Skip to main content

Erklärung zur Barrierefreiheit.

Die Stadtwerke Lübeck sind bemüht, ihre Online-Angebote im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG in Verbindung mit § 3 und 4 BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuelle Version der Website www.swhl.de. Sie bezieht sich auf eine vereinfachte, stichprobenartige Konformitätsprüfung der BITV von März 2023, bei der eine reduzierte Webseitenauswahl geprüft wurde. Da wir uns aktuell im Relaunch unserer Website befinden, werden unsere Inhalte kontinuierlich überarbeitet und angepasst. Teile des Prüfberichtes sind dadurch nicht mehr aktuell.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Auf Basis des Prüfberichts der Prüfstelle für barrierefreie IT des Landes Schleswig-Holstein vom 02.03.2023 und durch unseren aktuellen Relaunch wird diese Seite aktuell überarbeitet. Kritikpunkte an der Barrierefreiheit werden dabei behoben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind nicht vorhanden

  • PDF-Dokumente

Den Prüfbericht können Sie hier einsehen:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.09.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter marketing@swhl.de an oder nutzen folgendes Kontaktformular.

Bitte beschreiben Sie die Barriere so genau wie möglich. Wenn Sie eine Antwort möchten, nennen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.

Nachricht absenden

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel