Umwelterklärung 2020
| 21 Basierend auf einem mehrstufigen Verfahren, welches die quali- tative und quantitative Relevanz der einzelnen Aspekte in den einzelnen Prozessen durch eine ABC- und Risikoanalyse mit den Aspekten Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungshöhe ab- bildet und sich an den Kriterien des Anhang I, Punkt 5 der EMAS- Verordnung (EMAS-VO) orientiert, haben die einzelnen Teilkonzerne die für sie wesentlichen Umweltaspekte identifiziert. Somit ergibt sich im Zusammenspiel dieser Managementsysteme und -instrumente ein Umweltprogramm, welches in der Folge zu unseren einzelnen Geschäftsfeldern mit den relevanten Umwelt- aspekten und -zielen sowie Maßnahmen dargestellt wird.
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