Bis zum 31.12.2027, im Anschluss auf unbestimmte Zeit
Bei allen Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise für das Gasnetz der HanseGas GmbH. Preise für andere Netzgebiete finden Sie unter „Tarif berechnen“.
In 3 Schritten zum Tarifwechsel:
Garantierte Gasversorgung, keine Wechselkosten und keine technischen Änderungen an Ihrem Gaszähler oder den Gasleitungen während des gesamten Wechselprozesses.
Individuellen Preis berechnen.
Mit Ihrer Postleitzahl und Ihrem geschätzten Jahresverbrauch berechnen Sie Ihren individuellen Preis.
Wechsel beantragen.
Halten Sie für den Wechsel Ihre Gaszähler-Nummer und – sofern bekannt – den Namen Ihres aktuellen Gasanbieters bereit. Diese Daten finden Sie in Ihrer letzten Gasrechnung.
Alles Weitere erledigen wir.
Die Stadtwerke Lübeck kündigen den Vertrag mit Ihrem aktuellen Gasanbieter automatisch. Sie brauchen nichts weiter zu tun.
Mit Biomethan bereit für die Heizungswende.
Sie planen, Ihre Heizungsanlage zu modernisieren? Mit unseren Biomethangas-Produkten erfüllen Sie ganz einfach die aktuellen gesetzlichen Anforderungen – und heizen gleichzeitig klimafreundlich.
Unser Tarif TraveGasPrivat15 enthält mindestens 15 % Biomethangas und bietet Ihnen eine nachhaltige Lösung für die Wärmewende. Mit TraveGasPrivat65 bieten wir sogar 65 % Biomethangas, ideal für alle, die noch mehr für Umwelt tun wollen.
Ihre Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten variieren je nach Energievertrag. Grundversorgungstarife haben eine Frist von 2 Wochen.
Andere Tarife haben häufig eine Frist von 4 Wochen oder können erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
Nein, das übernehmen wir gerne für Sie. Wählen Sie hierfür einfach Ihr gewünschtes Produkt über den Tarif-Rechner aus und geben an, dass Sie Neukund:in sind. Bitte beachten Sie, dass wir die Kündigung nur in Fällen von Regelkündigungen für Sie vornehmen dürfen. Sobald Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht, z. B. aufgrund von Preiserhöhungen Gebrauch machen, müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag selbst kündigen.
Sie können Ihren Energielieferanten frei wählen. Der Wechsel Ihres Strom- und Gasanbieters ist in der Regel ganz einfach und online in wenigen Schritten erledigt. Wählen Sie in unserem Tarif-Rechner einen passenden Tarif aus und ergänzen ein paar persönliche Daten, damit wir für Sie den Wechsel problemlos durchführen können. Halten sie am besten Ihre letzte Energierechnung bereit. Dort finden Sie alle Daten, die Sie für den Wechsel benötigen. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Hinweis: Zu wann der Wechsel erfolgen kann, hängt von der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrages ab.
Zunächst werden Sie informiert, wenn wir die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags veranlasst haben. Sobald das Lieferende bei Ihrem bisherigen Versorger feststeht, bekommen Sie erneut Post mit dem geplanten Lieferbeginn durch die Stadtwerke Lübeck. In diesem Schreiben steht auch, zu wann Sie uns Ihre Zählerstände mitteilen können.
Übrigens müssen Sie keine Sorge haben, dass Sie aufgrund des Strom- oder Gasanbieterwechsels kurzzeitig keinen Strom oder kein Gas haben. Sie werden während des Wechsels die ganze Zeit über versorgt. Darauf haben Sie auch einen gesetzlichen Anspruch.
Bisher war Ihnen die Zählernummer bekannt. Hinzu kommt nun die sogenannte Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Zahl wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kund:innen zu vereinfachen.
Sie können sich die MaLo-ID vorstellen wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann. Die MaLo-ID können Sie nicht vor Ort ablesen. Sie finden sie auf Ihren Energieabrechnungen oder Vertragsbestätigungen.Mit der Angabe der MaLo-ID helfen Sie uns, den Wechselprozess zu beschleunigen.
Wohnort:23946 Boltenhagen | Jahresverbrauch:12.500 KWH | Stadtwerke Lübeck Tarif:TraveGasPrivat Plus | Kosten:1575,16 € | Grundversorger-Tarif:E.ON Grundversorgung Erdgas | Kosten:1675,49 € | Ersparnis:100,33 € | Kündigungsfrist:2 Wochen| Stand:06.02.2026, es handelt sich um Brutto-Preise.
Die Preisgarantie gilt nur für die Energiekosten (d. h. den Anteil des Gesamtpreises, welcher auf die Energiebeschaffung durch den Lieferanten entfällt) und die Netznutzungsentgelte. Ausgenommen sind Preisveränderungen, die durch eine Änderung oder Neueinführung von Steuern (derzeit Stromsteuer, Umsatzsteuer), Abgaben und Umlagen (derzeit nach dem KWKG) oder anderen gesetzlich veranlassten Belastungen der Belieferung der Kund:innen bedingt sind (vgl. Ziffer 4.1 Satz 2 und 4.2 der AGB TraveEnergie).