Nachhaltigkeitsbericht 2020
| 66 UMWELTASPEKTE UND AUSWIRKUNGEN Die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen des SWLH Kon- zerns, die Auswirkungen auf die Umwelt haben oder haben können, bezeichnen wir nach EMAS als Umweltaspekte. Diese können positive (Chancen) wie negative (Risiken) Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die Umweltaspekte gliedern sich in direkte und indirekte. Sie alle treten im Rahmen der Prozesskette von der Beschaffung über die Erzeugung, den Betrieb und die Unterhaltung bis hin zum Vertrieb unserer Produkte auf und werden durch unseres Umwelt- managementsystem in den entsprechenden Fachbereichen erfasst und bewertet. Direkte Umweltaspekte betreffen die Tätigkeiten des SWLH Kon- zerns, deren Ablauf wir vollständig kontrollieren und beeinflussen können. Indirekte Umweltaspekte können die beteiligten Gesellschaften nur bedingt beeinflussen. Bei der Identifizierung der indirekten Umweltaspekte orientierten wir uns an einer Lebenswegperspek- tive von der (Rohstoff-)Beschaffung und Transport/Lieferung bis zur Behandlung am Ende des Lebensweges. ANALYSE UND KLASSIFIZIERUNG Mit den jeweiligen Abteilungsleitern bzw. Führungskräften erfolgt initial und ausgehend von den Tätigkeiten und Prozessen des SWLH Konzerns die Aufnahme der damit verbundenen direkten Umweltaspekte und die anschließende Bewertung der Relevanz. Anhand einer erweiterten ABC-Analyse haben wir im Rahmen einer Umweltprüfung die Umweltaspekte hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen betrachtet. Mit Hilfe der ABC-Klassifizierung bewerteten dann die Abteilungsleiter bzw. Führungskräfte den Handlungsbedarf für die Umweltaspekte in drei Kategorien: • A = hoher Handlungsbedarf vorhanden • B = Handlungsbedarf vorhanden • C = geringer Handlungsbedarf vorhanden Nach der Einstufung der Umweltaspekte bzw. ihrer zugehörigen Umweltauswirkungen in diese Kategorien A, B oder C werden sie im Hinblick auf die Einflussmöglichkeiten des SWLH Konzerns bewertet. Hierfür haben wir folgende Einordnungen festgelegt: • I = Ein relativ großes Steuerungspotenzial ist bereits kurzfristig vorhanden. • II = Der Umweltaspekt ist nachhaltig zu steuern, jedoch erst mittel- bis langfristig.
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