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Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt! Lassen Sie Ihre neue Wärmepumpe staatlich fördern, und wir sagen Ihnen wie: Alle Fördersätze können bis maximal 80 Prozent kombiniert werden, dabei liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 28.000 Euro.¹
Bei einer maximalen Förderung bedeutet das, dass Sie bis zu 22.400 Euro sparen können! Dies gilt natürlich auch für die Wärmepumpen der Stadtwerke Lübeck.
Wichtig: Die Antragstellung für die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Bitte beachten Sie: Die aufgeführten Förderboni gelten seit dem 21.07.2026 und nur bis zum 31.12.2026! In 2027 wird sich die Förderung weiter reduzieren.
Voraussetzung:
Private Eigentümer:innen von bestehenden, mindestens 5 Jahre alten Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inkl. hydraulischer Abgleich) durch einen Fachbetrieb.
Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Auftragnehmer (Stadtwerke Lübeck).
Bisher noch kein laufender Antrag auf Förderung.
Hinweis:
Sicher bis 31.12.2026, Verringerung auf 15 % in Q1/2027 geplant (genaues Datum unbekannt)
Voraussetzung:
Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-, Etagen-, Nachtspeicher-Heizung.
Oder einer mindestens 20 Jahre alten funktionstüchtigen Gasheizung.
Hinweis:
Gilt bis 31.01.2027. Ab dem 01.02.2027 verringert sich der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % für ein halbes Jahr und sinkt dann halbjährlich um jeweils 4 % Punkte. Er entfällt ab Juli 2028.
Voraussetzung:
Nur für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis
30.000 € brutto (= 40 % Einkommensbonus)
40.000 € brutto (= 30 % Einkommensbonus)
50.000 € brutto (= 10 % Einkommensbonus)
Hinweis:
Reduktion des anzurechnenden Einkommens um einmalig 10.000 € bei Familien mit mind. einem Kind unter 18 Jahren (Familienzuschlag)
Gilt bis 31.01.2027. Ab dem 01.02.2027 verringert sich der Förderhöchstbetrag um 750 Euro für ein halbes Jahr und sinkt dann halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Deckelung der Förderung grundsätzlich bei 70 %. Erhöhung auf 80 % ist nur für Eigentümer:innen möglich, die den höchsten Einkommensbonus erhalten.
Hinweis:
Gilt sicher bis 31.12.2026. Die Deckelung soll in 2027 unverändert bleiben.
Stand: 21.07.2026

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Dank der Nutzung von Umweltwärme können Wärmepumpen einen großen Teil der benötigten Heizenergie besonders effizient bereitstellen.
Eine Wärmepumpe benötigt keine fossilen Brennstoffe. Stattdessen nutzt sie die in der Umwelt gespeicherte Wärmeenergie aus Luft, Boden oder Wasser.
Wärmepumpen erzeugen Wärme, ohne dass im Gebäude Öl oder Erdgas verbrannt werden muss.
Ja. Wenn Sie eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen, können Sie von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren. Je nach persönlicher Situation sind verschiedene Förderbausteine kombinierbar. Die aktuell geltenden Förderbedingungen finden Sie auf dieser Seite oder wir beraten Sie persönlich.
Eine Wärmepumpe kann jetzt eine sinnvolle Heizlösung sein, wenn sie zum Gebäude und zum bestehenden Heizsystem passt. Moderne Geräte können effizient arbeiten und die laufenden Heizkosten senken. Die tatsächliche Einsparung hängt unter anderem von Gebäude, Auslegung, Strompreis und Betrieb ab. Zusätzlich können staatliche Förderungen die Investitionskosten reduzieren. Förderfähigkeit und Förderhöhe sind individuell zu prüfen.
Für Wärmepumpen können aktuell Förderungen von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erreicht werden. Die Grundförderung von 30 % kann mit anderen Förderboni, wie dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sowie einem gestaffelten Einkommensbonus von bis zu 40 %, unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 Euro, wodurch eine Förderung von bis zu 22.400 Euro möglich ist. Die Förderboni gelten ab dem 21.07.2026 bis zum 31.12.2026. Ab 2027 wird es weitere Anpassungen der Förderboni geben.
Die Investition in eine Wärmepumpe ist zunächst oft höher als bei einer klassischen Gas- oder Ölheizung. Durch Fördermöglichkeiten können die Anschaffungskosten jedoch reduziert werden. Wärmepumpen nutzen Wärme aus Luft, Erde oder Wasser und benötigen zusätzlich Strom. Das kann die laufenden Heizkosten senken. Wie effizient und wirtschaftlich die Wärmepumpe arbeitet, hängt vom Gebäude und der Auslegung ab.
Gesetzliche Deckelung der Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
500 € Stadtwerke-Bonus bei Kauf einer Wärmepumpe über die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH. Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus sind die Registrierung und das Einreichen eines vollständig ausgefüllten Wärmepumpen-Fragebogens innerhalb des Aktionszeitraums vom 14.09.2026 bis 15.11.2026. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer:innen von Wohnimmobilien. Gewerbliche Kund:innen und Unternehmen sind von der Aktion ausgeschlossen. Die Bonusgewährung setzt voraus, dass die Immobilie nach Prüfung durch die Stadtwerke Lübeck für den Einsatz einer Wärmepumpe geeignet ist und sich innerhalb des von den Stadtwerken Lübeck belieferten bzw. definierten Vertriebsgebietes befindet. Die Prüfung, ob die Immobilie im Vertriebsgebiet liegt, erfolgt im Rahmen der Wärmepumpen-Anfrage.
Staatliche Förderungen über die KfW sind hiervon unabhängig und richten sich nach den individuellen Voraussetzungen, der Förderfähigkeit des Vorhabens, der Verfügbarkeit von Fördermitteln und den jeweils geltenden Förderbedingungen. Weitere Details zu Förderbedingungen finden Sie unter Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW und unter Wärmepumpe: Förderung | Stadtwerke Lübeck.