Nachhaltigkeitsbericht 2020

| 67 • III = Steuerungsmöglichkeiten sind für den Umweltaspekt nicht, nur sehr langfristig oder nur in Abhängigkeit von Entscheidungen Dritter gegeben. Bei der Festlegung der Kriterien zu Ausmaß und Auswirkungen der Aspekte wurden berücksichtigt: • Umweltschädlichkeit (lokal, regional, global) • Anfälligkeit/Vorbelastung der Umwelt (lokal, regional, global) • Umkehrbarkeit der Aspekte und Auswirkungen • Vorliegen von Umweltvorschriften • Risiken und Chancen im Hinblick auf die Umwelt Die Bewertung erfolgte für bestimmungs- und nicht bestimmungs- gemäße Betriebszustände sowie vorhersehbare Notfallsituationen. Beispiel: Ein Umweltaspekt, der mit seinen Umweltauswirkungen zum Beispiel mit A I bewertet wird, ist ein besonders bedeuten- der Umweltaspekt von hoher Handlungsrelevanz, bei dem auch kurzfristig ein relativ hohes Steuerungspotenzial vorhanden ist. Aus der Gesamtbewertung eines Umweltaspekts ergibt sich die Wesentlichkeit eines Umweltaspekts für den SWLH Konzern. Daraus wiederum folgt die Dringlichkeit, für diesen Aspekt quanti- fizierbare Umweltziele festzulegen. Diese Bewertung wird durch den Umweltausschuss regelmäßig geprüft und bei einer wesentlichen Veränderung der Prozesse bzw. Tätigkeiten vom zuständigen Abteilungsleiter bzw. von der zuständigen Führungskraft in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- beauftragten wiederholt. Im Rahmen von Projekten wird ebenfalls in Verantwortung der Projektleitung und in Zusammenarbeit mit dem Umweltbeauftrag- ten geprüft, ob bedeutende Umweltaspekte im bzw. durch das Projekt entstehen können und somit Umweltziele aufgestellt werden können. Auf Basis dieser Systematik wurden die direkten und indirekten Umweltaspekte mit besonderer Bedeutung wie nachfolgend dar- gestellt für den SWLH Konzern identifiziert.

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