Nachhaltigkeitsbericht 2020

| 99 Mit dem Umweltmanagementsystem des SWLH Konzerns orien- tieren wir uns an den Vorgaben des europäischen Eco-Manage- ment and Audit Scheme, EMAS, sowie der DIN EN ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme, welche eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen fordern. Dafür werden die wesentlichen Umweltaspekte, also die Auswirkungen der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen des SWLH Konzerns auf die Umwelt, analysiert. Insofern setzt unsere Nachhaltig- keitsstrategie in allen Stufen der Wertschöpfungskette an. Generell finden für unsere Produkte und Dienstleistungen Lebens- zyklusbetrachtungen sowie Produktreifebetrachtungen statt. Auf deren Grundlage werden Produkte und Dienstleistungen neu- oder weiterentwickelt. Dies gilt zum Beispiel für unser Geschäfts- feld der Energiedienstleistungen oder den Glasfaserausbau. Losgelöst von der Verpflichtung auf eigene Nachhaltigkeitsstan- dards gehört zum Nachhaltigkeitsgedanken selbstverständlich die Achtung und Beachtung von sozialen Standards, wenn es um die Ausschreibung und Vergabe von gewerblichen Leistun- gen und Aufträgen an Dritte geht. Bei den qualitativen Wer- tungskriterien für eine Vergabe kommt dabei insbesondere der Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards, dem Schutz der Arbeitnehmerrechte sowie der Einhaltung der internationalen Kernarbeitsnormen besondere Bedeutung zu. Dies umfasst den Ausschluss von Kinderarbeit ebenso wie die Verpflichtung von externen Dienstleistern beispielsweise für die Zahlung von Min- destlöhnen bei ihrer Leistungserbringung für die Stadtwerke. Entsprechend in Übereinstimmung mit den Vorgaben zu geset- zeskonformen Ausschreibungen berücksichtigen wir regionale Dienstleister und Lieferanten bevorzugt. Der SWLH Konzern fordert bei den Ausschreibungen entspre- chende Eigenerklärungen ab. In regelmäßigen Lieferantengesprä- chen werden Grundsätze sozialen Verhaltens entsprechend der für den jeweiligen Lieferanten geltenden Normen und Regelun- gen abgefragt und in die Vergabeentscheidung mit einbezogen. Hierzu wird unter anderem die Einhaltung internationaler Kern- arbeitsnormen abgefragt und durch Stempel/Unterschrift bestä- tigt. Zudem wird eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn ge- mäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG abverlangt.

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