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Öltankausbau

Unsere Energieförderung: heute investieren, morgen sparen!

Die Stadtwerke Lübeck setzen auf die ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von Ressourcen. Und Sie? Machen Sie mit! Wir unterstützen Ihr Engagement! Wenn Sie zum Beispiel Ihrer alten Heizung den Laufpass geben müssen, machen Sie es richtig – und sparen Sie dabei auch noch richtig mit unserem Stadtwerke Lübeck Energieförderungs-Programm zum Öltankausbau, einer Entsorgung zum garantierten Festpreis.

Öltankausbau mit Entsorgung zum garantierten Festpreis

Sie beabsichtigen Ihre Heizungsanlage von Heizöl auf Erdgas, Fernwärme oder Wärmepumpe umzustellen, bekommen aber bei dem Gedanken an die Öltankentsorgung Bauchschmerzen? Vergessen Sie es einfach. Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH hilft ihren neuen Erdgas- und Wärmekunden, die nicht mehr benötigte Öltankanlage (bis zu einem Fassungsvermögen von 50.000 Litern) einfach, kostengünstig und umweltgerecht zu entsorgen, bzw. stillzulegen. Wir übernehmen für Sie alle Arbeiten. Von der Auftragserteilung bis zur besenreinen Übergabe Ihres ehemaligen Heizöllagerraumes. Dieser Lagerraum steht Ihnen dann für andere Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wenden Sie sich einfach an das Team Energiedienstleistungen der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH.

Ihre Ansprech­partner

Wenn Sie weitere Fragen zum Öltankausbau haben, dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Herr Schmidt
Tel.: 0451 888-1468
E-Mail: energiedienstleistungen@swhl.de

Frau Grimm
Tel.: 0451 888-1476
E-Mail: energiedienstleistungen@swhl.de

Weitere Informationen

Zuerst verlegt die TraveNetz GmbH Ihren neuen Erdgas- oder Fernwärme- Hausanschluss. Danach errichtet Ihr Installateur die gewünschte Heizung. Nun kann die Öltankanlage ausgebaut bzw. stillgelegt werden. Ein von der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragter Fachbetrieb meldet sich bei Ihnen, um den genauen Zeitpunkt für die Arbeiten mit Ihnen zu vereinbaren.

Alle Verbindungsleitungen zwischen Tank und Heizkessel, sowie Befüll- und Entlüftungsleitungen werden getrennt, gereinigt und (soweit sie sich im sichtbaren Bereich befinden) demontiert und entsorgt. Restöl und Ölschlamm werden abgepumpt und umweltgerecht entsorgt. Anschließend wird die Tankanlage entgast und gereinigt. Kellergeschweißte Stahltanks, Stahl- und Kunststoffbatterietanks werden im Keller zerlegt, abtransportiert und umweltgerecht entsorgt. Sofern eine Lüftungsöffnung ins Freie vorhanden ist, werden Stahltanks mittels Schneidbrenner im Keller zerlegt. Ist keine Lüftungsöffnung ins Freie vorhanden, oder befindet sich unter der Tankanlage bauseits vorhandenes Ölbindemittel, müssen Stahltanks im Keller zersägt werden (Zerspanungsarbeiten).

Hierfür entsteht ein erhöhter Zeit- und Materialaufwand, welcher durch einen entsprechenden Preisaufschlag Berücksichtigung findet. Kosten für eventuell notwendige Abbrucharbeiten von Mauerwerk (unbedingt Statik beachten), Beseitigung von bauseits vorhandenem Ölbindemittel, oder sonstige Nebenarbeiten werden von der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH nicht übernommen. Diese Arbeiten sind vom Auftraggeber in Eigenleistung zu erbringen, oder selbst beim Fachbetrieb in Auftrag zu geben. Die Abrechnung erfolgt gegebenenfalls direkt zwischen dem Fachbetrieb und dem Auftraggeber.

Bei Tankanlagen in Wasserschutzgebieten oder Trinkwasser- Einzugsgebieten, sowie bei nicht einsehbar verlaufenden Ölleitungen (z.B. im Erdreich oder im Estrich) ist die Abnahme durch einen Sachverständigen erforderlich. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.

