Schließung ServiceCenter ZOB
Das ServiceCenter am ZOB schließt heute, am 22.10., bereits um 16 Uhr.
Ticketdetails
  • Entgeltfreie Überfahrt für Priwallbewohner:innen

  • Abozustellung in Teillieferungen für ein Jahr im Voraus

  • Fahrkarte ist bei jeder Überfahrt mitzuführen

Informationen

Fahrkarten können auf schriftlichen Antrag im ServiceCenter Travemünde bestellt werden. Der Antrag für die Fahrkarte muss bis zum 15. des Vormonats im ServiceCenter Travemünde eingehen. Die Fahrkarten werden in Form von Abonnementkarten ausgegeben. Der Beginn ist zum 1. eines Monats. Die Abonnementkarten werden für max. 1 Jahr in Teillieferungen rechtzeitig mit der Post zugestellt.
Die Verlängerung für ein weiteres Jahr erfolgt nach Vorlage der Berechtigung im ServiceCenter Travemünde.

Voraussetzung ist, dass die Anschrift des 1. Wohnsitzes auf dem Priwall im Bundespersonalausweis eingetragen ist.

Bei Antragstellung wird eine vorläufige Fahrkarte bis zur 1. Lieferung der Abonnementkarten ausgestellt. Die vorläufige Fahrkarte ist im ServiceCenter Travemünde erhältlich. Die Fahrkarten sind persönlich und nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Mitnahme weiterer Personen.

Die Nutzer/-innen sind verpflichtet, die Fahrkarte mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarten angetroffen werden, sind zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Näheres regelt § 7 der Beförderungsbedingungen. Entfällt der Anspruch auf die entgeltfreie Nutzung, hat der/die Nutzer/-in die Fahrkarte unverzüglich im Fährbüro zurückzugeben. Mit Wegfall der Voraussetzungen ist der Nutzer unverzüglich entgeltpflichtig, gemäß dem gültigen Tarif und den Tarifbestimmungen. Die strafrechtliche Verfolgung von Zuwiderhandlungen bleibt vorbehalten.

Dieses Angebot gilt bis auf Widerruf.

Im Verlustfall wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro einmalig pro Jahr eine Ersatzfahrkarte ausgestellt.

Voraussetzung ist, dass die Anschrift des 1. Wohnsitzes auf dem Priwall im Bundespersonalausweis eingetragen ist.

Ebenfalls anerkannt wird ein gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, die zum Zeitpunkt des Antrages nicht älter als 3 Monate sein darf. Die Voraussetzungen müssen sowohl Erwachsene als auch Kinder ab 6 Jahren erfüllen.

Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH ist berechtigt, in Zweifelsfällen die Richtigkeit der Daten mit der Meldestelle der Hansestadt Lübeck abzugleichen.

Dieses Angebot gilt bis auf Widerruf.

Mit der Priwall-Karte können Priwallbewohner bei der Überfahrt ein einspuriges Fahrzeug (Fahrrad ohne und mit E-Antrieb, E-Scooter) entgeltfrei mitnehmen. Das gleiche gilt für bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Weitere Informationen zu Mitnahmeregelungen.

Voraussetzung ist, dass die Anschrift des 1. Wohnsitzes auf dem Priwall im Bundespersonalausweis eingetragen ist.

Priwall-­Bewohner:innen

Personen, die ihren 1. Wohnsitz auf dem Priwall haben, können die Priwallfähren als Fußgänger:innen und Radfahrer:innen entgeltfrei nutzen.

Preis
entgeltfrei
Alle Fahrkarten

Priwall-­Bewohner:innen

entgeltfrei

Personen, die ihren 1. Wohnsitz auf dem Priwall haben, können die Priwallfähren als Fußgänger:innen und Radfahrer:innen entgeltfrei nutzen.

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Ticketdetails
  • Entgeltfreie Überfahrt für Priwallbewohner:innen

  • Abozustellung in Teillieferungen für ein Jahr im Voraus

  • Fahrkarte ist bei jeder Überfahrt mitzuführen

Informationen

Fahrkarten können auf schriftlichen Antrag im ServiceCenter Travemünde bestellt werden. Der Antrag für die Fahrkarte muss bis zum 15. des Vormonats im ServiceCenter Travemünde eingehen. Die Fahrkarten werden in Form von Abonnementkarten ausgegeben. Der Beginn ist zum 1. eines Monats. Die Abonnementkarten werden für max. 1 Jahr in Teillieferungen rechtzeitig mit der Post zugestellt.
Die Verlängerung für ein weiteres Jahr erfolgt nach Vorlage der Berechtigung im ServiceCenter Travemünde.

Voraussetzung ist, dass die Anschrift des 1. Wohnsitzes auf dem Priwall im Bundespersonalausweis eingetragen ist.

Bei Antragstellung wird eine vorläufige Fahrkarte bis zur 1. Lieferung der Abonnementkarten ausgestellt. Die vorläufige Fahrkarte ist im ServiceCenter Travemünde erhältlich. Die Fahrkarten sind persönlich und nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Mitnahme weiterer Personen.

Die Nutzer/-innen sind verpflichtet, die Fahrkarte mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarten angetroffen werden, sind zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Näheres regelt § 7 der Beförderungsbedingungen. Entfällt der Anspruch auf die entgeltfreie Nutzung, hat der/die Nutzer/-in die Fahrkarte unverzüglich im Fährbüro zurückzugeben. Mit Wegfall der Voraussetzungen ist der Nutzer unverzüglich entgeltpflichtig, gemäß dem gültigen Tarif und den Tarifbestimmungen. Die strafrechtliche Verfolgung von Zuwiderhandlungen bleibt vorbehalten.

Dieses Angebot gilt bis auf Widerruf.

Im Verlustfall wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro einmalig pro Jahr eine Ersatzfahrkarte ausgestellt.

Voraussetzung ist, dass die Anschrift des 1. Wohnsitzes auf dem Priwall im Bundespersonalausweis eingetragen ist.

Ebenfalls anerkannt wird ein gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, die zum Zeitpunkt des Antrages nicht älter als 3 Monate sein darf. Die Voraussetzungen müssen sowohl Erwachsene als auch Kinder ab 6 Jahren erfüllen.

Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH ist berechtigt, in Zweifelsfällen die Richtigkeit der Daten mit der Meldestelle der Hansestadt Lübeck abzugleichen.

Dieses Angebot gilt bis auf Widerruf.

Mit der Priwall-Karte können Priwallbewohner bei der Überfahrt ein einspuriges Fahrzeug (Fahrrad ohne und mit E-Antrieb, E-Scooter) entgeltfrei mitnehmen. Das gleiche gilt für bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Weitere Informationen zu Mitnahmeregelungen.

Voraussetzung ist, dass die Anschrift des 1. Wohnsitzes auf dem Priwall im Bundespersonalausweis eingetragen ist.