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ANHANG
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB
in der Fassung des BilRUG vom 17. Juli 2015 und den
relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die
Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erst-
mals für das Geschäftsjahr 2016. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt worden.
Die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge, der
Materialaufwand und die sonstigen betrieblichen Auf-
wendungen für das Geschäftsjahr 2016 sind daher nur ein-
geschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Die vormals in den
sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Umsatz-
erlöse belaufen sich auf TEUR 18.790 (Vorjahr: TEUR 19.841;
der sich aus der Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der
Fassung des BilRUG ergebende Betrag der Umsatzerlöse des
Vorjahres beläuft sich somit auf TEUR 293.185). Aus den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden TEUR 1.757
in den Materialaufwand umgegliedert. Der Betrag des Vor-
jahres beläuft sich auf TEUR 2.304.
BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres
wurden unverändert beibehalten.
ANLAGEVERMÖGEN
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sach-
anlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger linearer und außerplanmäßiger
Abschreibungen bewertet. Erhaltene Investitionszuschüsse
werden ab dem Zeitpunkt des Erfüllens der Zuschuss-
voraussetzungen von den Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abge-
setzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen
erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert.
Die Abschreibungen werden auf Basis der betriebs-
gewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens ermittelt. Anlagenzugänge
werden monatsgenau abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter werden entsprechend den steuerrechtlichen
Regelungen in einem Sammelposten erfasst und über
fünf Jahre abgeschrieben.
Zu den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern siehe Abbildung
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anlagevermögen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um
ABBILDUNG ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN, ANLAGEVERMÖGEN
IN JAHREN
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1–33
2. Betriebsgebäude
5–50
3. Bauten auf fremden Grundstücken
15
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen
1–50
5. Verteilungsanlagen
2–40
6. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 4 oder 5 gehören
10–21
7. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
2–25