Eine staatliche Förderung wie beispielsweise bei Wärmepumpen, bei der Sie bis zu 70 % der Kosten sparen können, gibt es für PV-Anlagen aktuell nicht. Einige Kommunen und Bundesländer bieten zeitlich begrenzte Förderprogramme an, bei denen die Kontingente inzwischen jedoch meist erschöpft sind.
Man kann jedoch die im EEG festgesetzten Steuervorteile und die Einspeisevergütung als Förderung verstehen:
Nullsteuersatz
Eigentümer:innen, die auf Sonnenenergie vom eigenen Dach umsteigen, sparen: Seit 1. Januar 2023 wurde die Umsatzsteuer auf 0 % auf neue Photovoltaikanlagen bis 30 kWp einschließlich aller Komponenten (zum Beispiel Speicher) sowie Planungs- und Montageleistungen gesenkt.
Einkommenssteuer
Zudem müssen für Anlagen bis 30 kWp die Erträge aus der Einspeisung von Solarstrom nicht mehr versteuert werden.
Einspeisevergütung für Solaranlagen
Das Einspeisen von umweltfreundlichem Solarstrom fördert der Bund seit 2000 im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien “ (EEG) mit der sogenannten Einspeisevergütung. Pro kWh eingespeistem Strom gibt es vom Netzbetreiber einen auf 20 Jahre festgelegten Pauschalbetrag. Dieser wird anhand des Zählerstands berechnet und je nach Wunsch monatlich oder jährlich ausgezahlt. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nicht nur nach dem Datum der Inbetriebnahme, sondern auch nach der Anlagengröße und nach der Art der Einspeisung. Aktuell erhalten zum Beispiel Teileinspeiser:innen von Neuanlagen mit einer Größe bis 10 kWp 7,94 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %. Die nächste Senkung ist zum 1. August 2025 zu erwarten. Weitere EEG-Fördersätze können Sie direkt bei der Bundesnetzagentur einsehen.
KfW-Förderung
Zusätzlich fördert die KfW Solaranlagen durch den Förderkredit Nr. 270.
Sonstige Förderungen
Einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes.