Wärme­pumpe – alles rund um Ihre Förderung

Bis zu 80 Prozent staatliche Förderung sichern.

Familie vor Haus mit WärmepumpeFamilie vor Haus mit Wärmepumpe

Sparen Sie bis zu 80 Prozent der Kosten für Ihre neue Wärme­pumpe!

Infografik zur Förderung von Wärmepumpen: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, bis zu 40 % Einkommensbonus, Gesamtförderung bis zu 22.400 € möglich, maximaler geförderter Kaufpreis 28.000 €.

Staatliche Förderung bis zu 22.400 Euro

Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt! Lassen Sie Ihre neue Wärmepumpe staatlich fördern, und wir sagen Ihnen wie: Alle Fördersätze können bis maximal 80 Prozent kombiniert werden, dabei liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 28.000 Euro.*

Bei einer maximalen Förderung bedeutet das, dass Sie bis zu 22.400 Euro sparen können! Dies gilt natürlich auch für die Wärmepumpen der Stadtwerke Lübeck.

Wichtig: Die Antragstellung für die Grundförderung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Bitte beachten Sie: Die aufgeführten Förderboni gelten ab dem 21.07.2026 und nur bis zum 31.12.2026! Danach werden einige der Förderboni reduziert.

Die Förder­möglichkeiten im Detail:

30 % Grund­förderung

Voraussetzung:

  • Private Eigentümer:innen von bestehenden, mindestens 5 Jahre alten Wohnimmobilien sowie Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften.

  • Opti­mierung des gesamten Heizungs­verteilungs­systems (inkl. hydraulischer Abgleich) durch einen Fachbetrieb.

  • Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Auftragnehmer (Stadtwerke Lübeck).

  • Bisher noch kein laufender Antrag auf Förderung.

Hinweis:
Sicher bis 31.12.2026, Verringerung auf 15 % in Q1/2027 geplant (genaues Datum unbekannt)

16 % Klima­geschwin­digkeitsbonus

Voraussetzung:

  • Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-, Etagen-, Nachtspeicher-Heizung.

  • Oder einer mindestens 20 Jahre alten funktionstüchtigen Gasheizung.

Hinweis:
Gilt bis 31.01.2027. Ab dem 01.02.2027 verringert sich der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % für ein halbes Jahr und sinkt dann halbjährlich um jeweils 4 % Punkte. Er entfällt ab Juli 2028.

Bis zu 40 % Einkommensbonus

Voraussetzung:

Nur für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis

  • 30.000 € brutto (= 40 % Einkommensbonus)

  • 40.000 € brutto (= 30 % Einkommensbonus)

  • 50.000 € brutto (= 10 % Einkommensbonus)


Hinweis:
Reduktion des anzurechnenden Einkommens um einmalig 10.000 € bei Familien mit mind. einem Kind unter 18 Jahren (Familienzuschlag)

28.000 € Höchst­grenze der förderfähigen Kosten

Gilt bis 31.01.2027. Ab dem 01.02.2027 verringert sich der Förderhöchstbetrag um 750 Euro für ein halbes Jahr und sinkt dann halbjährlich um jeweils 750 Euro.

70 - 80 % Maximal­förderung

Deckelung der Förderung grundsätzlich bei 70 %. Erhöhung auf 80 % ist nur für Eigentümer:innen möglich, die den höchsten Einkommensbonus erhalten.

Hinweis:
Gilt sicher bis 31.12.2026. Die Deckelung soll in 2027 unverändert bleiben.

Stand: 21.07.2026

Heute investieren & langfristig sparen –
3 gute Gründe für eine Wärmepumpe

Effizient & dauerhaft sparen

Eine Wärmepumpe nutzt die eingesetzte Energie besonders effizient. Die Energiekosten für eine Wärmepumpe liegen im Durchschnitt ca. 39 Prozent unter den Energiekosten für eine Gasheizung.

Unabhängigkeit von Gas- und Öl-Preisen

Eine Wärmepumpe benötigt keine fossilen Brennstoffe. Stattdessen nutzt sie die in der Umwelt gespeicherte Wärmeenergie aus Luft, Boden oder Wasser.

Gut für's Klima

Wärmepumpen stoßen im Vergleich zu Ölheizungen gut 70 Prozent weniger CO₂ aus, im Vergleich zu Gasheizungen bis zu 55 Prozent weniger CO₂.

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen.

Ja. Wenn Sie eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen, können Sie von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren. Je nach persönlicher Situation sind verschiedene Förderbausteine kombinierbar. Die aktuell geltenden Förderbedingungen finden Sie auf dieser Seite oder wir beraten Sie persönlich.

Jetzt ist ein besonders günstiger Zeitpunkt für den Umstieg auf eine Wärmepumpe. Moderne Wärmepumpen arbeiten effizient, senken langfristig die Heizkosten und machen unabhängiger von fossilen Brennstoffen. Zusätzlich können die aktuell verfügbaren Förderungen einen erheblichen Teil der Investitionskosten abdecken. Die derzeit besonders attraktiven Förderboni gelten jedoch nur bis zum 31.12.2026. Ab 2027 wird es weitere Anpassungen der Förderboni geben.

Für Wärmepumpen können aktuell Förderungen von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erreicht werden. Die Grundförderung von 30 % kann mit anderen Förderboni, wie dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sowie einem gestaffelten Einkommensbonus von bis zu 40 %, unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 Euro, wodurch eine Förderung von bis zu 22.400 Euro möglich ist. Die Förderboni gelten ab dem 21.07.2026 bis zum 31.12.2026. Ab 2027 wird es weitere Anpassungen der Förderboni geben.

Die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe können zunächst höher sein als bei anderen Heizsystemen. Durch staatliche Förderungen von bis zu 80 % lassen sich die Investitionskosten jedoch deutlich reduzieren. Gleichzeitig arbeiten Wärmepumpen sehr effizient und verursachen häufig niedrigere Energiekosten als fossile Heizsysteme. Dadurch können sich die Mehrkosten langfristig auszahlen.

Fußnote

*Gesetzliche Deckelung der Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)