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BERICHT DES AUFSICHTSRATES

NACHHALTIGKEIT UND VERANTWORTUNG

LAGEBERICHT

JAHRESABSCHLUSS

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016 die ihm nach

Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung

obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen

und konnte seine gesetzlich vorgeschriebene Kontroll-

funktion gegenüber der Geschäftsführung ausüben und

die im Rahmen der satzungsmäßigen Zuständigkeit obliegen­

den Entscheidungen treffen.

Die Unterrichtung des Aufsichtsrates durch die Geschäfts-

führung über die Entwicklung des Geschäftsjahres

erfolgte regelmäßig, zeitnah und umfassend. Dabei hat

die Geschäftsführung über den Gang der Geschäfte,

insbesondere den Umsatz und die Lage der Gesellschaft

und deren Beteiligungen, wie die aktuelle Entwicklung

der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, berichtet und die

wesentlichen Abweichungen gegenüber der Planung

erläutert. Im Rahmen der Behandlung des Wirtschafts- und

Businessplans hat die Geschäftsführung über die beab-

sichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche

Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft berichtet.

Dieser Bericht enthielt die Schwerpunkte der geplanten

Geschäftsführung, insbesondere die Erläuterung der beabsich­

tigten Entwicklung und strategischen Ausrichtung des

Unternehmens, die Darstellung der Finanz- und Bilanzpolitik

und die Erläuterung von Abweichungen der tatsächlichen

Entwicklung von früher berichteten Zielen. Der Aufsichtsrat

hat am 7. Dezember 2016 dem

Wirtschaftsplan 2017 und

dem Businessplan 2017 – 2022

für den SWL-Teilkonzern

zugestimmt.

Zu besonderen Geschäftsvorgängen, die für die Beurteilung

von Lage oder Entwicklung sowie für die Leitung des

Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, wurde

der Aufsichtsrat durch die Geschäftsführung auch zwischen

den Sitzungen unverzüglich mittels schriftlicher Berichte

umfassend in Kenntnis gesetzt. In alle Entscheidungen von

grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war

der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat diese

ausführlich in den einzelnen Sitzungen erörtert. Der

Aufsichtsrat forderte zudem zu einzelnen Themen zusätz-

liche Informationen und Berichte an, die ihm von der

Geschäftsführung jeweils unverzüglich und vollständig

erstattet wurden. Zudem stand die Aufsichtsratsvorsitzende

über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit der Geschäfts-

führung in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die

aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen

Geschäftsvorfälle informiert.

Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat über Risiken für

die SWL, deren Bewertungen sowie Aktivitäten im

Rahmen der Darstellung der Ergebnisse des Risikomanage-

mentsystems informieren lassen. Im Juli 2014 führte der

SWLH Konzern als erste städtische Gesellschaft ein konzern­

weites

Compliance Management System

(CMS) ein,

mit dem die Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen

und selbst auferlegten Regeln erfolgt. Der Bericht zur

Compliance-Analyse wird jährlich dem Aufsichtsrat im

Rahmen der Sitzung zur Beratung des Jahresabschlusses zur

Kenntnis gegeben.

WECHSEL IM AUFSICHTSRAT IN 2016

Gemäß Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lübeck GmbH

sind von der Gesellschafterversammlung vier Aufsichtsrats-

mitglieder auf Vorschlag der Bürgerschaft der Hanse-

stadt Lübeck zu wählen. Auf Grundlage eines Beschlusses

der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28. April 2016

hat die Gesellschafterversammlung der SWL am 20. Juni 2016

die Vorsitzende des Aufsichtsrates, Frau Dr. Valerie Wilms,

sowie das Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Andreas Zander

nach Ablauf ihrer Amtszeiten erneut in den Aufsichtsrat

gewählt.

Frau Dr. Valerie Wilms wurde erneut zur Vorsitzenden des

Aufsichtsrates gewählt.

SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN DES AUFSICHTSRATES

In sechs Sitzungen – davon zwei Sitzungen im Umlauf-

verfahren – hat der Aufsichtsrat mündliche und schriftliche

Berichte und schriftliche Beschlussvorlagen der Geschäfts-

führung eingehend diskutiert und die nach Gesetz oder

Gesellschaftsvertrag erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher

Prüfung und Beratung gefasst.