Alle Verbindungsleitungen zwischen Tank und Heizkessel, sowie Befüll- und Entlüftungsleitungen werden getrennt, gereinigt und (soweit sie sich im sichtbaren Bereich befinden) demontiert und entsorgt. Restöl und Ölschlamm werden abgepumpt und umweltgerecht entsorgt. Der Tank und im Erdreich verlegte Leitungen werden entgast und gereinigt. Eventuell vorhandene Vakuum- Innenhüllen werden gereinigt, demontiert und umweltgerecht entsorgt. Anschließend erfolgt die Abnahme durch einen Sachverständigen. Danach wird der Tank mit Sand verfüllt.

Kosten für eventuell erforderliche Stemm- oder Trennschneidarbeiten zur Freilegung und Öffnung des Domdeckels werden dem Auftraggeber je nach Aufwand gesondert berechnet. Kosten für Abbrucharbeiten und Verfüllung des Domschachtes, oder sonstige Nebenarbeiten werden von der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH nicht übernommen. Diese Arbeiten sind vom Auftraggeber in Eigenleistung zu erbringen, oder selbst beim Fachbetrieb in Auftrag zu geben. Die Abrechnung erfolgt gegebenenfalls direkt zwischen dem Fachbetrieb und dem Auftraggeber.

Der Auftrag ist verbindlich. Der Fachbetrieb übernimmt abgepumptes verunreinigtes Restöl und Ölschlämme bis 200 Liter unentgeltlich. Kosten für das Abpumpen und Umlagern von sauberem Restöl an einen von Ihnen zu bestimmenden Ort, sind nicht im Leistungsumfang der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH enthalten und gegebenenfalls zwischen Ihnen und dem Fachbetrieb selbst zu vereinbaren und abzurechnen. Es werden jedoch nur Ölmengen von mehr als 500 Litern umgelagert.

Nach Beendigung aller Arbeiten erhalten Sie eine Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Entsorgung, bzw. Stilllegung Ihrer Tankanlage.

Die Abrechnung der Demontage- und Entsorgungsarbeiten erfolgt zwischen dem ausführenden Fachbetrieb und der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH. Sie zahlen nur den garantierten Festpreis an die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH.

Der Abbruch und die Entsorgung von Mauerwerk (bei Erdtanks der Abbruch, die Entsorgung und die Verfüllung des Domschachtes), die Beseitigung von bauseits vorhandenem Ölbindemittel, Maurerarbeiten, Malerarbeiten und sonstige Nebenarbeiten (z.B. Umlagerung oder Rückkauf von sauberem Restöl) sowie eventuell erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen, sind nicht im Leistungsumfang der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH enthalten und gegebenenfalls zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Fachbetrieb direkt zu vereinbaren und abzurechnen, bzw. in Eigenleistung zu erbringen.

Besondere Hinweise für die Rücknahme oder Umlagerung von sauberem Restöl

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Rücknahme und Vergütung, oder die Umlagerung von sauberem Restöl zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Fachbetrieb direkt zu vereinbaren und abzurechnen ist.

Im Falle der Rücknahme von sauberem Restöl vergütet der Fachbetrieb dem Auftraggeber zurzeit 12,00 ct je Liter brutto (inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer).

Im Falle der Umlagerung von sauberem Restöl an einen vom Auftraggeber zu bestimmenden Ort, berechnet der Fachbetrieb dem Auftraggeber derzeitig 210,00 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (249,90 € inkl. 19 % Umsatzsteuer) pro Stunde für die Gestellung von Saugwagen und Personal. Wir empfehlen daher, das Restöl nach Möglichkeit selbst zu verbrauchen.

Die Aktion „Öltankausbau mit Entsorgung zum garantierten Festpreis“ ist befristet bis zum 28.02.2025 (Datum der Ausführung) und gilt nur im Zusammenhang mit der Umstellung von Heizöl auf Erdgas, Fernwärme oder Wärmepumpe.

