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BERICHT DES AUFSICHTSRATES

NACHHALTIGKEIT UND VERANTWORTUNG

LAGEBERICHT

JAHRESABSCHLUSS

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter

Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der

Stadtwerke Lübeck GmbH, Lübeck, für das Geschäftsjahr

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Nach

§ 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung

der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG,

wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte

Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen

sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss

und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen

Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesell­

schaftsvertrags sowie die Einhaltung der Pflichten nach

§ 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäfts­

führung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine

Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung

der Buchführung und über den Lagebericht sowie über

die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach

§ 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so

zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahres-

abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-

mäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich

auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und

dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann,

ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Fest-

legung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über

die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und

rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung

werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben

in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie

für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung

nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stich­

proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der

angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen

Einschätzungen der Geschäftsführung, die Würdigung der

Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lage-

berichts sowie der Beurteilung, ob die Wertansätze und die

Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht

und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der

Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass

unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere

Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der

Stadtwerke Lübeck GmbH, Lübeck, den gesetzlichen

Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des

Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-

lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht

in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetz-

lichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes

Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und

Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung

nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach

§ 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeits­

abschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen

geführt.

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Hamburg, den 22. Mai 2017

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Ballerstein)

(Kannen)

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

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