Umwelterklärung 2020
| 17 GELTENDE, BINDENDE UND RECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN IM UMWELTBEREICH Der von den Geschäftsführungen im Konzern benannte Umwelt- managementbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass die Infor- mationen zur Verwirklichung der Umweltpolitik und somit zur Einhaltung der Gesetze und zur kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes gesammelt, aufbereitet, ausgewertet werden. Er unterstützt die Führungskräfte dabei, ihre Verantwortung zur Berücksichtigung derselben in der täglichen Arbeit und in konkreten Projekten und Vorhaben wahrzunehmen. Zur Sicherstellung dieser Aufgabe wurde ein Umweltausschuss als selbständig arbeitendes Gremium eingerichtet, der sich viertel- jährlich auf Einladung des Umweltmanagementbeauftragten trifft. Im Umweltausschuss fließen externe Informationen, betrieblich aufbereitete Daten und aus den Bereichen formulierte Maßnahmen zum Umweltschutz zusammen. Mit Hilfe dieser aufbereiteten Daten werden neue Umweltziele formuliert und der Geschäftsführung zur Umsetzung vorgeschlagen. Im Zusammenhang mit Investitionsprojekten und anderen Projekten, welche eine erhebliche Auswirkung auf die Umwelt haben, stellt die jeweilige Projektleitung das Vorhaben dem Umweltmanagementbeauftragten sowie dem IMS- Beauftragten und im Anschluss (nach Bedarf/Relevanz) dem Umweltausschuss vor. Dadurch können bereits im Vorfeld Umweltziele und Maßnahmen, wie zum Beispiel zum vorbeugen- den Brandschutz oder zum Umweltschutz, in die Planungen mit- einbezogen werden. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Beauftragten im Ausschuss ist gewährleistet, dass die wahrzu- nehmenden Aufgaben der einzelnen Beauftragten effektiv durch- geführt werden. Hierzu zählt auch, dass der gesetzlich geforderte, jährlich zu erstellende Bericht der einzelnen Beauftragten/Verant- wortlichen, zu einem Gesamtbericht im Ausschuss zusammenge- fasst wird. Dieser wird der Geschäftsführung übergeben. Die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen, Grenzwerte und unternehmensinternen Regelungen wird jährlich durch interne und externe Audits sowie durch regelmäßige Begehungen des Umwelt- managementbeauftragten und im Rahmen des konzernweiten Compliance Management Systems überwacht. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter.innen zu umweltrelevanten Themen werden vor allem in den technischen Bereichen regelmäßige Schulungen durch den Umweltmanagementbeauftragten durchgeführt. Zusätzlich informiert der Umweltmanagementbeauftragte durch direkte
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