Eine Terrasse aus Ziegelsteinen mit einer Holzbank, Topfpflanzen und einer Außenklimaanlage neben einem Haus.

Wärmepumpen-Förderung 2026: Änderungen, Fristen und wichtige Stichtage

08.09.2026
10 Min. Lesezeit

Geht es um die klimaneutrale Wärmewende, stellen Wärmepumpen eine moderne und innovative Technologie dar. Denn sie sind dazu in der Lage, die Umweltwärme aus Wasser, Erde und Luft herauszufiltern und anschließend effizient weiterzuverarbeiten.

Geht es um die klimaneutrale Wärmewende, stellen Wärmepumpen eine moderne und innovative Technologie dar. Denn sie sind dazu in der Lage, die Umweltwärme aus Wasser, Erde und Luft herauszufiltern und anschließend effizient weiterzuverarbeiten. Wie eine Wärmepumpe funktioniert kann in diesem Artikel nachgelesen werden.

Bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 hat sich zuletzt einiges geändert. Besonders wichtig ist dabei der 21. Juli 2026. Denn seit diesem Stichtag gelten innerhalb der BEG-Heizungsförderung neue Konditionen. Betroffen sind unter anderem die Bonusregelungen, die Einkommensstaffel und der Förderhöchstbetrag. Gleichzeitig spielen neue Fristen und Übergangsregelungen eine wichtige Rolle. 

Wer im Jahr 2026 eine Wärmepumpe plant oder einen Heizungstausch durchführen möchte, sollte deshalb genau darauf achten, welche Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten. Der folgende Ratgeber zeigt, was sich durch die neue Wärmepumpen-Förderung 2026 geändert hat, welche Stichtage entscheidend sind und worauf Eigentümer bei Planung und Förderantrag achten sollten.

Wichtige Fakten zur Wärmepumpen-Förderung auf einen Blick

  • Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Heizungsförderung.

  • Die Grundförderung bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten bestehen.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde angepasst, während Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen sind.

  • Beim Einkommensbonus gilt seit Juli eine stärkere Staffelung. Zusätzlich werden Familien mit minderjährigen Kindern bei der Einkommensbemessung berücksichtigt.

  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt bei 28.000 Euro.

  • Für selbstnutzende Eigentümer sind unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen bis zu 80 % Zuschuss möglich.

  • Für Anträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 gestellt wurden, gelten Übergangsregelungen.

Nahaufnahme einer runden Lüftungsöffnung einer Wärmepumpe an einem grau-weißen Bauwerk, die im Vordergrund teilweise von verschwommenen grünen Blättern verdeckt wird.

Alle Änderungen zur Wärmepumpen-Förderung 2026

Bei der Heizungsförderung wurde 2026 an mehreren Stellschrauben gedreht. Während einige Förderbestandteile bestehen bleiben, wurden andere angepasst oder komplett gestrichen. Besonders deutlich zeigen sich die Änderungen bei den Bonusregelungen und der stärkeren Berücksichtigung des Haushaltseinkommens.

Seit dem 21. Juli gelten neue Förderbedingungen

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 Eckpunkte für die Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Umgesetzt wurden die Förderänderungen für Wärmepumpen und andere förderfähige Heizungen durch die KfW zum 21. Juli 2026. Dabei handelt es sich nicht um ein komplett neues Förderprogramm.

Vielmehr wurde die bestehende BEG-Heizungsförderung in mehreren Punkten angepasst. Die Grundförderung von 30 % blieb zunächst bestehen. Gleichzeitig wurde die Förderung für selbstnutzende Eigentümer stärker nach dem Haushaltseinkommen gestaffelt. Damit spielt die persönliche Einkommenssituation bei der Wärmepumpe Förderung 2026 eine größere Rolle als zuvor.

Diese Förderbestandteile wurden verändert

Wie groß die Unterschiede zu den bisherigen Bedingungen sind, zeigt ein direkter Vergleich. Dabei geht es bewusst nur um die Bestandteile, die sich mit dem Stichtag verändert haben – nicht um eine vollständige Übersicht der Wärmepumpen-Förderung.

