Kundeninformation
Energie
05.05.2025
3 Min. Lesezeit

Umzug in Sicht? Wichtige Informationen für Mieter:innen und Vermieter:innen.

Steht bei Ihnen ein Umzug oder Eigentümerwechsel an? Das müssen Sie wissen.
Ab dem 06.06.2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die sowohl Mieter:innen, Vermieter:innen als auch Verwalter:innen betreffen. Bislang konnte der Stromvertrag rückwirkend angemeldet oder übernommen werden – ab Juni 2025 ist dies nicht mehr möglich. Meldefristen für Umzüge und Leerstände ändern sich. So kann eine Ummeldung künftig nur noch für die Zukunft erfolgen und nicht mehr rückwirkend.

So melden Sie Ihren Umzug richtig:

Frühzeitige Ummeldung:
Informieren Sie uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzugs- oder Auszugstermin über Ihr Umzugsvorhaben, um fristgerechte Ummeldungen sicherzustellen.

Frühzeitige Vorbereitung:
Klären Sie Unklarheiten hinsichtlich der Meldedaten bei einem Umzug frühzeitig zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen.

Verantwortung für Energiekosten:
Bei verspäteter Mitteilung könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Verbrauchsstelle verantwortlich sein – selbst, wenn ein Nachfolger bereits eingezogen ist.

Zählerstände:
Melden Sie Ihre Zählerstände zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe inklusive Übergabenprotokoll.

Eine frühzeitige Vorbereitung ist in Ihrem Interesse, weil Unklarheiten hinsichtlich der Meldedaten bei einem Umzug ab Juni 2025 nur noch zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen geklärt werden können. Wie bereits erwähnt, können wir rückwirkende Korrekturen bei Umzügen nach den neuen Regeln nicht mehr umsetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.

Die gesetzlichen Änderungen gelten zunächst für Stromverträge. Für alle am Prozess Beteiligten ist es von Vorteil, wenn es für Energie- und Wasserverträge einheitliche Regeln für die Ummeldung gibt. Wir bitten Sie, dass Sie alle Ihre Energie- und Wasserverträge frühzeitig bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel ummelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Verträge fristgerecht umgemeldet werden können.

Hintergrundinformationen zu den gesetzlichen Änderungen:
Mit den ab 06.06.2025 geltenden neuen Regelungen wird es für Verbraucher:innen möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Die vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben hiervon unberührt. Die neuen gesetzlichen Regeln treten unter dem Begriff „24-Stunden Lieferantenwechsel“ auf und drehen sich insbesondere rein um die technischen Abläufe hinter den Kulissen. Dadurch wird der Wechselprozess insgesamt beschleunigt. Der schnellere Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation – nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.

Gern halten wir Sie mit Neuigkeiten auf dem Laufenden. Informieren Sie sich und planen Sie Ihren Umzug rechtzeitig, um Aufwand und unnötige Kosten zu vermeiden.

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