Nachhaltigkeitsbericht 2020
| 124 KRITERIEN 14–20 ZU GESELLSCHAFT KRITERIEN 14–16 ZU ARBEITNEHMERBELANGEN 14. ARBEITNEHMERRECHTE Das Unternehmen berichtet, wie es national und international aner- kannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nach- haltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht. Die Mitarbeiter:innen des SWLH Konzerns sind ausschließlich in Deutschland beschäftigt. Entsprechend sind alle Beteiligungs- rechte der Arbeitnehmer:innen und ihre institutionelle Ausge- staltung nach dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Die Aufsichtsräte der einzelnen Unternehmen innerhalb der Stadt- werke-Gruppe sind paritätisch besetzt. Der SWLH Konzern ist ein kommunales Versorgungsunterneh- men. Die Arbeitnehmerrechte ergeben sich aus den einschlägi- gen Gesetzen und Tarifverträgen, die in unserem Konzern Anwendung finden. Darüber hinaus werden den Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern unter anderem Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur Gesundheitsförderung und -erhaltung und zur Arbeitszeitgestaltung unterbreitet. Des Weiteren ist ein Arbeitsschutzmanagement mit schriftlich bestell- ten Beauftragten implementiert, das systemseitig überwacht wird. Weitere und zusätzliche Regelungen finden sich in den Be- triebsvereinbarungen des SWLH Konzerns. Der SWLH Konzern bezieht die Mitarbeiter:innen in die Weiterent- wicklung des Unternehmens aktiv mit ein. So wurden Erkenntnisse aus einer konzernweit durchgeführten Mitarbeiterbefragung als Grundlage genommen, um im Rahmen verschiedener Projekte Maßnahmen zur Optimierung der internen Kommunikation, des Führungsverhaltens und der Verbesserung der Kundenorientierung abzuleiten. Darüber hinaus werden in einem Projekt Vision, Mission und Strategie sowie Unternehmens- und Führungsleitbilder über- arbeitet und weiterentwickelt. Die Beteiligung der Mitarbeiter:innen im Hinblick auf das Nach- haltigkeitsmanagement erfolgt über regelmäßige Schulungen im Bereich des SWLH Konzerns. Diese Schulungen erfolgen unter vielen Aspekten, wie beispielsweise in Unterweisungen im Bereich Abfallentsorgung. Hierfür ist eine Verfahrensanweisung VA-Abfall im IMS implementiert. Des Weiteren sind Arbeitskreise, wie zum Beispiel der Umweltausschuss, eingesetzt, in denen Mit- arbeiter:innen aus dem ganzen SWLH Konzern mitwirken.
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