Nachhaltigkeitsbericht 2020

| 140 Im jährlich von der Innenrevision erstellten Korruptionsatlas werden alle Konzerngesellschaften hinsichtlich möglicher Korruptionsrisiken untersucht und bewertet. Erhebliche Risiken konnten in keinem Bereich identifiziert werden. LEISTUNGSINDIKATOR GRI SRS-205-3: KORRUPTIONSFÄLLE a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle. b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden. c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäfts- partnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden. d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren . Für das Berichtsjahr 2019 liegen keine Fälle von Korruption vor. LEISTUNGSINDIKATOR GRI SRS-419-1: NICHTEINHALTUNG VON GESETZEN UND VORSCHRIFTEN Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar: i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder; ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen; iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden. b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus. c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sank- tionen auferlegt wurden. Fälle von Verhalten, die nicht den Richtlinien des Compliance Management Systems entsprochen haben, lagen im Berichts- jahr 2019 nicht vor. Es wurden die zwei maßgeblichen Betriebsstätten Rate- kauer Weg 1–7 (Stadtverkehr Lübeck) sowie Geniner Straße 80 (Stadtwerke Lübeck) auf Korruptionsrisiken geprüft.

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