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Ersatzversorgung Strom

Die automatische Versorgung.

Vertragsbindung

keine

Dauer

längstens 3 Monate

Zahlungsweise

Lastschriftverfahren, Überweisung

Jahresverbrauch

von 0 kWh bis 100.000 kWh oder registrierende Leistungsmessung

Was passiert, wenn Ihr bisheriger Lieferant Ihre Versorgung z.B. durch Insolvenz nicht mehr sicherstellen kann oder es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt?

Dann garantieren wir Ihnen als zuverlässiger Grundversorger gemäß § 38 EnWG eine nahtlose Versorgung mit Strom in Niederspannung im Rahmen der Ersatzversorgung.

Grundsätzlich wird vom Gesetzgeber zwischen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden unterschieden. Bei Nicht-Haushaltskunden handelt es sich um Letztverbraucher in Niederspannung, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben. Für beide Kundengruppen gilt das Preisblatt Ersatzversorgung Strom. Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung gilt das Preisblatt Gemessene Leistung Strom.

Nach Ablauf der 3 Monate in der Ersatzversorgung wechseln Sie als Haushaltskunde – sofern Sie keinen neuen Lieferanten gewählt haben – automatisch in unseren Grundversorgungstarif TraveStromKomfort.

Für Nicht-Haushaltskunden gilt, dass Sie innerhalb der 3 Monate in der Ersatzversorgung einen Vertrag zur Energiebelieferung abschließen müssen, um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Energie beliefert werden.

Kunden mit registrierender Leistungsmessung werden in unserem Ersatzversorgungstarif nach gemessener Leistung abgerechnet. Dafür ist ein gesonderter und individueller Vertrag abzuschließen. Für ein individuelles Angebot im Anschluss an die Ersatzversorgung wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner:innen im Geschäftskundenvertrieb.

Kunden ab Versorgungsebene Mittelspannung sind gemäß § 38 EnWG von der Ersatzversorgung ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall an unsere Ansprechpartner:innen im Geschäftskundenvertrieb.

Für die Ersatzversorgung müssen Sie als Haushalts- und Nicht-Haushaltskunde keinen gesonderten Vertrag abschließen. Als Kunde mit registrierender Leistungsmessung müssen Sie für die Ersatzversorgung einen gesonderten Vertrag abschließen. Eine Belieferung für alle Kundengruppen dauert längstens 3 Monate. In diesem Zeitraum können Sie jederzeit einen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung für Gas beauftragen.

Informieren Sie sich jetzt über unsere Strom-Angebote für Geschäfts- und Gewerbekund:innen und wechseln Sie schon heute zu einem unserer kostengünstigeren Produkte.

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Ersatzversorgung
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