Auch der bisherige Emissionsminderungszuschlag für bestimmte Biomasseanlagen ist zum 21. Juli 2026 entfallen. Gleichzeitig wurde die mögliche Förderobergrenze für bestimmte selbstnutzende Eigentümer angehoben: Unter den entsprechenden Einkommensvoraussetzungen kann der Wärmepumpen-Zuschuss 2026 bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erreichen. Für Grund- und Bonusförderung gilt ansonsten weiterhin grundsätzlich eine Obergrenze von 70 %.


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Förderantrag für Wärmepumpen 2026: Diese Stichtage sind entscheidend

Bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 sind die Fristen rund um den Systemwechsel besonders wichtig. Der 20. Juli 2026 2025 war der letzte Tag, an dem ein Förderantrag noch nach den bisherigen Bedingungen gestellt werden konnte. Voraussetzung war eine bereits gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) beziehungsweise gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA). Für die alte Förderung musste diese grundsätzlich bis zum 8. Juli erstellt beziehungsweise beantragt worden sein. Seit dem 21. Juli gelten die angepassten Förderbedingungen.

Bereits zugesagte Förderungen bleiben von der Umstellung unberührt. Auch Anträge, die zum Stichtag noch geprüft wurden, werden nach den bisherigen Bedingungen behandelt, sofern bei der Antragstellung eine vollständige und korrekte BzA vorlag und sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt waren. Noch gültige, bisher ungenutzte Bestätigungen können dagegen seit dem 21. Juli für einen Antrag nach den neuen Bedingungen verwendet werden.

Erste Kürzungen und weitere Änderungen sind bereits angekündigt

Beim Förderantrag für eine Wärmepumpe im Jahr 2026 lohnt sich darüber hinaus ein Blick nach vorn: Denn nach der derzeit angekündigten Regelung soll der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit am 1. Februar 2027 erstmals um 750 Euro sinken. Außerdem ist eine Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte vorgesehen. Weitere Anpassungen sollen anschließend halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August folgen.

Zusätzlich soll im 1. Quartal 2027 ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen eingeführt werden. Geplant ist, die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % zu reduzieren. Für innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen soll ein zusätzliche Wertschöpfungsbonus von 15 % hinzukommen, sodass weiterhin eine Förderung von insgesamt 30 % möglich wäre. Die genauen Voraussetzungen für diesen Bonus sind derzeit noch nicht abschließend veröffentlicht. Da es sich um angekündigte zukünftige Förderanpassungen handelt, sollten die Bedingungen vor einer Antragstellung erneut geprüft werden.

Spielzeughäuser und Bäume auf Euro-Banknoten.

Wer von den neuen Förderregeln besonders betroffen ist

Die neuen Förderbedingungen wirken sich nicht nur auf alle Eigentümer gleichermaßen aus. Vor allem die stärkere Staffelung nach Einkommen sorgt dafür, dass die persönliche Situation bei bestimmten Förderbestandteilen eine größere Rolle spielt. Das gilt insbesondere für folgende Gruppen:

  • Selbstnutzende Eigentümer: Wer die geförderte Immobilie selbst bewohnt, kann neben der Grundförderung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Boni erhalten. Besonders relevant sind der Klimageschwindigkeitsbonus und der seit Juli 2026 neu gestaffelte Einkommensbonus.

  • Familien: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind werden bei der Ermittlung des relevanten Haushaltseinkommens zusätzlich berücksichtigt. Dadurch können Familien unter Umständen in eine günstigere Stufe des Einkommensbonus fallen.

  • Vermietende Eigentümer: Auch vermietete Wohngebäude können grundsätzlich gefördert werden. Personenbezogene Boni wie Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus sind jedoch an die Selbstnutzung der jeweiligen Wohneinheit geknüpft.

  • WEG und Mehrfamilienhäuser: Bei gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlagen stellt die WEG zunächst einen Basisantrag. Selbstnutzende Eigentümer können anschließend für ihre Wohneinheit einen Zusatzantrag für personenbezogene Boni stellen. Dieser muss spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und noch vor dessen Nachweiseinreichung erfolgen.

Folgende Voraussetzungen sind für die Wärmepumpen-Förderung 2026 wichtig

Ob eine Wärmepumpe gefördert werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem das Gebäude, die Eigentumssituation, die geplante Anlage und die technischen Anforderungen der KfW. Eine vollständige Liste aller Voraussetzungen würde an dieser Stelle allerdings zu weit führen. Die jeweils aktuellen und verbindlichen Voraussetzungen können direkt bei der KfW zur Heizungsförderung für Privatpersonen geprüft werden.

