Smart Meter

Smart Meter - Digitalisierung der Energiewende

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende in 2016 hat der Gesetzgeber auch den zeitlichen Rahmen zur Realisierung moderner und intelligenter Zähler für alle Verbraucher festgelegt. Bis 2032 werden 95% aller Zähler stufenweise ausgetauscht, um das Gelingen der Energiewende zu sichern.

Als Treiber der Energiewende bei uns im Norden begleiten wir unsere Kunden auf dem Weg in die Digitalisierung. Wir stehen Ihnen gerne für alle Ihre Fragen zur Verfügung und beraten Sie bei jedem Schritt.

Hintergrund

Was ist der nationale Smart-Meter-Rollout?

Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau von intelligenter Messtechnik (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) für alle deutsche Haushalte und Gewerbebetriebe vor. Deutschland ist damit Teil des europäischen Projektes zur Umsetzung der Energiewende.

Beim Rollout unterscheidet man zwischen modernen Messeinrichtungen (mM) und intelligenten Messsystemen (iM). Moderne Messeinrichtungen erhalten alle Stromkunden mit einem Verbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden pro Jahr. Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden erhalten ein intelligentes Messsystem.

Warum findet der Smart-Meter-Rollout statt?

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung unserer Stromnetze ist es nicht nur, Ihnen jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, sondern dabei auch ein Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu wahren. Ein Stromnetz funktioniert nur, wenn ungefähr so viel eingespeist wie verbraucht wird. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativer Energien, z. B. aus Sonne und Wind, ist dies nicht mehr so einfach möglich. Strom wird erzeugt, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint – unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht oder nicht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Die Einführung intelligenter Stromzähler ist ein Baustein auf dem Weg zum intelligenten Stromnetz der Zukunft, dem sogenannten Smart Grid und auch für die Transformation hin zu einer kohlenstoffärmeren Zukunft.

Neben der aktiven Steuerung der Energieeinspeisung in das Stromnetz gibt es weitere wesentliche Vorteile: Zum einen erhalten Kunden eine Rückmeldung zu ihrem Verbrauchsverhalten – dies soll zum Energiesparen motivieren. Zum anderen können Verbraucher zukünftig Stromlieferverträge abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und schon deshalb günstiger sind. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sogenannte variable Tarife). Darüber hinaus machen intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung entbehrlich und sparen so Zeit und Geld.

Bekommt jeder in Deutschland ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtung?

Jeder in Deutschland bekommt bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem.

Dies ist vom Gesetzgeber im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“, das im September 2016 in Kraft getreten ist, geregelt.

Welchen Nutzen haben Unternehmen von Smart Metern?

Smart Meter sind die Basis für eine transparente Erfassung und Analyse Ihres Stromverbrauchs. Sie bilden damit die Grundlage für eine umfassende Betrachtung Ihrer Energieverbräuche und für mögliche Optimierungsmaßnahmen. Gerade weil die hieraus resultierenden Lösungsansätze viel weitreichender sind als die reine Messdatenerfassung, werden Smart Meter idealerweise mit kompetenten Beratungsangeboten verknüpft, um für Sie die optimale Energielösung zu finden.

Sprechen Sie uns daher gerne an, Sie erreichen unser Smart Meter-Team unter der E-Mail geschaeftskunden@swhl.de oder telefonisch unter 0451 888-1144.

Haben andere Länder bereits Smart Meter?

Großbritannien, Österreich, Italien, Schweden, die Niederlande, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland gehören zu den Ländern, die bereits intelligente Zähler im Einsatz haben.

In den meisten anderen EU-Ländern werden Smart Meter derzeit ausgerollt.

Gilt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) neben den Sparten Strom und Gas auch für die Messung in anderen Sparten?

Nein, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gibt in erster Linie Regeln für die Messung im Strombereich für Verbrauch bzw. Bezug und Einspeisung vor. Es ändert auch die Vorgaben für die Messung im Gasbereich, allerdings deutlich reduzierter. Keine Regelungen trifft das Gesetz zur Messung von Wasser und Fernwärme. Die Vorgaben können sich aber praktisch auf die Untermessung dieser Sparten auswirken, wenn Anschlussnehmer sich entschließen, die Messung aller Sparten in einer Liegenschaft zu bündeln (§ 6 MsbG).

