Förderung: Solar und Wärme­pumpe

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Abbildung eines PV-Panels und einer Wärmepumpe mit dem Schriftzug WOWAbbildung eines PV-Panels und einer Wärmepumpe mit dem Schriftzug WOW

WOW – so geht Sparen!

Wer auf Solar oder Wärmepumpe umsteigt, profitiert von vielen Vorteilen. Hier finden Sie alle Informationen rund ums Thema Förderung.

19 % MwSt. sparen

Förderung für Photovoltaik

Bis zu 80 % Förderung sichern

Förderung für Wärmepumpen

Drei gute Gründe, umzusteigen.

Staat am Start

Laut des neuen Koalitionsvertrags werden auch weiterhin Solar und Wärmepumpen gefördert. Profitieren Sie jetzt von den Möglichkeiten und sparen Sie!

Maximal sparen

Wer jetzt umsteigt, kann einen Zuschuss von bis zu 22.400 € für Wärmepumpen erhalten und sich den Nullsteuersatz für Photovoltaik sichern.

Mehr Unabhängigkeit

Nutzen Sie Solarstrom und moderne Wärmetechnik, um einen größeren Teil Ihres Energiebedarfs selbst zu decken und Preisentwicklungen am Energiemarkt besser abzufedern.

Ihre Vorteile mit uns an Ihrer Seite.

Geringe Anschaffungs­kosten

Solar, Wärmepumpen & Co. sind teuer? Falsch! Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Langfristig sparen

Entscheiden Sie sich jetzt für Wallbox, Solar und Wärmepumpe und senken Sie Ihre Energiekosten.

Wir machen das

Regionale Beratung, Planung und Montage von den Stadtwerken Lübeck – alles aus einer Hand!

Kompetente Partner vor Ort

Bei der Installation unserer Produkte vertrauen wir auf die Expertise unserer ortsansässigen, renommierten Handwerkspartner.

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen.

Für Photovoltaik-Anlagen gibt es aktuell keine bundesweite Förderung wie beispielsweise für Wärmepumpen. Photovoltaik-Anlagen profitieren jedoch von verschiedenen finanziellen Vorteilen und Fördermöglichkeiten.

  • Steuerliche Vorteile
    Für neue Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Dies umfasst auch Komponenten wie Stromspeicher sowie Planungs- und Montageleistungen.
    Erträge aus der Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit.

  • Einspeisevergütung
    Für eingespeisten Solarstrom erhalten Betreiber:innen einer Photovoltaik-Anlage eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

  • Weitere Fördermöglichkeiten
    Die KfW unterstützt Photovoltaik-Anlagen mit dem Förderkredit Nr. 270.
    Zusätzlich können zeitlich begrenzte Förderprogramme von Kommunen, Ländern oder der EU zur Verfügung stehen.

Der Preis für eine Photovoltaik-Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z.B. dem Standort, dem Hersteller der Solarmodule, der Anlagengröße, der Dachform und dem Umfang der Montage.

Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich für jede/n Eigenheimbesitzer:in, der/die Stromkosten sparen möchte, besonders wenn der Eigenverbrauch möglichst hoch ausfällt. Außerdem sind bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Faktoren wie Dachausrichtung, Neigungswinkel und Verschattung zu berücksichtigen.

Eine Wärmepumpe kann jetzt eine sinnvolle Heizlösung sein, wenn sie zum Gebäude und zum bestehenden Heizsystem passt. Moderne Geräte können effizient arbeiten und die laufenden Heizkosten senken. Die tatsächliche Einsparung hängt unter anderem von Gebäude, Auslegung, Strompreis und Betrieb ab. Zusätzlich können staatliche Förderungen die Investitionskosten reduzieren. Förderfähigkeit und Förderhöhe sind individuell zu prüfen.

Eine Wärmepumpe eignet sich für viele Hausbesitzer, die ihre Heizkosten langfristig senken und auf eine moderne Heizlösung umsteigen möchten. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme eignet sich eine Wärmepumpe nicht nur für Neubauten, sondern auch für viele Bestandsgebäude. Zahlreiche Ein- und Zweifamilienhäuser können effizient mit einer Wärmepumpe beheizt werden, wenn Gebäude, Heizflächen, Vorlauftemperatur und Auslegung dafür geeignet sind. Ob Ihr Gebäude dafür geeignet ist, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen im Rahmen einer individuellen Beratung.

Für Wärmepumpen können aktuell Förderungen von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erreicht werden. Die Grundförderung von 30 % kann mit anderen Förderboni, wie dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sowie einem gestaffelten Einkommensbonus von bis zu 40 %, unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 Euro, wodurch eine Förderung von bis zu 22.400 Euro möglich ist. Die Förderboni gelten ab dem 21.07.2026 bis zum 31.12.2026. Ab 2027 wird es weitere Anpassungen der Förderboni geben.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gern persönlich.

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