Schriftgröße
Leichte Sprache
Zum Hilfe-Center

Mobilitätsberatung

Sie möchten wissen, wie Sie sicher und komfortabel unsere Busse nutzen können?

In diesem Bereich geben wir Antworten auf Ihre Fragen zum Thema und bieten praktische Tipps.

Unsere Haltestellen

Damit unser Fahrpersonal Sie gut erkennen kann, positionieren Sie sich gut sichtbar im Haltestellenbereich, wenn der Bus einfährt. Bitte halten Sie dabei einen Sicherheitsabstand von ca. 1 Meter, da an einigen Haltestellen der vordere Teil des Busses über den Wartebereich schwenkt. 

Möchten Sie möglichst lange auf einer vorhandenen Bank sitzen bleiben, machen sie sich durch Winken bemerkbar, damit das Fahrpersonal weiß, dass Sie mitfahren möchten. 

Die bereits ausgebauten, barrierefreien Haltestellen verfügen über einen erhöhten Bordstein für ein einfachen Ein- und Ausstieg, ein taktiles Bodenleitsystem für sehbehinderte Fahrgäste. An stark frequentierten Haltestellen befinden sich zusätzlich noch digitale Fahrgastinformationssysteme inkl. Audiosysteme.  

Für den Neu- Aus- und Umbau der Haltestellen sind die Hansestadt Lübeck und die Nachbargemeinden verantwortlich. Eine Übersicht der bereits barrierefreien Haltestellen finden Sie unter netzplan.swhl.de.

Fahrt planen

Sie können dafür an der Haltestelle durch ein hoch/runter Bewegung mit dem Arm signalisieren, dass der Bus für Sie abgesenkt werden soll, alternativ können Sie an der vorderen Einstiegstür das Fahrpersonal direkt darum bitten.

Bitten Sie unser Fahrpersonal gern darum so lange mit der Anfahrt zu warten, bis Sie auf der ausgewiesenen Sitzgruppe im vorderen Einstiegsbereich ihren Platz eingenommen haben.

Wir empfehlen 3 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt Ihrer Buslinie an der Haltestelle zu sein. 

Der Ein- und Ausstieg

Bei einem Ausstieg vorwärts besteht die Gefahr, dass sich die Räder im Spalt zwischen Bus und Bordstein verkanten oder der Rollator durch die Beladung kippt und Sie dadurch stürzen.

  • Der Einstieg: Die leichteste Variante, die keine Kraft erfordert, wie beispielsweise das Anheben des Rollators, ist die Kippfunktion. Dabei hilft, dass an den meisten vorhandenen Trittpedal, am Rollator. Dazu kippen Sie den Rollator am Türbereich an und setzten die Vorderräder auf dem Boden des Fahrzeugs ab. Danach schieben Sie bequem das Gefährt in den Bus. Wenn nötig, geben Ihnen die Haltestangen im Türbereich dabei zusätzlichen Halt. 

  • Der Ausstieg: Bleiben Sie auf ihrem Platz sitzen, bis der Bus an der Ausstiegsstelle anhält, damit Sie sich sicher zum Türbereich bewegen können. Dabei empfehlen wir das rückwärtige Aussteigen. So gehen Sie dabei vor: Verschaffen Sie sich im Türbereich einen festen Halt an Ihrem Rollator (möglichst die Bremse feststellen) zusätzlich bieten auch die seitlichen Haltestangen Unterstützung. Dann setzten Sie das erste Bein auf den Bordstein und lassen dann das zweite folgen. Im Anschluss ziehen Sie den Rollator ganz einfach aus dem Bus. Falls für Sie das rückwärtige Aussteigen Probleme bereitet, können Sie alternativ den Ausstieg auch seitlich probieren.

Nutzen Sie die Rampe an der zweiten Tür. Ob Sie vor- oder rückwärts fahren, hängt von ihrem Gefährt, ihren motorischen Fähigkeiten und dem Neigungswinkel der Rampe ab. Bei einem erhöhten Gefälle empfehlen wir für Rollstühle, die über keinen Kippschutz verfügen, rückwärts in den Bus zu fahren. 

Platzieren Sie sich im Bus auf die dafür zur Verfügung stehenden Sondernutzungsflächen entgegen der Fahrtrichtung und sichern durch die Bremsvorrichtung das Gefährt.

Platzieren Sie sich an der Haltestelle so, dass unser Fahrpersonal Sie wahrnimmt, und signalisieren Sie, dass Sie den Service benötigen. So kann das Fahrpersonal Ihnen beim Betätigen der Rampe behilflich sein. Bitte nennen Sie dabei auch gleich beim Einsteigen Ihre Zielhaltestelle, sodass man für Sie auch beim Aussteigen die Rampe auslegen kann. Erfahrungsgemäß sind aber auch mitfahrende Fahrgäste gern behilflich! 

Übrigens, ein Magnetschalter sorgt dafür, dass die Türen nicht schließen können, solange die Rampe ausgeklappt ist. 

Alle Busse verfügen über eine Rampe, die sich an Tür zwei befindet.

Steigen Sie bitte beim Fahrpersonal ein und nehmen Sie in dessen Nähe Platz. Unser Fahrpersonal unterstützt Sie gern bei Bedarf. 

Keine Sorge! Schutzeinrichtungen an den Türen reagieren auf Widerstand beim Schließen und Öffnen sich sofort wieder, so dass in den Türen niemand eingeklemmt wird. Im Gelenkbus ist Tür drei mit einer Lichtschranke versehen, die dafür sorgt, dass das automatische Schließen nur möglich ist, wenn sich im markierten Türbereich keine Personen befinden. 