Werden weitere Messeinrichtungen anderer Sparten in das intelligente Messsystem eingebunden, müssen sie diesbezüglich die Anforderungen des MsbG erfüllen. Die hierfür notwendige Technik ist heute noch nicht verfügbar. Über die Anbindung weiterer Sparten entscheidet der Messstellenbetreiber nach wirtschaftlichen Aspekten, sobald diese verfügbar ist.

Das Energienetz der Zukunft

In Deutschland hat sich der englische Begriff „Smart Meter“ als Synonym für „intelligente Zähler“ etabliert. Smart Meter sind Stromzähler, die im Haus des Verbrauchers eingebaut werden. Sie zeigen jederzeit aktuelle Verbrauchswerte an und bilden die Schnittstelle zu einem intelligenten Stromnetz.

Grundsätzlich werden zwei Formen von Smart Metern unterschieden: die „moderne Messeinrichtung“ (mM) und das „intelligente Messsystem“ (iM).

Technik

Was ist ein Smart Meter? Was ist eine moderne Messeinrichtung/ein intelligentes Messsystem?

Der englische Begriff „Smart Meter“ wird im deutschen Gesetz nicht verwendet. Stattdessen unterscheidet man hier zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie sich durch das gesamte Gesetz zieht und Auswirkungen auf den Umfang der Geräte, deren Funktion und Kosten hat. Die Begriffe sind in § 2 in den Nummern 7 und 15 des Messstellenbetriebsgesetzes (das Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist) definiert.

Intelligente Messsysteme bestehen neben dem Zähler aus einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, einer Kommunikationseinheit für die Fernauslesung. Moderne Messeinrichtungen werden nicht fernausgelesen, verfügen aber über ein digitales Display zur Ablesung der aktuellen Verbrauchsdaten. Die neuen Zähler werden in den nächsten Jahren in allen Gebäuden in ganz Deutschland installiert. Die traditionellen schwarzen Ferraris-Zähler werden ersetzt.

     

Zählerstandsanzeige bei herkömmlichem Ferraris-Zähler (links)
Zählerstandsanzeige bei einer modernen Messeinrichtung (rechts)

Wie funktionieren moderne Messeinrichtungen? 

Eine moderne Messeinrichtung erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, sendet aber keine Zählerstände nach außen. Nach wie vor wird der Zählerstand einmal pro Jahr durch die Verteilnetzbetreiber oder den Kunden manuell abgelesen. Am Display der modernen Messeinrichtungen können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden.

Wie funktionieren intelligente Messsysteme? 

Neben einem intelligenten Zähler (sogenannter Basiszähler) verfügt ein intelligentes Messsystem über ein Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist unter anderem eine Kommunikationseinheit. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt die intelligente Schnittstelle zum Stromnetz dar.

Die Zählerstände werden automatisch, direkt und sicher an die Stadtwerke Lübeck, Ihren Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber), Ihren Messstellenbetreiber und ggf. an weitere von Ihnen autorisierte Stellen gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt (z. B. über GPRS). Sie müssen hier keinen Internetanschluss bereitstellen, damit Ihr intelligentes Messsystem funktioniert. Das Gateway nutzt somit auch nicht Ihr WLAN, falls Sie dieses haben. Diese Art der Auslesung bedeutet das Ende der Schätzungen bei fehlenden Ablesewerten und das Ende manueller Ablesungen. Am Display des intelligenten Messsystems können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch historische Werte, z. B. der Verbrauch des letzten Monats, eingesehen werden.

Smart Meter und Smart Home – ist das Gleiche?

Nein, Smart Meter und Smart Home sind zwei völlig unterschiedliche Systeme. Der Smart Meter ist die intelligente Schnittstelle für die Erfassung, Messung, Abrechnung und Auswertung des Stromverbrauchs als mögliche Grundlage für die energetische Optimierung eigener Verbräuche.

Hinter dem Begriff „Smart Home“ verbirgt sich dagegen eine Vielzahl von unterschiedlichen Formen der (vernetzten) Geräte- und Gebäudesteuerung und/oder -überwachung, die grundsätzlich nicht mit dem Smart Meter verknüpft sind – dem steht schon das enorm hohe Schutzprofil der intelligenten Messsysteme entgegen.

In Verbindung mit Smart Metern werden immer auch verschiedene Möglichkeiten der visuellen Datenaufbereitung gezeigt. Sind diese standardmäßig verfügbar?

Nein, der Smart Meter bietet zwar verschiedene Möglichkeiten der direkten und übersichtlichen Darstellung von Verbrauchswerten am Gerät. Darüber hinausgehende Visualisierungen und Auswertungen, z. B über Apps oder am PC, sind Teil von Zusatzleistungen. Sprechen Sie uns gerne an, welche Möglichkeiten die Stadtwerke Lübeck hierfür künftig vorsehen.

