Was ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung ist die automatische Versorgung von Haushaltskund:innen mit Strom. Wenn Ihr bisheriger Lieferant Ihre Versorgung z.B. durch Insolvenz nicht mehr sicherstellen kann oder es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt, dann garantieren wir Ihnen als zuverlässiger Grundversorger gemäß § 38 EnWG eine nahtlose Versorgung mit Strom in Niederspannung im Rahmen der Ersatzversorgung. Weitere Informationen zum Tarif erhalten Sie hier.