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Verbraucherinformationen

Die Stadtwerke Lübeck Verbraucherinformationen klären die Zuständigkeiten und Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Lieferanten, Netzbetreibern und Versorgern.


  1. Eine Haftung des Lieferanten aufgrund von Störungen des Netzbetriebes und des Netzanschlusses bei Verschulden des Netzbetreibers oder Dritter ist ausgeschlossen (vgl. § 6 Abs. 3 StromGVV und § 6 Abs. 3 GasGVV). Der Kunde kann diese Ansprüche gegenüber dem für die Netzstörung Verantwortlichen geltend machen. Der Lieferant wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die Störungsursachen Auskunft geben, wenn ihm dies möglich ist.

  2. Der Lieferant haftet im Übrigen für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Der Lieferant haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, die für die Erfüllung des Vertrages nicht weggedacht werden können), bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des Vertrages vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

  1. Für Verträge in den Bereichen Strom und Gas gilt: Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Beschwerden nach § 111a EnWG an die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH unter folgenden Kontaktdaten richten:


    Stadtwerke Lübeck Energie GmbH

    Verbraucherbeschwerden

    23533 Lübeck

    E-Mail: verbraucherbeschwerde@swhl.de


    Wird einer Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, können Verbraucher die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG bei der Schlichtungsstelle unter folgenden Kontaktdaten beantragen:


    Schlichtungsstelle Energie e.V.

    Friedrichstraße 133

    10117 Berlin

    Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

    Tel.: 030 2757240 – 0

    E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de


    Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH ist insoweit zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.

  2. Für Verträge in den Bereichen Fernwärme, Wasser und Energiedienstleistungen (Stromsparberatung, Energiecheck, Energieausweis, Strommessgeräte-Verleih, Öltankausbau) ist die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

  3. Für Verträge im Bereich der Telekommunikation gilt: Kunden können Beschwerden an die Stadtwerke Lübeck Digital GmbH unter folgenden Kontaktdaten richten:


    Stadtwerke Lübeck Digital GmbH

    Kundenbeschwerden

    23533 Lübeck

    E-Mail: kundenbeschwerde@swhl.de


    Ein Endnutzer kann bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten, wenn es zwischen ihm und einem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zum Streit über einen Sachverhalt kommt, der mit den folgenden Regelungen zusammenhängt:


    die §§ 51, 52, 54 bis 67 oder den aufgrund dieser Regelungen getroffenen Festlegungen sowie § 156 oder einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 4,


    der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neufassung) (ABl. L 172 vom 30.6.2012, S. 10), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/920 (ABl. L 147 vom 9.6.2017, S. 1) geändert worden ist, oder


    Artikel 4 Absatz 1, 2 und 4 und Artikel 5a der Verordnung (EU) 2015/2120.

    Im Übrigen ist die Stadtwerke Lübeck Digital GmbH für den Bereich Telekommunikation grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).  

Online-Streitbeilegung Verbraucher haben die Möglichkeit über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail-Adresse ist: info@swhl.de  

Ferner steht Ihnen bei Informationsbedarf der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Bundesnetzagentur Verbraucherservice Postfach 8001
53105 Bonn
Telefax: 0228 – 141516
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Wenn Sie als privater Letztverbraucher der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH einen Auftrag zur Belieferung mit Elektrizität bzw. Gas bzw. Wasser bzw. Fernwärme unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, E-Mail, Telemedien) erteilen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Vertrag im stationären Handel (z. B. in unserem Service-Center) geschlossen wird, oder bereits dadurch zustande gekommen ist, dass Sie Wasser bzw. Fernwärme aus unserem Verteilungsnetz entnommen haben (vgl. § 2 Abs. 2 AVBWasserV / AVBFernwärmeV) oder Elektrizität bzw. Gas aus dem Versorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen haben, über das wir als gesetzlicher Grundversorger die Grundversorgung durchführen (vgl. § 2 Abs. 2 StromGVV / GasGVV).

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Lübeck Energie GmbH, 23533 Lübeck, Telefon: 0451 888 – 0, Service-Line: 0800 0230 230 (kostenlos) Telefax: 0451 888 – 10 10, E-Mail: info@swhl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Download Bereich hinterlegte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.swhl.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser bzw. Gas bzw. Strom bzw. Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Nach Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind wir gemäß §§ 36 und 38 verpflichtet, die allgemeinen Preise und Bedingungen im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität und/oder Erdgas zu veröffentlichen. Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH versorgt die meisten Tarifkunden im Netzgebiet Lübeck und ist damit gemäß § 36 EnWG Grundversorger. Anspruch auf die Grundversorgung gem. § 3 Satz 22 EnWG haben alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Ersatzversorgung wird angewendet, wenn Strom und/oder Gas aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz entnommen wird, ohne das dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann und dauert maximal drei Monate. Wir geben daher bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz bzw. mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung dem Grundversorgungstarif entsprechen.

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Mann mit Headset im Servicecenter