Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, benutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
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Warum wird die Abfallgebühr von den Stadtwerken Lübeck eingezogen?Hinsichtlich der Abfallgebühren sind die Stadtwerke Dienstleister für die Entsorgungsbetriebe Lübeck. Das bedeutet, dass wir den Gebührenbescheid für Abfall an die Haushalte übermitteln und im Auftrag der Entsorgungsbetriebe abrechnen. Fragen zu Abfallgebühren richten Sie bitte an die zuständigen Entsorgungsbetriebe Lübeck. Telefon: 0451 707600 E-Mail: entsorgungsbetriebe@ebhl.de
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Was ist der Arbeitspreis?Der Arbeitspreis beinhaltet sämtliche, mit dem Energieverbrauch zusammenhängenden Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben usw.
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Wie erhalte ich einen Baustromzähler und -wasserzähler?Bitte wenden Sie sich an das Hausanschlussbüro: Telefon: 0451 888-2490 Fax: 0451 888 32-2490 E-Mail: netzanschluss@netz-luebeck.de
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Was ist ein Brennwert?Der Brennwert definiert die Heizleistung (gemessen in Kilowattstunden = kWh) pro Kubikmeter (m³) Gas. Da Gas ein Naturprodukt ist, variiert es in seiner Güte. Es bringt mal mehr, mal weniger Heizleistung, so dass der Brennwert schwankt. Die Normwerte liegen zwischen 10 und 12 kWh je m³ Gas. Die genauen Werte übermittelt uns der Netzbetreiber, so dass wir dem tatsächlichen Brennwert entsprechend damit genau abrechnen können. Wenn Sie auf Ihre Gasuhr schauen, sehen Sie, dass dort in m³ gemessen wird. Auf Ihrer Jahresrechnung rechnen wir dann in kWh ab. Dies ist das marktübliche Verfahren und wird auch von den Verbänden so empfohlen.
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Was ist elektrische Arbeit?Elektrische Arbeit beschreibt die Menge an Energie, die in einem Zeitraum erzeugt oder verbraucht wird. Gemessen wird sie in Kilowattstunde, der Einheit für elektrische Arbeit oder elektrische Energie. Die Abkürzung lautet kWh. Je länger ein elektrisches Gerät konstant läuft, desto mehr Arbeit oder kWh verbraucht es. Beispiel: Eine 100-Watt-Glühbirne bleibt 10 Stunden lang eingeschaltet. Dann sind das 100 Watt mal 10 Stunden gleich 1.000 Wattstunden oder 1 Kilowattstunde.
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Was ist elektrische Leistung?Die elektrische Leistung beschreibt die Intensität, mit der zu einem Zeitpunkt Energie erzeugt oder verbraucht wird (Leistung = Arbeit/Zeit). Je höher die Leistung eines elektrischen Gerätes ist, desto mehr Energie (das heißt Arbeit) wird in einer Zeiteinheit verbraucht. Kilowatt oder Watt ist die Einheit für elektrische Leistung. Die Abkürzung lautet kW (Kilowatt) oder W (Watt).
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Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?Das Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern eine feste Einspeisevergütung. Diese Kosten werden auf die Stromverbraucher verteilt. Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln die Höhe zum 15. Oktober eines jeden Jahres für das Folgejahr.
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Was ist die 6-Wochen-Frist?Bei Neueinzügen ist das Einzugsdatum gleich Lieferbeginn. Neueinzüge können jedoch maximal 6 Wochen rückwirkend angemeldet werden.
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Was ist der Grundpreis?Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Energieverbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis usw.
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Wie erhalte ich einen Gartenwasserzähler?Sofern Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, die nicht abgeleiteten Wassermengen künftig über einen Nebenzähler nachzuweisen, wäre dieser Zähler auf Ihre Kosten und Ihre Veranlassung hin zu installieren. Weitere Informationen und entsprechende Formulare der Entsorgungsbetriebe finden Sie hier.
