert werden können.

Am 1. Januar 2021 startete das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) mit einer Festpreisstruktur, das heißt, die Bepreisung pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Bis 2025 steigt dieser Preis Jahr für Jahr (Aufgrund des Entlastungspakets der Bundesregierung wurde die Steigerung von 2022 auf 2023 einmalig ausgesetzt). Ab 2026 werden die Festpreise je Tonne CO2 durch ein freies Handelssystem abgelöst. Die genauen Details der Umsetzung legt der Gesetzgeber noch fest.

Es betrifft vor allem fossile Energieträger für Wärme und Mobilität: Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, alle fossilen Treibstoffe wie Diesel, Normal- und Superbenzin und auch Kohle. Zu anderen Energieträgern wie Biomethan oder Siedlungsabfällen gibt es noch keine abschließende Bewertung.

CO2-Emissionen sind wesentlicher Treiber der Klimaerwärmung und für den Erhalt der Lebensqualität auf unserem Planeten ist es wichtig, diesen Ausstoß zu reduzieren. Deutschland hat sich deshalb auf europäischer Ebene zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen verpflichtet. Diese gilt es nun auch zu erreichen. Dadurch, dass die Emissionszertifikate von den Energiehandelsunternehmen gekauft werden müssen, können sich Heizen und Autofahren verteuern. Ziel ist es, Verbraucher:innen zu motivieren, entweder auf klimaschonende Alternativen umzusteigen oder weniger zu verbrauchen. CO2 – Kohlenstoffdioxid – ist eines von mehreren Treibhausgasen; Lachgas und Methan zum Beispiel gehören auch zu den Klimakillern.

Durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, zum Beispiel durch Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz, können Sie auch langfristig Kosten sparen. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe verbleiben nicht bei uns. Wir geben diese unmittelbar weiter: Die Bundesregierung will die Einkünfte in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.

Umlagen

Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist eine Maßnahme zur Sicherung der Füllstandsvorgaben der Gasspeicheranlagen. So soll die Versorgungssicherheit in Deutschland erhöht werden. Dazu wird von der Trading Hub Europe (THE) ab 01.10.2022 die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh erhoben, um die zusätzlichen Kosten, die durch die ausreichende Befüllung der Gasspeicher entstehen, abzudecken. Das Umlagesystem ist zeitlich begrenzt und gilt vom 01.10.2022 bis 01.04.2025. In diesem Zeitraum sind immer zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres Anpassungen der Umlagen-Höhe möglich, sodass sich die Gaspreise ändern können. Weitere Informationen zur Gasspeicherumlage finden Sie in den FAQs der Trading Hub Europe.

Unsere Fernwärme wird mit Erdgas erzeugt. Mit Einführung der neuen Umlage wird damit der Gasbezug mit Mehrkosten belastet, die wir in Form des Umlagepreises 2 an Sie weitergeben müssen.

Das Umlagesystem ist zeitlich ebenfalls begrenzt und gilt vom 01.10.2022 bis 01.04.2025. In diesem Zeitraum sind immer zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres Anpassungen der Umlagen-Höhe möglich. Weitere Information zur Gasspeicherumlage erhalten Sie in den Pressemitteilungen der Trading Hub Europe (www.tradinghub.de).

Die Belieferung mit Fernwärme ist nicht mit einer Erdgaslieferung vergleichbar. Mit unserer Fernwärmelieferung erhalten Sie das Endprodukt „Wärme“, welches sofort genutzt werden kann. Wenn Sie eine Gasheizung betreiben, kaufen Sie mit der Erdgaslieferung nur den Brennstoff. D. H. die Wärme muss in Ihrem Gaskessel zunächst erzeugt werden. Bedingt durch die Umwandlungsverluste des Heizkessels ist der Gaseinsatz höher als die für Sie nutzbare Wärmemenge. Damit erhöhen sich die spezifischen Wärme- und Umlagenkosten. Auch bei der Erzeugung der Fernwärme entstehen Umwandlungsverluste. Auf Basis des Erdgasverbrauches in den Erzeugungsanlagen des Jahres 2021 wurden die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten, die durch die Erhebung der Gasumlagen anfallen, ermittelt und auf die abgerechneten Wärmemengen umgelegt. Demzufolge fallen höhere Kosten für die Umlagen an.

Für die Gasspeicherumlage fallen folgende Beträge an:

NettoBrutto 19 % USt*Brutto 7 % USt.*

€/MWh

1,17

1,39

1,25

ct/kWh

0,12

0,14

0,13

*Bruttobeträge sind kfm. gerundet und enthalten die angegebene Umsatzsteuer

Um eine Nachzahlung infolge der ansteigenden Energiepreise zu vermeiden, werden wir Ihren Abschlag ab 01.01.2023 unter Berücksichtigung der Umlagen und der gültigen Fernwärmepreise für das Jahr 2023 für Sie anpassen.

Wir sind für Sie da!

Online – rund um die Uhr

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Mann mit Headset im Servicecenter