Mindestlaufzeit
12 Monate ab Belieferungsbeginn.3
Kündigungsfrist
6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.4
Zahlungsweise
Lastschriftverfahren, Überweisung
Jahresverbrauch
von 200 kWh bis 100.000 kWh
LübeckStrom
Von Zuhause für Zuhause1
Regionaler Strom produziert in heimischen Blockheizkraftwerken. Mit eingeschränkter Preisgarantie für die ersten 12 Monate!2
Der Strommix der Stadtwerke Lübeck
Für mehr Transparenz und Verbraucherinformation hat die Europäische Gemeinschaft die Mitgliedsländer zur Einführung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Um den Strommix der Stadtwerke Lübeck besser vergleichen zu können, sehen Sie zu den jeweiligen Lübecker Werten auch die deutschlandweiten Durchschnittswerte.

Zwischenrechnung | je Rechnung | 8,50 |
Ratenpläne5 | je Ratenplan | 15,00 |
Bearbeitungskosten einer Rücklastschrift | Weitergabe der | Kosten des Geldinstituts |
Alle Preise sind Bruttopreise inkl. der jeweils gültigen USt., es sei denn es gibt abweichende Kennzeichnungen. Zwangsausbau, Zählereinbau nach Zwangsausbau, Zählerprüfung werden nach Aufwand abgerechnet.
- 5 Details und Voraussetzungen werden in dem entsprechenden Zusatzvertrag geregelt.
1 Dieses Angebot gilt nur für Kunden mit einem Jahresverbrauch von 200 bis zu 100.000 kWh.
2 Die Preisgarantie gilt nur für die Energiekosten (d. h. den Anteil des Gesamtpreises, welcher auf die Energiebeschaffung durch den Lieferanten entfällt) und die Netznutzungsentgelte – zusammen derzeit 55 % des Arbeitspreises von 23,50 ct/kWh (netto) – sowie für den Grundpreis von 57,98 €/Jahr (netto). Ausgenommen sind Preisveränderungen, die durch eine Änderung oder Neueinführung von Steuern (derzeit: Stromsteuer, Umsatzsteuer), Abgaben und Umlagen (derzeit: EEG oder KWKG) oder anderen gesetzlich veranlassten Belastungen der Belieferung des Kunden bedingt sind (vgl. Ziffer 4.2 der AGB TraveStrom). Die Preisgarantie gilt zudem nur während der ersten 12 Monate ab dem Datum des Belieferungsbeginns, das dem Kunden in der Vertragsbestätigung mitgeteilt wird. Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisveränderungen, die durch eine Änderung oder Neueinführung von Steuern (derzeit Stromsteuer, Umsatzsteuer), Abgaben, Umlagen (derzeit nach dem EEG und dem KWKG) oder anderen gesetzlich veranlassten Belastungen der Belieferung des Kunden bedingt sind (vgl. Ziffer 4.2 der AGB TraveStrom).
3 Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab dem Datum des Belieferungsbeginns, das dem Kunden in der Vertragsbestätigung mitgeteilt wird und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird (Mindestvertragslaufzeit).
4 Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich, erstmals also mit Wirkung zu dem in der Vertragsbestätigung kalendermäßig benannten Tag und Monat des Folgejahres.