Nachhaltigkeitsbericht 2020

| 20 Bei den Führungskräften und leitenden Angestellten des SWLH Kon- zerns erfolgt die Zielvereinbarung und -kontrolle immer durch die jeweiligen Vorgesetzten. Für alle anderen Mitarbeiter:innen in der SWLH, SWL, Netz Lübeck und TraveKom basiert die Regelung der Zielvereinbarung auf einer Betriebsvereinbarung, die die Zahlung einer erfolgsorientierten Vergütung (EOV) regelt. Auf individueller Ebene finden jährliche Feedback-Gespräche statt, die in Zielverein- barungen zwischen den Mitarbeiter:innen und ihren Vorgesetzten münden. BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist ein Betriebliches Eingliederungsma- nagement (BEM) durchzuführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wieder- holt arbeitsunfähig sind. Wir haben im SWLH Konzern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt, das bei Bedarf Maßnahmen der Prävention, Gesundheitsförderung und rehabilitativen Eingliederung umfasst, die mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person entwickelt und um- gesetzt werden. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Als spezifische betriebliche Gesundheitsprävention ist das BEM Teil der betrieblichen Gesundheitspolitik.

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