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BERICHT DES AUFSICHTSRATES
NACHHALTIGKEIT UND VERANTWORTUNG
LAGEBERICHT
JAHRESABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016 die ihm nach
Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung
obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen
und konnte seine gesetzlich vorgeschriebene Kontroll-
funktion gegenüber der Geschäftsführung ausüben und
die im Rahmen der satzungsmäßigen Zuständigkeit obliegen
den Entscheidungen treffen.
Die Unterrichtung des Aufsichtsrates durch die Geschäfts-
führung über die Entwicklung des Geschäftsjahres
erfolgte regelmäßig, zeitnah und umfassend. Dabei hat
die Geschäftsführung über den Gang der Geschäfte,
insbesondere den Umsatz und die Lage der Gesellschaft
und deren Beteiligungen, wie die aktuelle Entwicklung
der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, berichtet und die
wesentlichen Abweichungen gegenüber der Planung
erläutert. Im Rahmen der Behandlung des Wirtschafts- und
Businessplans hat die Geschäftsführung über die beab-
sichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche
Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft berichtet.
Dieser Bericht enthielt die Schwerpunkte der geplanten
Geschäftsführung, insbesondere die Erläuterung der beabsich
tigten Entwicklung und strategischen Ausrichtung des
Unternehmens, die Darstellung der Finanz- und Bilanzpolitik
und die Erläuterung von Abweichungen der tatsächlichen
Entwicklung von früher berichteten Zielen. Der Aufsichtsrat
hat am 7. Dezember 2016 dem
Wirtschaftsplan 2017 und
dem Businessplan 2017 – 2022
für den SWL-Teilkonzern
zugestimmt.
Zu besonderen Geschäftsvorgängen, die für die Beurteilung
von Lage oder Entwicklung sowie für die Leitung des
Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, wurde
der Aufsichtsrat durch die Geschäftsführung auch zwischen
den Sitzungen unverzüglich mittels schriftlicher Berichte
umfassend in Kenntnis gesetzt. In alle Entscheidungen von
grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war
der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat diese
ausführlich in den einzelnen Sitzungen erörtert. Der
Aufsichtsrat forderte zudem zu einzelnen Themen zusätz-
liche Informationen und Berichte an, die ihm von der
Geschäftsführung jeweils unverzüglich und vollständig
erstattet wurden. Zudem stand die Aufsichtsratsvorsitzende
über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit der Geschäfts-
führung in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die
aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen
Geschäftsvorfälle informiert.
Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat über Risiken für
die SWL, deren Bewertungen sowie Aktivitäten im
Rahmen der Darstellung der Ergebnisse des Risikomanage-
mentsystems informieren lassen. Im Juli 2014 führte der
SWLH Konzern als erste städtische Gesellschaft ein konzern
weites
Compliance Management System
(CMS) ein,
mit dem die Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen
und selbst auferlegten Regeln erfolgt. Der Bericht zur
Compliance-Analyse wird jährlich dem Aufsichtsrat im
Rahmen der Sitzung zur Beratung des Jahresabschlusses zur
Kenntnis gegeben.
WECHSEL IM AUFSICHTSRAT IN 2016
Gemäß Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lübeck GmbH
sind von der Gesellschafterversammlung vier Aufsichtsrats-
mitglieder auf Vorschlag der Bürgerschaft der Hanse-
stadt Lübeck zu wählen. Auf Grundlage eines Beschlusses
der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28. April 2016
hat die Gesellschafterversammlung der SWL am 20. Juni 2016
die Vorsitzende des Aufsichtsrates, Frau Dr. Valerie Wilms,
sowie das Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Andreas Zander
nach Ablauf ihrer Amtszeiten erneut in den Aufsichtsrat
gewählt.
Frau Dr. Valerie Wilms wurde erneut zur Vorsitzenden des
Aufsichtsrates gewählt.
SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN DES AUFSICHTSRATES
In sechs Sitzungen – davon zwei Sitzungen im Umlauf-
verfahren – hat der Aufsichtsrat mündliche und schriftliche
Berichte und schriftliche Beschlussvorlagen der Geschäfts-
führung eingehend diskutiert und die nach Gesetz oder
Gesellschaftsvertrag erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher
Prüfung und Beratung gefasst.