Sie erreichen unser Smart-Meter-Team unter der E-Mail geschaeftskunden@swhl.de oder telefonisch unter 0451 888-1144.

Sind die Smart Meter auch wirklich genau?

Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen unterliegen strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und des Eichgesetzes. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengen auch korrekt gemessen und abgerechnet werden können. Diese sorgen für einheitlich hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards.

Kann ich den Einbau eines Smart Meters verhindern?

Der Einbau der neuen modernen Messeinrichtung bzw. des intelligenten Messsystems ist vom Gesetzgeber vorgegeben und richtet sich nach im Gesetz festgelegten Verbrauchsgrenzen. Entsprechend kann der Einbau nicht verhindert werden.

Kann ich einen Smart Meter schon schneller haben, auch wenn der Einbau im ersten Schritt für mein Unternehmen nicht vorgesehen ist?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, schon vor dem gesetzlich vorgesehenen Zeitplan einen Smart Meter zu erhalten. Sprechen Sie uns für eine individuelle Lösung gerne an.

Sie erreichen unser Smart-Meter-Team unter der E-Mail geschaeftskunden@swhl.de oder telefonisch unter 0451 888-1144.

Brauche ich auch einen intelligenten Zähler für Gas oder nur einen für Strom?

Verpflichtend sieht der Gesetzgeber zunächst nur die intelligenten Stromzähler (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) vor. Zukünftig wird aber auch die Einbindung der Gaszähler möglich sein. Weiterhin besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Erweiterung auf Gas, Wasser und Fernwärme. Hierfür sind derzeit allerdings noch keine technischen Lösungen verfügbar.

Wie viel Strom verbrauchen die neuen Zähler? Wer zahlt diesen Strom?

Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers als auch der des Gateway werden nicht erfasst und somit dem Anschlussnehmer auch nicht in Rechnung gestellt. Der Stromverbrauch der Geräte wird als Netzverlust ausgewiesen. § 21 Ziffer 5 MsbG können Sie entnehmen, dass die Grenzen des Eigenverbrauchs endgültig erst noch durch die Bundesnetzagentur per Verordnung festgelegt werden müssen. Nach aktuellem Kenntnisstand soll der Gesamtverbrauch eines Messsystems 6 Watt nicht überschreiten.

Wie sicher sind die neuen Zähler?

Die neuen Zähler sind sehr sicher. Das Gateway des intelligenten Messsystems wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach dem sogenannten „BSI“ mit dem „Schutzprofil für das Smart-Meter-Gateway“ zertifiziert. Der beim Gateway angewandte Sicherheitsstandard liegt höher als der Standard beim Onlinebanking.

Werden bei Haushalten mit intelligenten Messsystemen laufend Messwerte übermittelt?

Nein. Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden behalten nach dem Entwurf zum Messstellenbetriebsgesetz ihre Daten „vor Ort“ allein zum Zwecke der Verbrauchsveranschaulichung. Grundeinstellung ist hier die monatliche Übermittlung. Nur wenn vom Verbraucher zukünftig ein Tarif gewählt wird, der eine feinere Messung und Übermittlung erfordert, werden häufiger Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet.

Darüber hinaus besteht für den Netzbetreiber die Möglichkeit, pseudonymisierte und anonymisierte Netzzustandsdaten zu erheben. Diese enthalten aber keine personenbezogenen Daten.

Welche verschiedenen Komponenten beinhalten die neuen Zähler?

Hier gilt es, zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Wenn Sie eine moderne Messeinrichtung erhalten sollen, bekommen Sie nur einen neuen elektronischen Zähler.
  2. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem erhalten sollen, ist an dem Zähler zusätzlich ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway verbaut. Das Gateway sorgt für die sichere Übertragung Ihrer Daten.

 

Beispielhaftes intelligentes Messsystem bestehend aus drei Basiszählern und einem Gateway

Wie soll das geschaffene Sicherheitsniveau auch künftig gewährleistet werden?

Intelligente Messsysteme müssen dem technischen Fortschritt der kommenden Jahre angepasst werden, um dauerhaft einen hohen Datenschutz- und Datensicherheitsstandard gewährleisten zu können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) trägt kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern über bekannt gewordene Sicherheitslücken zusammen, wertet diese aus und entwickelt die Sicherheitsstandards stetig weiter. Die Gateways können auf dieser Basis fortwährend durch Updates sicher gehalten werden.

