LUV HausStrom
Unser Projekt: Ihr Unternehmen
Strom und Beratungskompetenz – aus einer Hand
Als Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder -verwaltung beziehen Sie Strom für die Allgemeinstromzähler (z.B. für Treppenhaus, Lift und Tiefgaragen) Ihrer verschiedenen Wohnobjekte. Die Folge für Sie: ein hoher Verwaltungsaufwand durch mehrere Verträge und unterschiedliche Ansprechpartner.
Als Partner der Unternehmen der Wohnungswirtschaft in der Region wissen die Stadtwerke Lübeck um die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Branche. Entsprechend haben wir eine Lösung entwickelt, die unseren Kunden Strom für ihren speziellen Bedarf bietet.
Unsere Lösung
Mit dem Angebot LUV HausStrom bieten die Stadtwerke Lübeck eine optimale Lösung, zugeschnitten auf Unternehmen der Wohnungswirtschaft und -verwaltung. Dieses neue Produkt gibt Ihnen die Möglichkeit, alle Allgemeinstromzähler Ihrer verschiedenen Objekte zu bündeln und mit einem einheitlichen Energiepreis abrechnen zu lassen – zuzüglich individueller Netzentgelte, Steuern und Abgaben je nach Netzgebiet. Besonders komfortabel für Sie: Unabhängig von der Anzahl der Wohnobjekte und Allgemeinstromzähler vereinbaren wir nur einen Vertrag für die Lieferung von Strom.
Der Strommix der Stadtwerke Lübeck
Für mehr Transparenz und Verbraucherinformation hat die Europäische Gemeinschaft die Mitgliedsländer zur Einführung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Um den Strommix der Stadtwerke Lübeck besser vergleichen zu können, sehen Sie zu den jeweiligen Lübecker Werten auch die deutschlandweiten Durchschnittswerte.
Basisjahr 2015
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2011. Nähere Erläuterungen zur Stromkennzeichnung der Stadtwerke Lübeck GmbH erhalten Sie telefonisch unter unserer Service-Line 0800 0230 230.

Zwischenrechnung | je Rechnung | 8,50 |
Bearbeitungskosten | je Vorgang | 5,00 |
Mahnung1 | je Mahnung | 3,90 |
Sperrung1, 2 | je Sperrung | 100,00 |
Inkasso vor Ort1 | je Inkasso | 30,00 |
Alle Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % USt., es sei denn es gibt abweichende Kennzeichnungen. Zwangsausbau, Zählereinbau nach Zwangsausbau, Zählerprüfung werden nach Aufwand abgerechnet.
1 Diese Entgelte sind derzeit von der Umsatzsteuer befreit.
2 Inklusive Öffnung.