Nachhaltigkeitsbericht 2020

| 137 Organismes de Distribution d’Energie festgelegt und werden im Rahmen der jährlichen Compliance ‐ Berichte überprüft. Die Stadtwerke sind Mitglied in branchenspezifischen Verbänden wie zum Beispiel Deutscher Verein des Gas ‐ und Wasserfaches e. V. – Technisch ‐ wissenschaftlicher Verein (DVGW), Bundesver- band der Energie ‐ und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Ver- band kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) sowie der GEODE (Groupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d’Energie). Der Stadtverkehr Lübeck ist Mitglied im Verband Deutscher Ver- kehrsunternehmen (VDV) und die Lübeck ‐ Travemünder Ver- kehrsgesellschaft ist Mitglied im Omnibus Verband Nord (OVN). LEISTUNGSINDIKATOREN ZU KRITERIUM 19 LEISTUNGSINDIKATOR GRI SRS-415-1: PARTEISPENDEN Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/ Begünstigtem. b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde. Es werden keinerlei Zuwendungen an Parteien, Politiker oder damit verbundene Einrichtungen getätigt. 20. GESETZES- UND RICHTLINIENKONFORMES VERHALTEN Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden. Der SWLH Konzern ist sich seiner Verantwortung als kommunaler Energieversorger und Mobilitätsanbieter bewusst. Wir wissen, dass unsere Reputation und unser nachhaltiger Erfolg abhängig sind von unserer Kompetenz, der Qualität unserer Leistungen und den Grundsätzen und Werten unseres Handelns. Das im SWLH Konzern installierte Compliance Management System gewährleistet den definierten Rahmen dazu. Die konsequente Orientierung am CMS und seine Einhaltung tragen dazu bei, dass wir auch weiterhin als Arbeitgeber, Auftragnehmer und öf- fentliches Unternehmen angemessen wahrgenommen werden. Unter „Compliance" wird dabei die Einhaltung der gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen sowie der innerbetrieblichen

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