Für den Förderantrag wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt. Sie wird von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten erstellt und enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung. Gleichzeitig wird damit bestätigt, dass die relevanten technischen Mindestanforderungen für die Förderung eingehalten werden. Da sich Förderbedingungen und technische Anforderungen ändern können, sollten die jeweils geltenden Voraussetzungen immer unmittelbar vor der Antragstellung geprüft werden.

Neue Wärmepumpen-Förderung 2026 beantragen: Diese Fehler solltet ihr vermeiden

Bei der neuen Wärmepumpen-Förderung 2026 kommt es nicht nur darauf an, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch Reihenfolge und Zeitpunkt der einzelnen Schritte spielen eine wichtige Rolle. Mit etwas Vorbereitung lassen sich dadurch typische Stolperfallen jedoch gut vermeiden:

Mit alten Förderbedingungen planen:
Da sich die Konditionen 2026 verändert haben, können ältere Berechnungen schnell überholt sein.
Besser:
Die entsprechende Klausel direkt beim Vertragsabschluss berücksichtigen.
Zu früh mit den Arbeiten beginnen:
Ein tatsächlicher Start der Arbeiten vor Ort gilt als Vorhabenbeginn und kann die Förderung ausschließen.
Besser:
Erst nach der Förderzusage starten.
Die BzA zu spät organisieren:
Für den Förderantrag wird die BzA-ID benötigt.
Deshalb:
Rechtzeitig reagieren und Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten frühzeitig einbinden.
Persönliche Boni fest einplanen:
Selbstnutzung, Einkommen und eine vorhandene Heizung entscheiden mit darüber, welche Boni infrage kommen, und sollten nicht falsch bestimmt werden.
Deshalb:
Individuelle Förderbausteine erst nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung 2026 einkalkulieren.
Von einer garantierten Förderung ausgehen:
Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.
Deshalb:
Die Finanzierung nicht allein auf einen noch nicht bewilligten Zuschuss stützen.

Förderantrag vorbereiten: Diese Unterlagen sollten parat liegen

Wer einen Förderantrag vorbereitet, sollte wichtige Informationen und Dokumente möglichst früh zusammentragen. Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben zu Gebäude und Eigentumsverhältnissen, gegebenenfalls mit entsprechendem Nachweis wie einem Grundbuchauszug.

  • Informationen zur bestehenden Heizungsanlage – etwa zu Alter und Inbetriebnahme.

  • Angaben zur geplanten Wärmepumpe.

  • Angebot und Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der erforderlichen Förderbedingung.

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) inklusive BzA-ID.

  • Gegebenenfalls Nachweise für personenbezogene Boni, beispielsweise Einkommensteuerbescheide für den Einkommensbonus..

Nach Abschluss der Arbeiten werden weitere Unterlagen benötigt. Dazu gehören unter anderem die Bestätigung nach Durchführung (BnD) sowie die entsprechenden Rechnungen. Je nach beantragtem Bonus können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus verlange die KfW beispielsweise einen Grundbuchauszug zum Nachweis des Eigentums sowie eine Meldebescheinigung oder Meldebestätigung, über die unter anderem die Selbstnutzung beziehungsweise der Hauptwohnsitz nachgewiesen wird. Wer diese Unterlagen noch nicht besitzt, sollte sie möglichst frühzeitig beschaffen. Für den Einkommensbonus sind darüber hinaus die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung relevant.

Beispiel für eine Antragstellung im Jahr 2026: Maßgeblich sind die Einkommen aus 2023 und 2024, aus denen die KfW den Durchschnitt bildet.

Ein Techniker erklärt einem Paar vor ihrem Haus, umgeben von Lavendelpflanzen, wie man eine Wärmepumpe bedient.

Wärmepumpen-Förderung 2026 in Schleswig-Holstein: Was gilt im Norden?

