Nachhaltigkeitsbericht 2020

| 130 seiner Mitarbeiter:innen. Daher wurden im Konzern zwei Fach- kräfte für Arbeitsschutz schriftlich benannt. Die Entwicklung einer Sicherheitskultur auf Basis eines stetigen Verbesserungsprozesses ist ein zentrales Ziel unseres Unternehmens und seine Umsetzung zugleich Aufgabe wie Verpflichtung für uns alle. Hierfür ist die Einbindung unserer gesamten Belegschaft eine unabdingbare Voraussetzung – denn nur so kann jede Kolle- gin und jeder Kollege die Verantwortung für sicherheitsbewuss- tes Arbeiten in seinem Verantwortungsbereich übernehmen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitssicherheit erkennen. Sämtliche meldepflichtigen wie auch nicht meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle werden erfasst und untersucht. Gegebenenfalls werden dem Arbeitgeber Schutzmaßnahmen empfohlen und bis zu deren Umsetzung weiter beobachtet. Auf Grundlage verschiedener Gesetze und Verordnungen – wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder dem Arbeitssicherheits- gesetz (ASiG) – erstellen wir bei allen Projekten und Arbeitspro- zessen Gefährdungsbeurteilungen, empfehlen Maßnahmen zum Arbeitsschutz und kontrollieren deren Wirksamkeit. Wir prüfen, ob bei bestimmten Arbeiten Schutzkleidung getragen werden muss und ob die Arbeitsmittel den Anforderungen des Arbeits- schutzes entsprechen. Um die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit konsequent umzusetzen und ständig zu verbessern, wurde die Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation in Anlehnung an 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem) in das IMS übernommen. Es ist ein Arbeitssicherheitsausschuss eingesetzt, zu dem Verfah- rensanweisungen im IMS des SWLH Konzerns in Kraft sind. Die Betrachtung von gesundheits- und arbeitssicherheitsrelevanten Themen erfolgt im Rahmen der allgemein gültigen Normen und Regelungen für Unternehmen in Deutschland. Gesonderte Vereinbarungen mit einzelnen Gewerkschaften erfolgen nicht. LEISTUNGSINDIKATOR SRS-404-1 (SIEHE G4-LA9): STUNDENZAHL FÜR AUS- UND WEITERBILDUNG Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisa- tion während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach: i. Geschlecht; ii. Angestelltenkategorie.

RkJQdWJsaXNoZXIy MzQxODIw