Schwerbehinderte, denen aufgrund des Schwerbehindertengesetzes Freifahrt gewährt ist, werden gegen Vorzeigen des Berechtigungsausweises (grün/orange) und des hierzu gehörenden Beiblattes mit Wertmarke im Original unentgeltlich befördert.

Kopien hiervon, auch beglaubigte, sind keine Fahrtberechtigungen.


Stand: 01.04.2026