Die bundesweite Förderung für den Heizungstausch 2026 der KfW steht auch Eigentümern in Schleswig-Holstein offen. Daneben können Landesprogramme oder andere regionale Förderangebote eigene Voraussetzungen, Budgets und Laufzeiten haben. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die offiziellen Seiten. Das Land Schleswig-Holstein bündelt aktuelle Förderprogramme, Beratungsangebote und weiterführende Anlaufstellen auf einer eigenen Übersichtsseite.

Das frühere Landesprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“, über das unter anderem Wärmepumpen zusätzlich gefördert wurden, ist inzwischen beendet. Wer nach ergänzenden Fördermöglichkeiten sucht, sollte daher stets den aktuellen Stand bei den zuständigen offiziellen Stellen prüfen und sich nicht auf ältere Förderübersichten verlassen.


Fassade eines modernen Hauses mit Backsteinmauern, einer grauen Tür, einer Wärmepumpeneinheit, einer Topfpflanze und Grünpflanzen im Sonnenlicht.

Was gilt wirklich? Hier findet ihr die verbindlichen Förderbedingungen

Bei der Wärmepumpen-Förderung lohnt sich ein Blick auf die richtige Informationsquelle. Unser Magazin hilft euch dabei, Änderungen, wichtige Stichtage und deren praktische Auswirkungen einzuordnen. Einen laufend gepflegten Überblick über wichtige Fördermöglichkeiten rund um unser Wärmepumpenangebot findet ihr dagegen auf einer separaten Seite, auf der ihr euch den aktuellen Förderüberblick ansehen könnt.

Für die verbindlichen Förderbedingungen ist die zuständige Förderstelle entscheidend. Bei der KfW findet ihr die aktuell geltenden Voraussetzungen und könnt die verbindlichen Förderbedingungen prüfen. Die KfW weist zudem darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.

Wichtig:
Die Stadtwerke Lübeck informieren und beraten im Zusammenhang mit dem eigenen Wärmepumpenangebot sowohl allgemein als auch individuell zu relevanten Fördermöglichkeiten. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung des erforderlichen Lieferungs- und Leistungsvertrags und der BzA sowie bei Bedarf die Klärung kundenspezifischer Fragen mit der KfW. Auf Wunsch begleiten wir außerdem die Antragstellung und die spätere Nachweiseinreichung. Dieser Service ist kostenlos. Über den tatsächlichen Förderanspruch, die Förderhöhe und die Bewilligung entscheidet jedoch ausschließlich die zuständige Förderstelle. Eine Fördergarantie kann daher nicht gegeben werden.

Tipp: Weitere wichtige und interessante Themen rund um die Wärmepumpe

Neben der Förderung spielen bei der Planung einer Wärmepumpe auch noch weitere Fragen eine Rolle. So beispielsweise: Passt die Technik überhaupt zum eigenen Gebäude? Dann könnt ihr die technischen Voraussetzungen einer Wärmepumpe kennenlernen.

Wer bereits einen Schritt weiter ist, kann außerdem den Stromverbrauch und laufende Kosten einschätzen. Und wenn es um die passende Stromversorgung geht, könnt ihr euch hier weitere Informationen zum Thema Wärmepumpenstromtarif und den Voraussetzungen ansehen.

Ein Techniker in Arbeitskleidung und Handschuhen montiert eine Wärmepumpe an einer Gebäudewand.

Fazit zur Wärmepumpen-Förderung 2026: Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 hat gezeigt, wie wichtig aktuelle Informationen bei der Planung eines Heizungstauschs sind. Vor allem der 21. Juli 2026 markiert einen entscheidenden Einschnitt, da seit diesem Tag neue Förderbedingungen gelten. Gleichzeitig können sich einzelne Konditionen auch künftig weiter verändern.

Welche Förderung am Ende infrage kommt, hängt außerdem immer vom konkreten Vorhaben und den persönlichen Voraussetzungen ab. Deshalb lohnt es sich, Förderbedingungen und Fristen unmittelbar vor der Antragstellung noch einmal zu prüfen. Außerdem könnt ihr direkt ein individuelles Wärmepumpen-Angebot anfragen.

Interesse geweckt?

Für euch ist die Förderung von Wärmepumpen interessant und ihr plant ohnehin die Umstellung? Wir unterstützen euch dabei, die passende Wärmepumpe zu finden und überprüfen, welche Möglichkeiten in eurem Falle zur Auswahl stehen.

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