Dezentrale Wärmeversorgung wird in Gebieten angeboten, die perspektivisch nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Die Regelungen für eine dezentrale und klimaneutrale Wärmeversorgung werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
Klimaneutrale und dezentrale Wärmelösungen können für Einzelobjekte, Quartiere, Industrie und komplexe Liegenschaften umgesetzt werden, insbesondere für:
Eigentümer:innen; Verwalter:innen und Gesellschaften der Wohnungswirtschaft
Projekt- und Quartiersentwickler:innen sowie Investierende
Industrieunternehmen, Hotellerie und Krankenhäuser
Öffentliche Sektoren wie Hansestadt Lübeck, Städte und Gemeinden in der TraveRegion
Wir bieten Ihnen eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Wärmeversorgung an, die technisch, wirtschaftlich und vertraglich den neuesten Vorgaben entsprechen.