Umzug in einen Altbau
Umzug in Lübeck

Einfach umziehen – mit den Stadtwerken Lübeck.

Sie sind Kund:in der Stadtwerke Lübeck und möchten innerhalb Lübecks umziehen? Kein Problem: Sie können uns Ihren Umzug ganz einfach im Kundenportal mitteilen.

Haben Sie bereits ein Kunden­konto?

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Bis zu 2 Monate im Voraus
Hinweis

Ab dem 06.06.2025 gelten neue Regeln bei der Umzugsmeldung. Teilen Sie uns Ihren Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit. Rückwirkende Korrekturen bei Umzügen oder Eigentümerwechseln können wir nach den neuen Regeln nicht mehr umsetzen. Die Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.

Weitere Informationen haben wir in unserem Hilfe-Center für Sie zusammengestellt.

Wichtige Fristen und Infos

Bitte beachten Sie für Ihre Ummeldung von Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserverträgen folgendes:

14 Tage vor Umzug

  • Alte Wohnung: Teilen Sie uns das Datum der geplanten Schlüsselübergabe und die Zählerstände Ihrer alten Wohnung mit.

  • Neue Wohnung: Teilen Sie uns das Datum der geplanten Schlüsselübergabe und die Zählerstände Ihrer neuen Wohnung mit.

  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Umzug – alter und neuer Wohnort

  • Teilen Sie Ihre Zählerstände der alten und neuen Wohnung zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe inklusive Übergabeprotokoll mit.

  • Neue Anschrift: Geben Sie Ihre neue Adresse bekannt.

  • Abfallentsorgung: Melden Sie sich bei den Entsorgungsbetrieben um.

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen.

Umzug

Wenn Sie ein intelligentes Messsystem haben, ist bei einem Umzug keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich.
Die An- bzw. Abmeldung kann nur tagesaktuell erfolgen. Gern können Sie uns Ihren Umzug über unser Formular mitteilen.

Weitere Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber - wie beispielsweise die TraveNetz GmbH.

Melden Sie sich mindestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe für die neue Wohnung bei uns an. Für Ihre Neuanmeldung benötigen wir u. a. folgende Daten:

  • Adresse und Datum der geplanten Schlüsselübergabe der neuen Wohnung

  • Zählernummer und falls bekannt - Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Den Zählerstand können Sie uns im Nachgang vom Tag der Schlüsselübergabe der neuen Wohnung mitteilen.

Haben Sie bereits Ihren Zählerstand zum Tag des Vertragbeginns übermittelt? Ohne diesen kann Ihre Anmeldung nicht erfolgen. Sollten Sie dies bereits getan haben, bitten wir die Wartezeit zu entschuldigen. Ihre Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet.

Ab dem 06.06.2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die sowohl Mieter:innen, Vermieter:innen als auch Verwalter:innen betreffen. War es bisher möglich, den Stromvertrag rückwirkend anzumelden oder zu übernehmen, ist dies ab Juni 2025 nicht mehr möglich! Die Meldefristen für Umzüge und Leerstände ändern sich. So kann eine Ummeldung künftig nur noch in die Zukunft erfolgen und nicht mehr rückwirkend. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.

Die gesetzlichen Änderungen gelten zunächst für Stromverträge. Für alle am Prozess Beteiligten ist es von Vorteil, wenn es für Energie- und Wasserverträge einheitliche Regeln für die Ummeldung gibt. Wir bitten Sie, dass Sie alle Ihre Energie- und Wasserverträge frühzeitig bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel ummelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Verträge fristgerecht umgemeldet werden können.

An- und Ummeldungen können Sie über das Kundenportal sowie schriftlich (Brief, Fax, E-Mail), telefonisch oder persönlich über das Service-Center erledigen. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Neue AnschriftFolgende Daten benötigen Sie. Sollten Sie lediglich Ihren alten Energievertrag kündigen wollen, reichen die Information für die alte Wohnung aus.

Alte WohnungNeue Wohnung

Datum vom Tag der geplanten Schlüsselübergabe der alten Wohnung inklusive Zählernummer spätestens 14 Tage vorher mitteilen. Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Datum vom Tag der geplanten Schlüsselübergabe der neuen Wohnung inklusive Zählernummer spätestens 14 Tage vorher mitteilen. Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe der alten Wohnung im Nachgang inklusive Übergabeprotokoll mitteilen

Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe der neuen Wohnung im Nachgang inklusive Übergabeprotokoll mitteilen

Neue Anschrift

Abfall bei den Entsorgungsbetrieben ummelden

Abfall bei den Entsorgungsbetrieben ummelden


Bitte beachten Sie: Bestehende Verträge können nicht von der alten Wohnung auf die neue Wohnung übertragen werden.  Für die neue Wohnung müssen Sie Ihren alten Vertrag kündigen, einen neuen Tarif auswählen, einen neuen Vertrag abschließen und uns eine neue Einzugsermächtigung erteilen. Dies können Sie alles ganz bequem online über unser Kundenportal abwickeln.

Bisher war Ihnen die Zählernummer bekannt. Hinzu kommt nun die sogenannte Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Zahl wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kund:innen zu vereinfachen.  

Sie können sich die MaLo-ID vorstellen wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann. Sie finden die MaLo-ID auf Energieabrechnungen oder Vertragsbestätigungen. Mit der Angabe der MaLo-ID helfen Sie uns, den Wechselprozess zu beschleunigen.

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Mann mit Headset im Servicecenter