Umwelterklärung 2020

| 18 Ansprache die von Änderungen gesetzlicher Vorgaben betroffenen Fachbereiche über die neue Gesetzeslage. Die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems wird durch den Umweltmanagementbeauftragten kontinuierlich überwacht und mit der Geschäftsführung betrachtet und bewertet. Davon ausgehend werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Systems vereinbart. Im SWLH Konzern ist darüber hinaus ein „Arbeitskreis Recht“ ein - gerichtet, dessen Aufgabe es ist, die Konzerngesellschaften im Sinne eines fortlaufenden Prozesses bei der Überwachung und Umsetzung gesetzlicher Neuerungen zu unterstützen, damit diese zeitnah in die betrieblichen Abläufe integriert werden können. Damit soll eine strukturierte Überwachung von gesetzlichen Neue- rungen, die den SWLH Konzern betreffen, sichergestellt werden. Zudem soll gewährleistet werden, dass eine Umsetzung der jeweili- gen Neuerungen auch Eingang in den Betriebsablauf findet. Bei- spielsweise erfolgt im Bereich der Erzeugung eine Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte zum Beispiel für Formaldehyd durch regelmäßige Messungen. Mit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung bezweckt der Gesetz- geber unter anderem die getrennte Erfassung von stofflich ver- wertbaren Abfällen und somit, das Recycling zu stärken. Dies führt in der Abfalllogistik des SWLH Konzerns zu erweiterten Getrennt- sammlungs- und Dokumentationspflichten.

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