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BERICHT DES AUFSICHTSRATES
NACHHALTIGKEIT UND VERANTWORTUNG
LAGEBERICHT
JAHRESABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Stadtwerke Lübeck GmbH, Lübeck, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Nach
§ 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung
der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG,
wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte
Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen
sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesell
schaftsvertrags sowie die Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäfts
führung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und über den Lagebericht sowie über
die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach
§ 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahres-
abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und
dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann,
ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG
in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Fest-
legung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben
in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie
für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung
nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stich
proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der Geschäftsführung, die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lage-
berichts sowie der Beurteilung, ob die Wertansätze und die
Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht
und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der
Stadtwerke Lübeck GmbH, Lübeck, den gesetzlichen
Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetz-
lichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung
nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach
§ 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeits
abschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen
geführt.
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Hamburg, den 22. Mai 2017
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Ballerstein)
(Kannen)
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
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