Schwerbehindertenausweis: keine Anerkennung von Kopien.
Schwerbehinderte, denen aufgrund des Schwerbehindertengesetzes Freifahrt gewährt ist, werden gegen Vorzeigen des Berechtigungsausweises (grün/orange) und des hierzu gehörenden Beiblattes mit Wertmarke im Original unentgeltlich befördert.
Kopien hiervon, auch beglaubigte, sind keine Fahrtberechtigungen.
Stand: 01.04.2026