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ANHANG

ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB

in der Fassung des BilRUG vom 17. Juli 2015 und den

relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die

Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erst-

mals für das Geschäftsjahr 2016. Die Gewinn- und

Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren

aufgestellt worden.

Die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge, der

Materialaufwand und die sonstigen betrieblichen Auf-

wendungen für das Geschäftsjahr 2016 sind daher nur ein-

geschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Die vormals in den

sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Umsatz-

erlöse belaufen sich auf TEUR 18.790 (Vorjahr: TEUR 19.841;

der sich aus der Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der

Fassung des BilRUG ergebende Betrag der Umsatzerlöse des

Vorjahres beläuft sich somit auf TEUR 293.185). Aus den

sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden TEUR 1.757

in den Materialaufwand umgegliedert. Der Betrag des Vor-

jahres beläuft sich auf TEUR 2.304.

BILANZIERUNGS- UND

BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres

wurden unverändert beibehalten.

ANLAGEVERMÖGEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sach-

anlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten

abzüglich planmäßiger linearer und außerplanmäßiger

Abschreibungen bewertet. Erhaltene Investitionszuschüsse

werden ab dem Zeitpunkt des Erfüllens der Zuschuss-

voraussetzungen von den Anschaffungs- und Herstellungs-

kosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abge-

setzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen

erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden

Wert.

Die Abschreibungen werden auf Basis der betriebs-

gewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen-

stände des Anlagevermögens ermittelt. Anlagenzugänge

werden monatsgenau abgeschrieben. Geringwertige

Anlagegüter werden entsprechend den steuerrechtlichen

Regelungen in einem Sammelposten erfasst und über

fünf Jahre abgeschrieben.

Zu den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern siehe Abbildung

zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anlagevermögen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

werden mit den Anschaffungskosten vermindert um

ABBILDUNG ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN, ANLAGEVERMÖGEN

IN JAHREN

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

1–33

2. Betriebsgebäude

5–50

3. Bauten auf fremden Grundstücken

15

4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen

1–50

5. Verteilungsanlagen

2–40

6. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 4 oder 5 gehören

10–21

7. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2–25