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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Die SWL hat, als Teil des Stadtwerke Lübeck Holding Konzerns,
ein Risikomanagementsystem (RMS) zur Identifikation,
Quantifizierung und Steuerung insbesondere von bestands-
gefährdenden und wesentlichen Risiken implementiert.
Im Rahmen der Risikoinventur werden die Risiken nach mathe
matischen Verfahren abgestuft als bestandsgefährdende,
wesentliche, handlungs- und überwachungsrelevante Risiken
klassifiziert. Alle identifizierten Risiken werden systematisch
beobachtet, um bei einer Lageänderung kurzfristig reagieren
zu können.
RISIKOBEREICHE UND EINZELRISIKEN
Aus der Tätigkeit der SWL als Akteur am Energiemarkt, sowohl
im Vertrieb als auch mit strukturiertem Einkauf, ergeben
sich naturgemäß Risiken wie Preis- und Mengenrisiken. Aber
auch das Investment in Beteiligungen ist grundsätzlich
risikobehaftet. Somit entstammen die aktuell am höchsten
eingeschätzten Risiken auch diesen Bereichen:
Bedingt durch Witterungseffekte könnte insbesondere im
Gasabsatz der realisierte Deckungsbeitrag spürbar von
den geplanten Erträgen abweichen. Der Schadenerwartungs
wert wird hier mit EUR 0,75 Mio. angesetzt.
Ende April 2016 wurde ein BMF-Referentenentwurf für
Gesetzesnovellen bei der Stromsteuer und bei der Energie
steuer in die Diskussion gebracht. Die Gesetzesänderung
ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Die diskutierten
Anpassungen könnten insbesondere im Bereich der Eigen-
erzeugung spürbare Auswirkungen auf die Anlagendeckungs
beiträge entfalten. Das Risiko wurde mit einem Schaden-
erwartungswert von ca. EUR 0,6 Mio. bewertet.
Es wurde im Sinne des Gesetzes zur Kontrolle und Trans-
parenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ein wesentliches
Risiko in der Preisanpassung Grundversorgung identifiziert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Oktober 2014
die geltenden Preisanpassungsklauseln in Deutschland
für Kunden der Grundversorgung für rechtswidrig erklärt und
den Bundesgerichtshof (BGH) demzufolge aufgefordert,
eine Änderung der hiesigen Gesetze und Verordnungen her
beizuführen. Im System wurde eine Eintrittswahrscheinlichkeit
größer 50% unterstellt. Unter Berücksichtigung der bereits
gebildeten Rückstellung in Höhe von EUR 0,6 Mio. ergibt
sich für die SWL bei Strom und Gas ein Restrisiko von
rund EUR 2,3 Mio. Schadenerwartungswert. Das zwischenzeit
lich ergangene BGH-Urteil hat unterjährig zu einer deutlichen
Verringerung des Schadenerwartungswertes geführt. Die
zwischenzeitlich ergangene Verfassungsbeschwerde wurde bei
der Ermittlung des Schadenserwartungswertes berücksichtigt.
Bedingt durch Preisentwicklungen an der skandinavischen
Energiebörse Nordpool besteht das Risiko, dass die