Aktionspreise

Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte den beigefügten Preislisten. Für Tankanlagen mit mehr als 50.000 Litern Fassungsvermögen, oder im Keller aufgestellte Erdtankanlagen sowie Erdtanks ohne Sandverfüllung, gelten Einzelvereinbarungen. Wir bieten Ihnen den Ausbau oder die Stilllegung gern individuell an.

  1. Kontaktdaten: Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist der Auftragnehmer, im Folgenden „SWL Energie“ genannt (Stadtwerke Lübeck Energie GmbH, Geniner Straße 80, 23560 Lübeck, E-Mail: energiedienstleistungen@swhl.de). Der Datenschutzbeauftragte der SWL Energie ist unter vorstehenden Kontaktdaten sowie unter dsb@swhl.de erreichbar.

  2. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage: Die Auftragserteilung setzt vertraglich voraus, dass der Kunde der SWL personenbezogene Daten (nachfolgend „Daten“) übermittelt. Die SWL Energie verarbeitet diese Daten zum Zweck von Vertragsabschluss und -erfüllung (einschließlich der Rechtsverfolgung und des orderungseinzugs) auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO). Die SWL Energie verarbeitet die Daten darüber hinaus auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Das berechtigte Interesse liegt dabei – nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen – in der Vermeidung eines Forderungsausfalls der SWL oder Dritter sowie in der Übermittlung von Produktinformationen an den Kunden.

  3. Datenkategorien: Die SWL Energie verarbeitet nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten (wie z. B. Name und Adresse), Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungs- und Verzugsinformationen.

  4. Drittempfänger: Daten werden zur Vertragserfüllung mit den die Arbeiten ausführenden Fachunternehmen ausgetauscht. Daten dürfen ferner – auch vor Vertragsschluss – unter Beachtung der einschlägigen Regelungen an Auskunfteien – bspw. die SCHUFA – zur Vermeidung von Forderungsausfällen der SWL Energie oder Dritter übermittelt werden, z. B. zur Erhebung von Wahrscheinlichkeitswerten für einen Forderungsausfall oder zur Übermittlung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen der SWL Energie, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet. Die Auskunfteien speichern die an sie übermittelten Daten auch, um sie den ihnen angeschlossenen Vertragspartnern im Rahmen der Beurteilung des Forderungsausfallrisikos bereitstellen zu können. Eine solche Bereitstellung der Daten erfolgt jedoch nur, wenn die der Auskunfteien angeschlossenen Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung der Daten aufweisen können. Die Auskunftei kann zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten mitteilen. Der Kunde kann von der Auskunftei Informationen zu über ihn gespeicherte Daten erhalten. Bei einem Forderungseinzug können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden, sofern dies zum Einzug der Forderungen erforderlich ist: Abtretungsempfänger, Auskunfteien, Inkassounternehmen, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte.

  5. Produktinformationen: Die SWL Energie nutzt auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO) Daten, um dem Kunden auf postalischem oder – unter Beachtung von § 7 Abs. 3 UWG – elektronischem Wege Informationen über sonstige Leistungen des Lieferanten zukommen zu lassen.

  6. Datenspeicherungsdauer: Die SWL Energie löscht die Daten unverzüglich, wenn sie hierzu verpflichtet ist, insbesondere wenn sie die Daten für die Zwecke, für die diese erhoben sind, nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt alle drei Jahre eine Überprüfung, ob eine Löschung der Daten möglich ist.

  7. Widerrufsrechte des Kunden: Der Kunde kann der Datenverarbeitung zu dem in Ziffer 1.5 genannten Zweck jederzeit gegenüber der SWL widersprechen. Dem Kunden steht unabhängig davon ein Widerrufsrecht nach Art. 14 Abs. 2 c) i. V. m. Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO zu.

  8. sonstige Rechte des Kunden: Dem Kunden stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Zudem hat der Kunde das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der ihn betreffenden Daten zu beschweren. Die Anschrift der für die SWL Energie zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Postfach 71 16, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988-1200, Fax: (0431) 988-1223, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de.

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