

11
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
NACHHALTIGKEIT UND VERANTWORTUNG
LAGEBERICHT
JAHRESABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK
(Gleichstellungsgesetz – GStG vom 13. Dezember 1994)
von der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH für die Stadt-
werke Lübeck GmbH sowie ihrer mehrheitlich beherrschten
Töchter vorzunehmen. Das Gesetz schreibt die Aufstellung
von Frauenförderplänen vor, in denen jeweils für zwei Jahre
verbindliche Zielvorgaben mit Angaben zur zeitlichen
Umsetzung festzulegen sind sowie mit welchen personellen
und organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen
die Gleichstellungsziele erreicht werden sollen. Der Aufsichts
rat misst diesem Thema einen hohen Stellenwert bei und
lässt sich zu dieser Thematik die Maßnahmen zur Frauenförde
rung und deren Umsetzung jährlich darstellen.
EFFIZIENZPRÜFUNG DES AUFSICHTSRATES
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck GmbH bekennt sich
zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK),
der als Leitlinie guter und verantwortungsvoller Unternehmens-
führung erarbeitet wurde und Grundsätze und Standards
der Unternehmensführung und Kontrolle für die Beteiligungen
der Hansestadt Lübeck enthält. Gemeinsam mit der Geschäfts
führung hat der Aufsichtsrat eine Erklärung zur Einhaltung
des PCGK abgegeben. Eine Maßnahme aus dem PCGK ist eine
jährliche Effizienzprüfung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat
der SWL wird im Rahmen einer Klausurtagung im Mai 2017
über die Organisation und den Ablauf der Aufsichtsratsarbeit
im Geschäftsjahr 2016 intensiv diskutieren und konstruktiv
beraten sowie gemeinsam Maßnahmen zur Optimierung
festlegen.
JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäfts-
jahr 2016 sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wurden von der
gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 15. Juni 2016 zum Abschluss-
prüfer bestelltenWirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH
geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
wurde erteilt.
Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsergebnissen Kenntnis
genommen. Er hat den Jahresabschluss, den Lagebericht
und den Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung
des Jahresüberschusses geprüft. Nach dem abschließenden
Ergebnis seiner Prüfungen sind keine Einwände gegen
den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der
Geschäftsführung über die Verwendung des Gewinns zu
erheben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss in der
von der Geschäftsführung vorgelegten Form.
Der Aufsichtsrat spricht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
dem Betriebsrat und der Geschäftsführung für ihre im
Geschäftsjahr 2016 geleistete Arbeit, die dieses gute Ergebnis
ermöglicht hat, Dank und Anerkennung aus.
Lübeck, 22. Mai 2017
Dr. Valerie Wilms
Aufsichtsratsvorsitzende Stadtwerke Lübeck GmbH