Bis zum 31.12.2027, im Anschluss auf unbestimmte Zeit
Bei allen Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise für das Stromnetz der SH-Netz GmbH. Preise für andere Netzgebiete finden Sie unter „Tarif berechnen“.
In 3 einfachen Schritten zum Tarifwechsel:
Garantierte Stromversorgung, keine Wechselkosten und keine technischen Änderungen an Ihrem Stromzähler oder den Stromleitungen während des gesamten Wechselprozesses.
Individuellen Preis berechnen
Mit Ihrer Postleitzahl berechnen Sie den Preis für Ihren Haushalt in Ihrem Wohnort.
Wechsel beantragen
Halten Sie für den Wechsel Ihre Stromzähler-Nummer und – sofern bekannt – den Namen Ihres aktuellen Stromanbieters bereit. Diese Daten finden Sie in Ihrer letzten Stromrechnung.
Alles Weitere erledigen wir für Sie
Die Stadtwerke Lübeck kündigen den Vertrag mit Ihrem aktuellen Stromanbieter automatisch. Sie brauchen nichts weiter zu tun.
Ihre Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten variieren je nach Energievertrag. Grundversorgungstarife haben eine Frist von 2 Wochen.
Andere Tarife haben häufig eine Frist von 4 Wochen oder können erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
Nein, das übernehmen wir gerne für Sie. Wählen Sie hierfür einfach Ihr gewünschtes Produkt über den Tarif-Rechner aus und geben an, dass Sie Neukund:in sind. Bitte beachten Sie, dass wir die Kündigung nur in Fällen von Regelkündigungen für Sie vornehmen dürfen. Sobald Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht, z. B. aufgrund von Preiserhöhungen Gebrauch machen, müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag selbst kündigen.
Sie können Ihren Energielieferanten frei wählen. Der Wechsel Ihres Strom- und Gasanbieters ist in der Regel ganz einfach und online in wenigen Schritten erledigt. Wählen Sie in unserem Tarif-Rechner einen passenden Tarif aus und ergänzen ein paar persönliche Daten, damit wir für Sie den Wechsel problemlos durchführen können. Halten sie am besten Ihre letzte Energierechnung bereit. Dort finden Sie alle Daten, die Sie für den Wechsel benötigen. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Hinweis: Zu wann der Wechsel erfolgen kann, hängt von der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrages ab.
Zunächst werden Sie informiert, wenn wir die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags veranlasst haben. Sobald das Lieferende bei Ihrem bisherigen Versorger feststeht, bekommen Sie erneut Post mit dem geplanten Lieferbeginn durch die Stadtwerke Lübeck. In diesem Schreiben steht auch, zu wann Sie uns Ihre Zählerstände mitteilen können.
Übrigens müssen Sie keine Sorge haben, dass Sie aufgrund des Strom- oder Gasanbieterwechsels kurzzeitig keinen Strom oder kein Gas haben. Sie werden während des Wechsels die ganze Zeit über versorgt. Darauf haben Sie auch einen gesetzlichen Anspruch.
Bisher war Ihnen die Zählernummer bekannt. Hinzu kommt nun die sogenannte Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Zahl wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kund:innen zu vereinfachen.
Sie können sich die MaLo-ID vorstellen wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann. Die MaLo-ID können Sie nicht vor Ort ablesen. Sie finden sie auf Ihren Energieabrechnungen oder Vertragsbestätigungen.Mit der Angabe der MaLo-ID helfen Sie uns, den Wechselprozess zu beschleunigen.
Rechenbeispiel für: Wohnort:23623 Ahrensbök | Jahresverbrauch:2.500 kWh | Stadtwerke Lübeck Tarif:TraveStromPrivat Plus | Kosten:916,04 € | Grundversorger-Tarif:E.ON Energie - E.ON Grundvers. Strom | Kosten:1066,19 € | Ersparnis:150,15 € | Kündigungsfrist: 2 Wochen| Stand:22.01.2026, es handelt sich um Brutto-Preise.
Die Preisgarantie gilt nur für die Energiekosten (d. h. den Anteil des Gesamtpreises, welcher auf die Energiebeschaffung durch den Lieferanten entfällt) und die Netznutzungsentgelte. Ausgenommen sind Preisveränderungen, die durch eine Änderung oder Neueinführung von Steuern (derzeit Stromsteuer, Umsatzsteuer), Abgaben und Umlagen (derzeit nach dem KWKG) oder anderen gesetzlich veranlassten Belastungen der Belieferung der Kund:innen bedingt sind (vgl. Ziffer 4.1 Satz 2 und 4.2 der AGB TraveEnergie).