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BERICHT DES AUFSICHTSRATES

NACHHALTIGKEIT UND VERANTWORTUNG

LAGEBERICHT

JAHRESABSCHLUSS

BESTÄTIGUNGSVERMERK

(Gleichstellungsgesetz – GStG vom 13. Dezember 1994)

von der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH für die Stadt-

werke Lübeck GmbH sowie ihrer mehrheitlich beherrschten

Töchter vorzunehmen. Das Gesetz schreibt die Aufstellung

von Frauenförderplänen vor, in denen jeweils für zwei Jahre

verbindliche Zielvorgaben mit Angaben zur zeitlichen

Umsetzung festzulegen sind sowie mit welchen personellen

und organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen

die Gleichstellungsziele erreicht werden sollen. Der Aufsichts­

rat misst diesem Thema einen hohen Stellenwert bei und

lässt sich zu dieser Thematik die Maßnahmen zur Frauenförde­

rung und deren Umsetzung jährlich darstellen.

EFFIZIENZPRÜFUNG DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck GmbH bekennt sich

zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK),

der als Leitlinie guter und verantwortungsvoller Unternehmens-

führung erarbeitet wurde und Grundsätze und Standards

der Unternehmensführung und Kontrolle für die Beteiligungen

der Hansestadt Lübeck enthält. Gemeinsam mit der Geschäfts­

führung hat der Aufsichtsrat eine Erklärung zur Einhaltung

des PCGK abgegeben. Eine Maßnahme aus dem PCGK ist eine

jährliche Effizienzprüfung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat

der SWL wird im Rahmen einer Klausurtagung im Mai 2017

über die Organisation und den Ablauf der Aufsichtsratsarbeit

im Geschäftsjahr 2016 intensiv diskutieren und konstruktiv

beraten sowie gemeinsam Maßnahmen zur Optimierung

festlegen.

JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäfts-

jahr 2016 sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wurden von der

gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 15. Juni 2016 zum Abschluss-

prüfer bestelltenWirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH

geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk

wurde erteilt.

Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsergebnissen Kenntnis

genommen. Er hat den Jahresabschluss, den Lagebericht

und den Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung

des Jahresüberschusses geprüft. Nach dem abschließenden

Ergebnis seiner Prüfungen sind keine Einwände gegen

den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der

Geschäftsführung über die Verwendung des Gewinns zu

erheben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss in der

von der Geschäftsführung vorgelegten Form.

Der Aufsichtsrat spricht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,

dem Betriebsrat und der Geschäftsführung für ihre im

Geschäftsjahr 2016 geleistete Arbeit, die dieses gute Ergebnis

ermöglicht hat, Dank und Anerkennung aus.

Lübeck, 22. Mai 2017

Dr. Valerie Wilms

Aufsichtsratsvorsitzende Stadtwerke Lübeck GmbH