Ersatzversorgung Strom

Die automatische Versorgung

Was passiert, wenn Ihr bisheriger Lieferant Ihre Versorgung z.B. durch Insolvenz nicht mehr sicherstellen kann oder es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt? Dann garantieren wir Ihnen als zuverlässiger Grundversorger gemäß § 38 EnWG eine nahtlose Versorgung mit Strom in Niederspannung im Rahmen der Ersatzversorgung.

Grundsätzlich wird vom Gesetzgeber zwischen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden unterschieden. Bei Nicht-Haushaltskunden handelt es sich um Letztverbraucher in Niederspannung, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben. Für beide Kundengruppen gilt das Preisblatt Ersatzversorgung Strom.

Nach Ablauf der 3 Monate in der Ersatzversorgung wechseln Sie als Haushaltskunde – sofern Sie keinen neuen Lieferanten gewählt haben – automatisch in unseren Grundversorgungstarif TraveStromKomfort.

Für Nicht-Haushaltskunden gilt, dass Sie innerhalb der 3 Monate in der Ersatzversorgung einen Vertrag zur Energiebelieferung abschließen müssen, um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Energie beliefert werden.

Kunden mit registrierender Leistungsmessung werden in unserem Ersatzversorgungstarif nach gemessener Leistung abgerechnet. Für ein individuelles Angebot im Anschluss an die Ersatzversorgung wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner im Geschäftskundenvertrieb.

Kunden ab Versorgungsebene Mittelspannung sind gemäß § 38 EnWG von der Ersatzversorgung ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall an unsere Ansprechpartner im Geschäftskundenvertrieb.

Informationen zu unseren Preisen finden Sie unter dem Reiter „Preise und GVV“.

Für die Ersatzversorgung müssen Sie keinen gesonderten Vertrag abschließen. Eine Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung dauert längstens 3 Monate. In diesem Zeitraum können Sie jederzeit einen Lieferanten ihrer Wahl mit der Belieferung für Strom beauftragen.

So einfach ist Ihr aktiver Beitrag zum Klimaschutz

Sie beziehen in diesem Tarif klimaneutralen, sauberen Strom aus 100 % regenerativer Quelle, erzeugt aus Wasserkraft in Schweden. Wir haben uns für Nachhaltigkeit entschieden – jetzt sind Sie dran!

  • Vertragsbindung

    keine

  • Dauer

    längstens 3 Monate

  • Zahlungsweise

    Lastschriftverfahren, Überweisung

  • Jahresverbrauch

    von 0 kWh bis 100.000 kWh

  • oder registrierende Leistungsmessung

Der Strommix der Stadtwerke Lübeck

Für mehr Transparenz und Verbraucherinformation hat die Europäische Gemeinschaft die Mitgliedsländer zur Einführung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Die Stadtwerke Lübeck sehen darin einen wichtigen Beitrag zu besserem Verbraucherschutz. Um den Strommix der Stadtwerke Lübeck besser vergleichen zu können, sehen Sie zu den jeweiligen Lübecker Werten auch die deutschlandweiten Durchschnittswerte.

Legende

Basisjahr 2021

Basierend auf den Werten aus 2021, informieren wir Sie über die prozentualen Anteile der einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger sowie erneuerbare Energien). Dazu gehören auch Informationen über die Umweltauswirkungen in Bezug auf CO2-Emissionen und den radioaktiven Abfall.

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2021. Nähere Erläuterungen zur Stromkennzeichnung der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH erhalten Sie telefonisch unter unserer Service-Line 0800 0230 230.

Zwischenrechnung

je Rechnung8,50

Ratenpläne1

je Ratenplan15,00

Bearbeitungskosten einer Rücklastschrift

Weitergabe derKosten des Geldinstituts

Alle Preise sind Bruttopreise inkl. der jeweils gültigen USt., es sei denn es gibt abweichende Kennzeichnungen. Zwangsausbau, Zählereinbau nach Zwangsausbau, Zählerprüfung werden nach Aufwand abgerechnet.

  • 1 Details und Voraussetzungen werden in dem entsprechenden Zusatzvertrag geregelt.