Nachhaltigkeitsbericht 2020

| 62 GELTENDE, BINDENDE UND RECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN IM UMWELTBEREICH Der von den Geschäftsführungen im Konzern benannte Umweltmanagementbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass die Informationen zur Verwirklichung der Umweltpolitik und somit zur Einhaltung der Gesetze und zur kontinuierlichen Ver- besserung des Umweltschutzes gesammelt, aufbereitet und ausgewertet werden. Er unterstützt die Führungskräfte dabei, ihre Verantwortung in der täglichen Arbeit und in konkreten Projekten und Vorhaben wahrzunehmen. Zur Sicherstellung dieser Aufgabe wurde ein Umweltausschuss als selbständig arbeitendes Gremium eingerichtet, der sich vierteljährlich auf Einladung des Umweltmanagementbeauftragten trifft. Im Umweltausschuss fließen externe Informationen, be- trieblich aufbereitete Daten und aus den Bereichen formulierte Maßnahmen zum Umweltschutz zusammen. Mit Hilfe dieser aufbereiteten Daten werden neue Umweltziele formuliert und der Geschäftsführung zur Umsetzung vorgeschlagen. Im Zusammenhang mit Investitionsprojekten und anderen Projekten, welche eine erhebliche Auswirkung auf die Umwelt haben, stellt die jeweilige Projektleitung das Vorhaben dem Umweltmanagementbeauftragten sowie dem IMS-Beauftragten und im Anschluss (nach Bedarf/Relevanz) dem Umweltausschuss vor. Dadurch können bereits im Vorfeld Umweltziele und Maß- nahmen, wie zum Beispiel zum vorbeugenden Brandschutz oder zum Umweltschutz, in die Planungen miteinbezogen werden. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Beauftragten im Ausschuss ist gewährleistet, dass die wahrzunehmenden Auf- gaben der einzelnen Beauftragten effektiv durchgeführt werden. Hierzu zählt auch, dass der gesetzlich geforderte, jährlich zu erstellende Bericht der einzelnen Beauftragten/ Verantwortlichen, zu einem Gesamtbericht im Ausschuss zusammengefasst wird. Dieser wird der Geschäftsführung übergeben. Die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen, Grenzwerte und unternehmensinternen Regelungen wird jährlich durch interne und externe Audits sowie durch regelmäßige Begehungen des Umweltmanagementbeauftragten und im Rahmen des konzern- weiten Compliance Management Systems überwacht. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen zu umweltrelevanten Themen werden vor allem in den technischen Bereichen regelmä- ßige Schulungen durch den Umweltmanagementbeauftragten durchgeführt. Zusätzlich informiert der Umweltmanagementbeauf- tragte durch direkte Ansprache die von Änderungen gesetzlicher Vorgaben betroffenen Fachbereiche über die neue Gesetzeslage.

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