Ersatzversorgung Gas

Die automatische Versorgung

Was passiert, wenn Ihr bisheriger Lieferant Ihre Versorgung z.B. durch Insolvenz nicht mehr sicherstellen kann oder es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt? Dann garantieren wir Ihnen als zuverlässiger Grundversorger gemäß § 38 EnWG eine nahtlose Versorgung mit Gas im Niederdruck im Rahmen der Ersatzversorgung.

Grundsätzlich wird vom Gesetzgeber zwischen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden unterschieden. Bei Nicht-Haushaltskunden handelt es sich um Letztverbraucher in Niederdruck, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben. Für beide Kundengruppen gilt das Preisblatt Ersatzversorgung Gas.

Nach Ablauf der 3 Monate in der Ersatzversorgung wechseln Sie als Haushaltskunde – sofern Sie keinen neuen Lieferanten gewählt haben – automatisch in unseren Grundversorgungstarif TraveGasKomfort.

Für Nicht-Haushaltskunden gilt, dass Sie innerhalb der 3 Monate in der Ersatzversorgung einen Vertrag zur Energiebelieferung abschließen müssen, um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Energie beliefert werden.

Kunden mit registrierender Leistungsmessung werden in unserem Ersatzversorgungstarif nach gemessener Leistung abgerechnet. Für ein individuelles Angebot im Anschluss an die Ersatzversorgung wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner im Geschäftskundenvertrieb.

Kunden ab Versorgungsebene Mitteldruck sind gemäß § 38 EnWG von der Ersatzversorgung ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall an unsere Ansprechpartner im Geschäftskundenvertrieb.

Informationen zu unseren Preisen finden Sie unter dem Reiter „Preise und GVV“.

Für die Ersatzversorgung müssen Sie keinen gesonderten Vertrag abschließen. Eine Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung dauert längstens 3 Monate. In diesem Zeitraum können Sie jederzeit einen Lieferanten ihrer Wahl mit der Belieferung für Gas beauftragen.

  • Vertragsbindung

    keine

  • Dauer

    längstens 3 Monate

  • Zahlungsweise

    Lastschriftverfahren, Überweisung

  • Jahresverbrauch

    Kleinverbrauchszone: von 0 kWh bis 4.000 kWh

  • Verbrauchszone I: von 4.001 kWh bis 50.000 kWh

  • Verbrauchszone II: von 50.001 kWh bis 300.000 kWh

  • Verbrauchszone III: von 300.001 kWh bis 500.000 kWh

  • Verbrauchszone IV: von 500.001 kWh bis 1.500.000 kWh

  • oder registrierende Leistungsmessung

Zwischenrechnung

je Rechnung7,64

Ratenpläne 1

je Ratenplan13,49

Bearbeitungskosten einer Rücklastschrift

Weitergabe derKosten des Geldinstituts

Alle Preise sind Bruttopreise inkl. der jeweils gültigen USt., es sei denn es gibt abweichende Kennzeichnungen. Zwangsausbau, Zählereinbau nach Zwangsausbau, Zählerprüfung werden nach Aufwand abgerechnet.

  • 1 Details und Voraussetzungen werden in dem entsprechenden Zusatzvertrag geregelt.