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Allgemeines
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Aus welchen Erzeugungsquellen setzt sich der Strom der Stadtwerke Lübeck zusammen?
Unser Strom setzt sich aus einem Mix verschiedener Energieträger zusammen. Mit dem Ziel, mehr Transparenz und Verbraucherinformation zu gewährleisten, hat die Europäische Gemeinschaft ihre Mitgliedsländer zur Einführung einer sogenannten Stromkennzeichnung verpflichtet. Sie beinhaltet die prozentuelle Aufteilung aller Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, der an den Kunden geliefert wird. Darüber hinaus stellen wir für Sie zum besseren Vergleich unseren Strom auch die deutschlandweiten Durchschnittswerte gegenüber.
Basisjahr 2021Basierend auf den Werten aus 2021, informieren wir Sie über die prozentualen Anteile der einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger sowie erneuerbare Energien). Dazu gehören auch Informationen über die Umweltauswirkungen in Bezug auf CO2-Emissionen und den radioaktiven Abfall.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2021. Nähere Erläuterungen zur Stromkennzeichnung der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH erhalten Sie telefonisch unter unserer Service-Line 0800 0230 230.
TraveStromKomfort (Grundversorgung)
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Was bedeutet „Grundversorgung“?Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass innerhalb eines Netzgebietes immer derjenige Energieversorger Grundversorger sein soll, der dort die meisten Kunden versorgt. Diesem Grundversorger kommt die Aufgabe zu, jeden Kunden mit Energie zu versorgen, sobald er sie, beispielsweise beim Bezug einer neuen Wohnung, bezieht – und das ohne vorherige Vertragsvereinbarung. In Lübeck und Umgebung sind die Stadtwerke Lübeck Grundversorger. Sobald also ein Kunde Strom oder Gas bezieht und keinen Vertrag geschlossen hat, wird er automatisch zu den Konditionen unseres TraveStromKomfort Tarifs (Grundversorgung) versorgt. Für diesen Tarif gelten bundesweit gleichlautende Vertragsbedingungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (kurz StromGVV).
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Was ist der Messpreis?Der Messpreis setzt sich aus den Kosten des Zählers, der Messung, der Ablesung und der Abrechnung zusammen. Diese Kostensätze werden von der Bundesnetzagentur jährlich neu genehmigt und festgesetzt.
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Was ist der Basispreis?Der Basispreis wird für die ständige Bereithaltung von flexiblen Strommengen am Zähler erhoben.
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Wodurch verändern sich Mess- und Basispreis?Der Grundpreis setzt sich jährlich neu aus dem Mess- und dem Basispreis zusammen. Der Messpreis wiederum setzt sich aus den Kosten des Zählers, der Messung, der Ablesung und der Abrechnung zusammen. Diese Kostensätze sind flexibel, werden von der Bundesnetzagentur jährlich neu genehmigt und festgesetzt und bilden die Grundlage einer etwaigen Preisanpassung. Hinzu kommt der Basispreis. Er wird für die ständige Bereithaltung von flexiblen Strommengen am Zähler erhoben.
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Welche Leistungen umfasst TraveStromKomfort (Grundversorgung)?Die Leistungen können Sie hier einsehen.
TraveStromPrivat
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Bietet TraveStromPrivat keine Preisgarantie?Unser Tarif TraveStromPrivat passt sich den Energiemarktpreisen an. Diese sind quasi ständig in Bewegung, so dass eine Preisgarantie nicht möglich ist – aber auch keine Vertragslaufzeit. Steigt oder fällt der Einkaufspreis für Strom am Energiemarkt, so ist bei TraveStromPrivat eine Preisanpassung nach oben wie nach unten mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen jederzeit möglich.
TraveStromPrivat Plus
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Wie lange gilt die Preisgarantie für Tarif TraveStromPrivat Plus?Die Preisgarantie und auch die Vertragslaufzeit von TraveStromPrivat Plus betragen maximal 24 Monate. Der Gesetzgeber erlaubt über diesen Zeitraum hinaus keine längeren Vertragslaufzeiten für Energielieferungen mit Privatpersonen. Außerdem legt er fest, dass die Vertragslaufzeit mit der Bestellung des Kunden beginnt.
Ersatzversorgung Strom
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Warum bin ich in der Ersatzversorgung?Wenn Ihr bisheriger Lieferant Ihre Versorgung z.B. durch Insolvenz nicht mehr sicherstellen kann oder es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt, dann landen Sie in der Ersatzversorgung. Weitere Informationen zum Tarif erhalten Sie hier.
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Was ist die Ersatzversorgung?Die Ersatzversorgung ist die automatische Versorgung von Haushaltskunden mit Strom. Wenn Ihr bisheriger Lieferant Ihre Versorgung z.B. durch Insolvenz nicht mehr sicherstellen kann oder es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt, dann garantieren wir Ihnen als zuverlässiger Grundversorger gemäß § 38 EnWG eine nahtlose Versorgung mit Strom in Niederspannung im Rahmen der Ersatzversorgung. Weitere Informationen zum Tarif erhalten Sie hier.
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Wann beginnt die Ersatzversorgung?Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Der einspringende Grundversorger (Ersatzversorger) muss Ihnen als Kunden unverzüglich den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitteilen. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig.
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Welche Bedingungen und Preise hat die Ersatzversorgung?Für die Ersatzversorgung gelten die meisten, aber nicht alle Vorschriften der Grundversorgung. In der Ersatzversorgung dürfen die Preise häufiger geändert werden: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Auf der Internetseite des Grundversorgers müssen die Preise der letzten sechs Monate veröffentlicht sein.
Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Stromzähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen. -
Wann endet die Ersatzversorgung?Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.
Wegfall der EEG-Umlage
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Was genau ist die EEG-Umlage?Die EEG-Umlage ist auch als Ökostromumlage bekannt. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt und diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Wind-, Solar, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Die Umlage wurde bisher über die Stromrechnung erhoben. Bereits zum Jahresbeginn wurde die Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt reduziert.
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Warum entfällt die EEG-Umlage?Ziel ist es, Verbraucher:innen aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise zu entlasten. Die daraus entstehenden Einnahmeausfälle werden aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet. Zuvor war im Koalitionsvertrag vorgesehen, die EEG-Umlage erst ab 2023 abzuschaffen.
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Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für mich als Kund:in?Bisher haben Sie die EEG-Umlage über Ihre Stromrechnung bezahlt. Diese entfällt zum 01.07.2022. Als Stromanbieter sind wir dazu verpflichtet, die Absenkung direkt an unsere Kund:innen weiterzugeben. Das heißt, dass Sie 3,723 Cent weniger pro kWh bezahlen werden.
Wärmepumpen
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Was ist eine Wärmepumpenregelung?Die Wärmepumpenregelung ist ein spezieller Tarif für Kunden, die ihr Objekt mit einer Wärmepumpe heizen. Eine Wärmepumpe funktioniert vom Prinzip her wie ein Kühlschrank – nur umgekehrt. Und da Raumwärme überwiegend abends und nachts benötigt wird, bietet die Wärmepumpenregelung in der Zeit von 21 Uhr bis 7 Uhr den Strom günstiger an.
Durchschnittshöchstpreisbegrenzung
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Was beinhaltet die Durchschnittshöchstpreisbegrenzung (Kleinverbrauchstarif)?Die Durchschnittshöchstpreisbegrenzung reduziert den Preis von TraveStromKomfort (Grundversorgung) für Kunden mit geringen Verbräuchen. Sie dient dem Schutz von sogenannten Kleinverbrauchskunden, die unter 418 kWh pro Jahr verbrauchen.