Schriftgröße
Leichte Sprache
Umzugs- und Zählerstandsmeldungen
Liebe Geschäftskund:innen! Vom 28.05.-10.06.2025 steht das Kundenportal wegen Systemarbeiten zur Abbildung der ab 6.06.25 umzusetzenden 24/7 Wechselprozesse leider nicht zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Umzugsmeldungen ab sofort mit einem Vorlauf von 14 Tagen zu melden sind. Seit dem 28.05.2025 kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis. Hintergrundinformationen zu den erforderlichen Änderungen finden Sie im Newsbereich. Für Ihre Anliegen kontaktieren Sie uns in dieser Zeit alternativ bitte unter 0451 888 1144 oder schreiben Sie eine E-Mail an geschaeftskunden@swhl.de.
Geschäftskunden
02.06.2025
3 Min. Lesezeit

Wichtige Änderungen für Ihre Energieversorgung – ab dem 06.06. zählt der Zeitpunkt!

Ab dem 06.06.2025 gelten neue gesetzliche Regelungen, die alle Energiekund:innen betreffen – dazu zählen Unternehmen, Eigentümer:innen, Verwalter:innen, Vermieter:innen sowie Mieter:innen.

Bislang konnten Stromverträge auch rückwirkend angemeldet oder übernommen werden – das ist ab Juni 2025 nicht mehr möglich.Meldungen zu Umzügen, Leerständen, Eigentümer- oder Lieferantenwechseln können künftig ausschließlich mit Wirkung in die Zukunft erfolgen. Eine rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldung ist gesetzlich nicht mehr zulässig.

Bitte planen Sie Ihre Änderungen rechtzeitig ein, um eine lückenlose Energieversorgung sicherzustellen.

Ein fröhliches Mädchen spielt in einem Umzugskarton, umgeben von seiner lächelnden Familie und weiteren Kartons in einem hellen Raum.

So melden Sie Ihren Wechsel richtig:

Frühzeitige Ummeldung:
Informieren Sie uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Termin eines Einzugs, Auszugs, Wechsels etc., um fristgerechte Ummeldungen sicherzustellen.

Frühzeitige Vorbereitung:
Klären Sie Unklarheiten hinsichtlich der Meldedaten bei einem Umzug frühzeitig zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen.

Verantwortung für Energiekosten:
Bei verspäteter Mitteilung könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Verbrauchsstelle (bzw. den Leerstand) verantwortlich sein – selbst, wenn ein Nachfolger bereits eingezogen ist.

Zählerstände:
Melden Sie Ihre Zählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe inklusive Übergabeprotokoll.

Eine frühzeitige Vorbereitung ist in Ihrem Interesse, weil Unklarheiten hinsichtlich der Meldedaten bei einem Umzug, Wechsel ec. ab Juni 2025 nur noch zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen geklärt werden können. Wie bereits erwähnt, können wir rückwirkende Korrekturen bei Umzügen nach den neuen Regeln nicht mehr umsetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.

Die gesetzlichen Änderungen gelten zunächst für Stromverträge. Für alle am Prozess Beteiligten ist es von Vorteil, wenn es für Energie- und Wasserverträge einheitliche Regeln für die Ummeldung gibt. Wir bitten Sie daher, dass Sie alle Ihre Energie- und Wasserverträge frühzeitig bei einem Wechsel ummelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Verträge fristgerecht umgemeldet werden können.

Hintergrundinformationen zu den gesetzlichen Änderungen:
Mit den ab 06.06.2025 geltenden neuen Regelungen wird es für Verbraucher:innen möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Die vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben hiervon unberührt. Die neuen gesetzlichen Regeln treten unter dem Begriff „24-Stunden Lieferantenwechsel“ auf und drehen sich insbesondere rein um die technischen Abläufe hinter den Kulissen. Dadurch wird der Wechselprozess insgesamt beschleunigt. Der schnellere Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation – nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.

Gern halten wir Sie mit Neuigkeiten auf dem Laufenden. Informieren Sie sich und uns bei Wechseln bitte rechtzeitig, um Aufwand und unnötige Kosten zu vermeiden.

Ansprechpartner:in
Geschäftskund:innen-Kontakt
Teilt diesen Artikel