Wie datenschutzrechtlich sensibel sind die mit intelligenten Messsystemen zu erhebenden Daten?

Es ist möglich, dass durch das Smart Metering Daten entstehen, die datenschutzrechtlich relevant sind. Jede digitale Kommunikationsinfrastruktur kann den Gefahren von Hacking-Angriffen ausgesetzt sein. Der Gesetzgeber sieht daher höchste Sicherheitsmaßnahmen vor, um die sensiblen Daten zu schützen. Dazu gehört z. B., dass die Gateways nur von einem zertifizierten Administrator parametriert werden dürfen.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy by Design“-Ansatz der neuen Technik gewährleistet sein. „Privacy by Design“ bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z. B. den Haushaltskunden) und Empfänger (z. B. den Stromlieferanten) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z. B. die Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der „Privacy by Design“-Ansatz ist mit den Abläufen in einem Briefverteilzentrum vergleichbar: Absender und Empfänger eines Briefes sind dort bekannt, der Inhalt aber bleibt Privatsache.

Der Datenschutzstandard ist höher als der Standard beim Onlinebanking und vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis. Grundsätzlich werden datenschutzrechtlich relevante Informationen nur gegen eine Einwilligung übermittelt bzw. erfordern diese ausdrücklich.

Können die Stadtwerke Lübeck meine Daten zu Marketingzwecken nutzen?

Nein. Ihr Lieferant darf ohne Ihre vorherige Erlaubnis keine Daten für Vertriebs- und Marketingzwecke verwenden.

Können die Stadtwerke Lübeck meinen Strom aus der Ferne abschalten?

Nein. Für Stromabschaltung gelten besondere Regelungen gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Wenn Ihre Außenstände 100 Euro überschreiten, haben die Stadtwerke Lübeck das Recht, die Stromlieferung zu unterbrechen. Hierzu gibt es strenge Vorschriften und vorgegebene Marktprozesse (vgl. StromGVV). Die Kosten für Sperrung und Entsperrung sind vom Kunden zu tragen. Heutige Praxis ist es, dass der Sperrkassierer zu Ihnen kommt und den Stromzähler manuell sperrt.

Wenn Sie ein intelligentes Messsystem haben, ist eine Abschaltung aus der Ferne nur möglich, wenn das intelligente Messsystem um einen sogenannten Breaker erweitert wird. Standardmäßig sind am intelligenten Messsystem keine Breaker verbaut.

Brauche ich einen Internet-/Breitbandanschluss in meinem Haus, um intelligente Messsysteme zu nutzen?

Nein, Sie müssen keinen Internet-/Breitbandanschluss oder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Verbindung.

Erhöhen die neuen Zähler das Risiko für Cyberangriffe?

Moderne Messeinrichtungen sind wie die heutigen Zähler nicht an ein Kommunikationsnetz angebunden. Es ist also unmöglich, darauf von außen zuzugreifen.

Intelligente Messsysteme verfügen mit dem Gateway zwar über eine Kommunikationseinheit, diese unterliegt jedoch den höchsten Sicherheitsstandards. So werden bestimmte Sicherheitsmerkmale bereits bei der Produktion im Gerät hinterlegt, was den Zugriff Unberechtigter vermeiden soll.

Gemeinsam ans Ziel

Die Energiewende ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine grüne Zukunft. Für die Energiewende wiederum sind Smart Meter ein sehr wichtiger Baustein. Als Energieversorger sind wir Ihr direkter Ansprechpartner beim Einbau und Betrieb des Smart Meters.

Mein Smart Meter

Welche Vorteile hat der Smart Meter-Rollout für mich?

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zeigen Ihnen genau, wie viel Energie Sie verbrauchen. Intelligente Messsysteme senden zusätzlich stichtagsbezogene Zählerstände an die Stadtwerke Lübeck, sodass es keine manuellen Ablesungen oder geschätzten Rechnungen mehr gibt. Mit Ihrer modernen Messeinrichtung oder Ihrem intelligenten Messsystem werden Sie immer in der Lage sein, den Überblick über Ihren Stromverbrauch zu behalten.

