Für Photovoltaik-Anlagen gibt es aktuell keine bundesweite Förderung wie beispielsweise für Wärmepumpen. Photovoltaik-Anlagen profitieren jedoch von verschiedenen finanziellen Vorteilen und Fördermöglichkeiten.
Steuerliche Vorteile
Für neue Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Dies umfasst auch Komponenten wie Stromspeicher sowie Planungs- und Montageleistungen.
Erträge aus der Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit.Einspeisevergütung
Für eingespeisten Solarstrom erhalten Betreiber:innen einer Photovoltaik-Anlage eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).Weitere Fördermöglichkeiten
Die KfW unterstützt Photovoltaik-Anlagen mit dem Förderkredit Nr. 270.
Zusätzlich können zeitlich begrenzte Förderprogramme von Kommunen, Ländern oder der EU zur Verfügung stehen.








