Bis zum 31.12.2022 müssen Kund:innen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) eine Erklärung an ihren Energielieferanten abgeben, wenn sie die „Dezember-Soforthilfe“ beanspruchen wollen. Die Kriterien, die eine Anspruchsberechtigung definieren, haben wir auf dem Antragsformular_RLM_Dezemberhilfe gemäß EWSG übernommen.

Sollten Sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf den einmaligen Entlastungsbetrag erfüllen, senden Sie uns das ausgefüllte Formular bitte an folgende Adresse: geschaeftskunden@swhl.de

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