Smart Meter sind die Basis für eine transparente Erfassung und Analyse Ihres Stromverbrauchs. Sie bilden die Grundlage für eine umfassende Betrachtung Ihrer Energieverbräuche und für mögliche Optimierungsmaßnahmen. Gerade weil die hieraus resultierenden Lösungsansätze viel weitreichender sind als die reine Messdatenerfassung, werden Smart Meter idealerweise mit kompetenten Beratungsangeboten verknüpft, um für Sie die optimale Energielösung zu finden. Sprechen Sie uns daher gerne an, Sie erreichen unser Smart-Meter-Team unter der E-Mail geschaeftskunden@swhl.de oder telefonisch unter 0451 888-1144.

Wovon hängt es ab, ob ich ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtung bekomme?

Der Gesetzgeber schreibt gemäß § 31 MsbG vor, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden und Erzeugungsanlagen mit einer Erzeugungsleistung über 7 Kilowatt Peak zukünftig ein intelligentes Messsystem bekommen. Kleinere Verbraucher und Erzeuger werden in der Regel mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Für die initiale Bemessung des Jahresverbrauchs wird der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.

Der durchschnittliche 4-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht ca. 3.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr.

Mit der modernen Messeinrichtung sind Sie gut auf die Entwicklungen in der Energiebranche vorbereitet: Wenn Sie künftig schaltbare Verbraucher (z. B. Elektroautos), Erzeuger oder Speicher nutzen möchten, können Sie die moderne Messeinrichtung mit einem Gateway zu einem intelligenten Messsystem ausbauen.

Muss ich für die neuen Zähler mehr bezahlen?

Mit der Einführung der neuen Technik ändern sich gemäß § 31 MsbG die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Wie viel Sie in Zukunft für Ihren Zähler und die Messung zahlen, hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab.

Der Gesetzgeber sieht für verschiedene Verbrauchsklassen unterschiedliche Entgelte vor und hat Obergrenzen festgelegt. In der Regel berechnet Ihnen Ihr Messstellenbetreiber für die neue Technik mehr als für Ihren alten Zähler. Die derzeitigen Preise können dem offiziellen Preisblatt des Messstellenbetreibers entnommen werden.

Wie hilft der neue Zähler meinem Unternehmen, Energiekosten zu sparen?

Intelligente Zähler machen es uns leichter, die Situationen zu identifizieren, in denen wir viel Energie verbrauchen – damit eröffnen sie die Möglichkeit, Änderungen und Optimierungen vorzunehmen. Gerade weil die hieraus resultierenden Lösungsansätze viel weitreichender sind als die reine Messdatenerfassung, werden Smart Meter idealerweise mit kompetenten Beratungsangeboten verknüpft, um für Sie die optimale Energielösung zu finden.

Sprechen Sie uns daher gerne an, Sie erreichen unser Smart-Meter-Team unter der E-Mail geschaeftskunden@swhl.de oder telefonisch unter 0451 888-1144.

Bekomme ich auch weiterhin Energierechnungen?

Ja. Sie erhalten immer noch regelmäßig Ihre Energierechnungen standardmäßig einmal im Jahr, ob per Post oder online.

Ich habe schon heute einen elektronischen Zähler – ist das bereits eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme werden voraussichtlich ab 2017 sukzessive eingebaut.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem älteren elektronischen Zähler und einer modernen Messeinrichtung besteht darin, dass die moderne Messeinrichtung über einen 24-Monats-Speicher für Ihre Verbrauchswerte verfügt. Die alten elektronischen Zähler können maximal 12 Monate anzeigen.

Kann ein Smart Meter meine Gesundheit beeinflussen?

Nein. Aktuelle Studien belegen, dass die Strahlung mit der eines Handys vergleichbar ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Smart Meter in der Regel im Keller verbaut werden und damit noch viel weiter vom Körper entfernt sind als ein Handy.

Wann bekomme ich einen Smart Meter?

Der Gesetzgeber hat den Fahrplan für den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen grob vorgezeichnet. Nach derzeitigem Planungsstand müssen die modernen Messeinrichtungen vom Messstellenbetreiber bis 2032 eingebaut werden, Rollout-Start ist 2017. Intelligente Messsysteme kommen zuerst bei Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden pro Jahr zum Einsatz. Für Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden ist der Einbau intelligenter Messsysteme erst ab 2020 geplant.  

Innerhalb der vom Gesetzgeber definierten Verbrauchsgruppen bestimmt der Messstellenbetreiber, welcher Zähler wann getauscht wird. Hierfür können verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein. Wenn z. B. die Eichfrist Ihres alten Zählers abläuft, ist der Messstellenbetreiber verpflichtet, Ihnen einen intelligenten Zähler (je nach Ihrem Verbrauch und der Erzeugungsleistung eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem) einzubauen. Sie werden schriftlich drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel von Ihrem Messstellenbetreiber informiert.