Eine Lichtschranke an den Eingangstüren sorgt dafür, dass sich die Türen nicht schließen, solange sich jemand im Einstiegsbereich befindet.

Nutzen Sie den Türöffner mit dem Rollstuhl- oder Kinderwagen-Symbol (außen- und innenseitig), damit die automatische Türschließung außer Kraft gesetzt wird. Das Fahrpersonal schließt die Tür dann erst, wenn es sieht, dass sich niemand mehr im Türbereich befindet. Brauchen Sie Hilfe beim Ein- und Ausstieg, sprechen Sie auch gern mitfahrende Fahrgäste an.  

Möchten Sie an einer der hinteren Türen einsteigen, um über einen kurzen Weg auf den Sonderflächen (umgangssprachlich auch Kinderwagenbereich genannt) ihre Fahrt anzutreten, halten Sie ihren Fahrausweis oder Schwerbehindertenausweis bei Einfahrt des Busses, gut sichtbar, in Richtung Fahrpersonal hoch. 

Verhalten im Bus

Suchen Sie sich am besten einen Klappsitz im Türbereich mit Platz für ihren Rollator. Wir empfehlen möglichst entgegengesetzt zur Fahrtrichtung zu sitzen, damit Sie bei einer starken Bremsung nicht frontal vom Sitz rutschen. Stellen Sie den Rollator vor sich ab und ziehen die Bremsen des Rollators fest, damit er Ihnen nicht wegrollen kann. 

  • Achtung: Wenn Sie sich während der Fahrt auf den Rollator setzen und der Bus bremsen muss, besteht die Gefahr, dass Sie sehr leicht stürzen können.

Je nach Bustyp (Solobus mit zwei Türen oder Gelenkbus mit drei Türen) verfügen unsere Fahrzeuge über zehn bis fünfzehn ausgewiesene Plätze für mobilitätseingeschränkte Personen. Vier davon befinden sich in unmittelbarer Nähe des vorderen Einstiegsbereich und für Fahrgäste mit orthopädischen Gehilfen an der/den hinteren Türen.

Nein! Rollstuhl, Scooter, Rollator und Kinderwagen haben alle das gleiche Recht auf Beförderung. Ist die Kapazität der Sondernutzungsflächen bereits ausgeschöpft, muss auf den nächsten Bus gewartet werden oder das Fahrpersonal trifft durch sein Hausrecht im Bus eine Entscheidung, wer befördert wird. Lediglich Fahrgäste mit Fahrrädern müssen bei Bedarf, trotz Ticket, den Bus verlassen, wenn einer der beschrieben Personengruppen den Platz benötigt.

Grundsätzlich ja. Wenn sich kein freier Sitzplatz im Bus befindet, haben Sie Anspruch auf einen Sitzplatz im ausgewiesenen Schwerbehinderten Bereich, der mit den Hinweispiktogrammen gekennzeichnet ist.

Ja, auch wir als Verkehrsbetrieb müssen uns für alle Busse an Vorschriften halten. Die europäische Richtlinie §34a StVZO regelt, wie viele Fahrgäste und Rollstühle/Scooter in den Bussen mitbefördert werden dürfen. Die maximale Mitnahme der Gefährte ist im vorderen Einstiegsbereich durch eine Plakette abgebildet. Bei Verstößen gegen diese Richtlinie bedeutet das für das Fahrpersonal, eine Geldbuße von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. 

Schwerbehinderung

Die gültige, personenbezogenen Wertmarke muss im Original und nicht ausgeschnitten, im Alter ab 6 Jahren mitgeführt werden. 

Sie können den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne gültigen Fahrschein nutzen, wenn Sie in Ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt sind, dies gilt auch bei Bedarf durch eine Begleitperson. Berechtigt dafür sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen haben: H – Hilflosigkeit, BI-Blindheit, G/aG-(außergewöhnliche)Gehbehinderung und GI-Gehörlosigkeit. Zusätzlich benötigen Sie eine gültige Wertmarke, die nicht ausgeschnitten ist. Der Ausweis muss stets im Original mitgeführt werden. Die Wertmarke können Sie über das Versorgungsamt beziehen. 

Elektromobil

Seit 2017 gibt es einen bundesweit einheitlichen Erlass der Länder zur Mitnahme von Elektromobilen in Linienbussen des öffentlichen Personen- Nahverkehrs. 

Nicht jedes Modell ist für die Mitnahme im Bus zugelassen. 
Voraussetzungen hierfür sind unter anderem: 

  • Der Fahrgast verfügt über einen Nachweis im Original, der mit der Schwerbehinderung Klasse „G“, gekennzeichnet ist und ist selbständig in der Lage, das Gefährt auch rückwärts steuern zu können 

  • Die Abmaße des Gefährtes darf die maximale Länge von 1,20 Meter und einer Breite von 0,70 Meter nicht überschreiten 

  • Das der Scooter vier Räder hat 

  • Das das Gesamtgewicht incl. Fahrer:innen nicht 300 KG überschreitet 

  • Neben der Magnetbremse muss das Elektromobil zusätzlich über eine Feststellbremse verfügen 

  • Das die Freigabe für den ÖPNV durch eine entsprechende Plakette vom Hersteller am Fahrzeug angebracht ist. 

  • Das Elektromobil muss immer in Fahrtrichtung aufgestellt und die Feststellbremse betätigt werden. 

 

Mobilitätstraining

Unser Angebot für Sie umfasst Trainings in einzelnen Stadtteilen Lübecks und Umgebung unter dem Motto "Sicher mobil – Auf die Plätze fertig, los!". Zusätzlich beraten wir Sie auch in Einzel- oder Kleingruppenschulungen, einen Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Wir sind für Sie da!

Online – rund um die Uhr

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Mann mit Headset im Servicecenter