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RISIKO- UND CHANCENBERICHT

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Die SWL hat, als Teil des Stadtwerke Lübeck Holding Konzerns,

ein Risikomanagementsystem (RMS) zur Identifikation,

Quantifizierung und Steuerung insbesondere von bestands-

gefährdenden und wesentlichen Risiken implementiert.

Im Rahmen der Risikoinventur werden die Risiken nach mathe­

matischen Verfahren abgestuft als bestandsgefährdende,

wesentliche, handlungs- und überwachungsrelevante Risiken

klassifiziert. Alle identifizierten Risiken werden systematisch

beobachtet, um bei einer Lageänderung kurzfristig reagieren

zu können.

RISIKOBEREICHE UND EINZELRISIKEN

Aus der Tätigkeit der SWL als Akteur am Energiemarkt, sowohl

im Vertrieb als auch mit strukturiertem Einkauf, ergeben

sich naturgemäß Risiken wie Preis- und Mengenrisiken. Aber

auch das Investment in Beteiligungen ist grundsätzlich

risikobehaftet. Somit entstammen die aktuell am höchsten

eingeschätzten Risiken auch diesen Bereichen:

Bedingt durch Witterungseffekte könnte insbesondere im

Gasabsatz der realisierte Deckungsbeitrag spürbar von

den geplanten Erträgen abweichen. Der Schadenerwartungs­

wert wird hier mit EUR 0,75 Mio. angesetzt.

Ende April 2016 wurde ein BMF-Referentenentwurf für

Gesetzesnovellen bei der Stromsteuer und bei der Energie­

steuer in die Diskussion gebracht. Die Gesetzesänderung

ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Die diskutierten

Anpassungen könnten insbesondere im Bereich der Eigen-

erzeugung spürbare Auswirkungen auf die Anlagendeckungs­

beiträge entfalten. Das Risiko wurde mit einem Schaden-

erwartungswert von ca. EUR 0,6 Mio. bewertet.

Es wurde im Sinne des Gesetzes zur Kontrolle und Trans-

parenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ein wesentliches

Risiko in der Preisanpassung Grundversorgung identifiziert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Oktober 2014

die geltenden Preisanpassungsklauseln in Deutschland

für Kunden der Grundversorgung für rechtswidrig erklärt und

den Bundesgerichtshof (BGH) demzufolge aufgefordert,

eine Änderung der hiesigen Gesetze und Verordnungen her­

beizuführen. Im System wurde eine Eintrittswahrscheinlichkeit

größer 50% unterstellt. Unter Berücksichtigung der bereits

gebildeten Rückstellung in Höhe von EUR 0,6 Mio. ergibt

sich für die SWL bei Strom und Gas ein Restrisiko von

rund EUR 2,3 Mio. Schadenerwartungswert. Das zwischenzeit­

lich ergangene BGH-Urteil hat unterjährig zu einer deutlichen

Verringerung des Schadenerwartungswertes geführt. Die

zwischenzeitlich ergangene Verfassungsbeschwerde wurde bei

der Ermittlung des Schadenserwartungswertes berücksichtigt.

Bedingt durch Preisentwicklungen an der skandinavischen

Energiebörse Nordpool besteht das Risiko, dass die