Gesetzlicher Rollout-Plan

Was passiert, wenn ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut bekomme?

Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, Anschlussnutzer (Mieter), Anschlussnehmer (Vermieter oder Hauseigentümer), Anlagenbetreiber und ggf. dritte Messstellenbetreiber drei Monate vor dem Einbau der neuen Technik zu informieren (§ 37 MsbG).

Ca. 14 Tage vor dem geplanten Umbau wird der Messstellenbetreiber mit Ihnen in Kontakt treten, um einen Termin vereinbaren. Sollte der (per Aushang oder über anderweitige Benachrichtigung) vorgeschlagene Termin für Sie nicht passen, muss der Messstellenbetreiber Ihnen mindestens einen Alternativtermin anbieten (§ 38 MsbG).

Sobald Sie sich auf ein Datum und eine Uhrzeit verständigt haben, kommt ein gelernter Installateur zur vereinbarten Zeit zu Ihnen nach Hause, um Ihren neuen Zähler zu installieren.

Wie bereite ich die Installation vor?

Ihr Messstellenbetreiber wird:

  • Sie drei Monate vorher schriftlich über den geplanten Umbau informieren
  • Sie kontaktieren, um Datum und Uhrzeit mit Ihnen abzustimmen
  • Ihnen mitteilen, wie die Installation abläuft, wie lange sie voraussichtlich dauern wird und ob Sie besondere Vorkehrungen treffen müssen 

Sie müssen:

  • vor Ort sein, um den Installateur reinzulassen, und sicherstellen, dass er leicht Zugang zu Ihrem bisherigen Stromzähler erhält
  • Ihren Netzbetreiber schon bei der Terminabsprache informieren, falls Ihr Zähler schwer zugänglich ist
  • als Eigentümer eines Neubaus (in dem zum ersten Mal ein Zähler installiert wird) den Zählerplatz entsprechend den Anforderungen der Anwendungsregel VDE 4101 so gestalten, dass der Einbau der (neuen) Technik möglich ist
Muss ich während der Installation vor Ort sein?

Ja, oder Sie stellen sicher, dass ein von Ihnen ernannter und verantwortlicher Mitarbeiter vor Ort ist, um dem Installateur den Zugang zu ermöglichen.

Wie lange dauert die Installation?

Die Installation einer modernen Messeinrichtung ist ähnlich einer Installation eines alten Zählers und wird in der Regel nur ca. 15 Minuten in Anspruch nehmen.

Bei der Installation eines intelligenten Messsystems sind weitere Schritte erforderlich, z. B. die Verbindung des Netzwerks/des Anschlusses mit der Telekommunikationsverbindung. Im Idealfall dauert die Installation eines intelligenten Messsystems ca. 30–40 Minuten.

Alle Installationen werden von ausgebildeten Monteuren durchgeführt, um den Prozess der Montage und Inbetriebnahme bei Ihnen so kurz wie möglich zu halten. Während der Zähler ersetzt wird, muss Ihr Strom ggf. für einige Minuten abgeschaltet werden. In vielen Fällen ist aber ein unterbrechungsfreier Wechsel möglich.

Wo werden die neuen Zähler installiert?

Normalerweise werden die neuen Zähler dort angebracht, wo auch schon Ihre bisherigen Zähler installiert waren.

Wenn sie an anderer Stelle montiert werden müssen, wird Ihr Installateur Sie vorab fragen.

Wie läuft die Installation genau ab?

Der Installateur muss:

  • Ihnen einen Dienstausweis zeigen, bevor er beginnt
  • Ihren neuen Zähler einbauen (moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme) und den alten Zähler mitnehmen überprüfen, ob alles einwandfrei funktioniert
Der neue Zähler passt nicht in meinen Zählerschrank. Wer ist für die Anpassung zuständig?

Wenn Sie einen Neubau planen, sind Sie für einen passgenauen Zählerschrank verantwortlich, sodass der Messstellenbetreiber die Anlage in Betrieb nehmen kann. Hierzu gibt es entsprechende Vorgaben des Netzbetreibers. Bei Bestandsobjekten ist der Anschlussnehmer für die Anpassung des Zählerschranks verantwortlich.

Hinweis: Informieren Sie sich über die gültigen Anwendungsrichtlinien/Technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Verteilnetzbetreibers im Internet.