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Was ist ein Kilowatt?Kilowatt oder Watt ist die Einheit für elektrische Leistung. Die Abkürzung ist kW (Kilowatt) oder W (Watt). Elektrische Leistung beschreibt die Intensität, mit der zu einem Zeitpunkt Energie erzeugt oder verbraucht wird (Leistung = Arbeit/Zeit). Je höher die Leistung eines elektrischen Gerätes ist, desto mehr Energie (das heißt Arbeit) wird in einer Zeiteinheit verbraucht.
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Was ist eine Kilowattstunde?Kilowattstunde ist die Einheit für elektrische Arbeit oder elektrische Energie. Die Abkürzung lautet kWh. Elektrische Arbeit beschreibt dabei die Menge an Energie, die in einem Zeitraum erzeugt oder verbraucht wird. Je länger ein elektrisches Gerät konstant läuft, desto mehr Arbeit oder kWh verbraucht es. Beispiel: Eine 100-Watt-Glühbirne bleibt 10 Stunden lang eingeschaltet. Dann sind das 100 Watt mal 10 Stunden gleich 1.000 Wattstunden oder 1 Kilowattstunde.
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Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz)?Dies ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt wird und nutzbare Wärme für Heizzwecke (Fernwärme) oder für Produktionsprozesse in einem Heizkraftwerk nutzt (z. B. in einem BHKW). Die Kosten trägt der Netzbetreiber, der sie an den Stromlieferanten weitergibt, welcher sie wiederum auf den Endverbraucher umlegt.
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Was ist die Konzessionsabgabe?Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) zahlen an die Gemeinden dafür, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen und deren Nutzung – die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen – öffentliche Wege zu nutzen. Diese Abgabe ist für die Kommunen eine wesentliche Finanzquelle, die vom Verbraucher gezahlt wird.
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Was sind Netznutzungsentgelte?Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein Netznutzungsentgelt, das in Ihrem Endpreis bereits enthalten ist.
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Was ist die Offshore-Umlage?Die Offshore-Umlage wird seit Anfang 2013 von allen Verbrauchern erhoben. Mit den Einnahmen aus dieser Umlage werden die Betreiber von Offshore-Windparks für fehlende Einnahmen entschädigt, da der Strom aus diesen Anlagen auf hoher See aufgrund des fehlenden oder verspäteten Netzanschlusses nicht verkauft werden kann. Letztlich werden so die Verbraucher an einem Teil der Kosten für den Netzausbau beteiligt, obwohl die großen Netzbetreiber eigentlich allein dafür haften müssten.
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Was ist die Ökosteuer?Die so genannte Ökosteuer (für Gas gilt die Erdgassteuer, für Strom die Stromsteuer) gilt in Deutschland seit dem 01. April 1999. Mit ihrer Einführung sollten steuerliche Anreize zum Energiesparen geschaffen werden: zum einen durch Erhöhung der Mengensteuern auf den Energieverbrauch, zum anderen durch Vergünstigungen für effizientere Technologien. So sind Steuerbefreiungen unter anderem für verbrauchsnahe, kleine Stromerzeugungsanlagen und für Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen.
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Wo erhalte ich Strommessgeräte?Um Stromfresser in Ihrem Haushalt zu identifizieren, können Sie sich bei uns kostenlos ein spezielles Strommessgerät ausleihen. Anhand von Durchschnittswerten, beispielsweise für Kühlschränke, Gefriergeräte, Wäschetrockner, Geschirrspüler etc., können Sie feststellen, welches Ihrer Geräte gegebenenfalls unverhältnismäßig viel Strom verbraucht. Auf Wunsch werten wir die von Ihnen gesammelten Daten auch persönlich mit Ihnen aus. Rufen Sie gleich unsere Service-Line unter Tel. 0800 0230 230 an und reservieren Sie sich Ihr Strommessgerät!
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Wie erhalte ich eine Zwischenrechnung?Eine Zwischenabrechnung können Sie ganz einfach über den Menüpunkt „Zwischenabrechnung“ im Service-Portal „Mein Konto“ anfordern. Halten Sie hierfür bitte die erforderlichen Zählerstände zum gewünschten Abrechnungsdatum bereit. Selbstverständlich ist das Anfordern einer solchen Rechnung auch auf dem schriftlichen und persönlichen Wege in unserem Service-Center oder telefonisch unter 0800 0230 230 möglich.