Nachhaltigkeitsbericht 2020
| 23 Audits sind wir der Auffassung, dass alle rechtlichen Verpflich- tungen der Organisation eingehalten werden. Losgelöst von der Verpflichtung auf eigene Nachhaltigkeitsstan- dards gehört zum Nachhaltigkeitsgedanken selbstverständlich die Achtung und Beachtung von sozialen Standards, wenn es um die Ausschreibung und Vergabe von gewerblichen Leistun- gen und Aufträgen an Dritte geht. Bei den qualitativen Wer- tungskriterien für eine Vergabe kommt dabei insbesondere der Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards, dem Schutz der Arbeitnehmerrechte sowie der Einhaltung der internationalen Kernarbeitsnormen besondere Bedeutung zu. Dies umfasst den Ausschluss von Kinderarbeit ebenso wie die Verpflichtung von externen Dienstleistern, beispielsweise für die Zahlung von Min- destlöhnen bei ihrer Leistungserbringung für die Stadtwerke. Entsprechend berücksichtigen wir in Übereinstimmung mit den Vorgaben zu gesetzeskonformen Ausschreibungen regionale Dienstleister und Lieferanten bevorzugt. Das bedeutet, dass jähr- lich rund 50 Prozent aller Auftragsvergaben bei Lieferanten im Wirtschaftsraum Lübeck erfolgen. Der SWLH Konzern fordert bei den Ausschreibungen entspre- chende Eigenerklärungen ab. In regelmäßigen Lieferantenge- sprächen werden Grundsätze sozialen Verhaltens entsprechend der jeweilig geltenden Normen und Regelungen abgefragt und in die Vergabeentscheidung miteinbezogen. Hierzu wird unter anderem die Einhaltung internationaler Kernarbeitsnormen abgefragt und durch Stempel und Unterschrift bestätigt. Zudem wird eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestar- beitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein abverlangt.
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